はじめによんでください

例外状態

Ausnahmezustand

池田光穂

☆ 例外状態(ないしは緊急事態:Ausnahmezustand)とは、国家の存続や国家の基本機能の遂行が、関連当局によって深刻な脅威にさらされているとみなされる状態である。関連用語には、緊 急事態、憲法上の緊急事態、必要状態、緊急法または緊急規則、緊急独裁、戒厳令または包囲状態などがある。

Als Ausnahmezustand wird ein Zustand bezeichnet, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden. Verwandte Begriffe sind Staatsnotstand, Verfassungsnotstand, Status Necessitatis, Notstandsrecht bzw. Notrecht, Notstandsdiktatur, Kriegsrecht oder Belagerungszustand.
例外状態とは、国家の存在または国家の基本機能の遂行が、関連当局に よって深刻な脅威にさらされているとみなされる状態である。関連用語には、必要状態、憲法上の緊急事態、ステータス・ネセシタティス、緊急事態法または緊 急事態規則、緊急事態独裁、戒厳令または包囲状態などがある。
Inhaltsverzeichnis
1    Charakteristika
2    Begriff
3    Theorie
4    Geschichte
4.1    Römisches Reich
4.2    Frühe Neuzeit
4.3    Deutsches Kaiserreich
4.4    Weimarer Republik
4.5    Österreich-Ungarn
4.6    Äthiopien
4.7    Türkei
5    Staaten mit aktuellen Ausnahmezuständen (landesweit)
5.1    Israel
5.2    Italien
5.3    Vereinigte Staaten von Amerika
5.4    Ukraine
6    Aktuell gültige Bestimmungen zur Ausrufung eines Ausnahmezustands
6.1    Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
6.2    Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung
6.3    Notrecht in der Schweiz
6.4    État d’urgence in Frankreich
6.5    Europäisches Recht und Völkerrecht
7    Literatur
8    Weblinks

目次
1 特徴
2 定義
3 理論
4 歴史
4.1 ローマ帝国
4.2 近現代
4.3 ドイツ帝国
4.4 ワイマール共和国
4.5 オーストリア=ハンガリー帝国
4.6 エチオピア
4.7 トルコ
5 現在例外状態にある国(全国)
5.1 イスラエル
5.2 イタリア
5.3 アメリカ合衆国
5.4 ウクライナ
6 現在有効な緊急事態宣言規定
6.1 ドイツ連邦共和国基本法
6.2 オーストリア連邦憲法の緊急事態規定
6.3 スイスの緊急事態法
6.4 フランスの緊急事態
6.5 欧州および国際法
7 参考文献
8 ウェブリンク
Charakteristika
Um der Bedrohung („Störung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) zu begegnen, werden außerordentliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen. Statt der ordentlichen Verfassung gilt dann eine „Notstandsklausel“.

Die Regelungen des Notstandsrechts können entweder intrakonstitutioneller oder extrakonstitutioneller Art sein. Im ersten Fall sieht die Verfassung selbst vor, dass in Notzeiten von ihr abgewichen werden darf, im zweiten Fall werden zur Behebung eines Notstandes Maßnahmen ergriffen, die nicht in der Verfassung vorgesehen sind. Viele moderne Staatsverfassungen treffen explizite Regelungen für den Fall des Ausnahmezustandes, einige jedoch nicht. So sieht die Schweiz z. B. kein intrakonstitutionelles Notstandsrecht vor. Eine theoretische Frage ist es, ob das extralegale Notstandsrecht auch dann existiert, wenn eine positive Normierung des Ausnahmefalles vorliegt.

Während sich der Ausnahmezustand zunächst auf äußere Gefahren beschränkte – man sprach historisch auch von Belagerungszustand oder Kriegsrecht –, bezogen sich entsprechende Regelungen zunehmend auch auf innere Notlagen, also Aufstände, Bürgerkriege oder Naturkatastrophen. Der Ausnahmezustand emanzipierte sich gewissermaßen von der Kriegssituation, an die er ursprünglich gebunden war, und wurde zunehmend als außergewöhnliche Polizeimaßnahme bei inneren Unruhen und Aufständen angewendet. Zuletzt wurde der Notstandsbegriff sogar auf wirtschaftliche Krisen ausgeweitet, so zum Beispiel in der Weimarer Republik, als Notverordnungen nach dem Notstandsartikel 48 der Weimarer Reichsverfassung zum Zweck der „Sicherung von Wirtschaft und Finanzen“ erlassen wurden.

Im Ausnahmezustand werden zeitweilig die Verfassung oder einzelne ihrer Bestimmungen außer Kraft gesetzt, wobei eine Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive und – in Bundesstaaten – von den Gliedstaaten auf den Bund stattfindet. Außerdem werden gewisse Grundrechte eingeschränkt oder vorübergehend außer Kraft gesetzt (z. B. Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Schutz der Wohnung). Ein weiteres Merkmal ist der Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Ausnahmezustands. Häufig wird auch eine Befugnis zum Erlassen von Notverordnungen erteilt, die Gesetzeskraft haben. Einer der wesentlichen Züge des Ausnahmezustands ist somit die vorübergehende Aufhebung der Gewaltenteilung im Sinne einer effektiven Regierungspraxis. Die Beendigung des Ausnahmezustands erfolgt häufig auf dem Weg eines formellen Gesetzes, das auch die Rechtsfolgen der während des Ausnahmezustandes getroffenen Entscheidungen regelt.

Die Entscheidung über den Ausnahmezustand gilt als staatsleitender Akt.
特徴
脅威(「公共の安全と秩序の乱れ」)を回避するために、特別な措置が取られる。通常の憲法に代わって、「緊急事態条項」が適用される。

緊急事態法の規定は、憲法の範囲内である場合と、憲法の範囲外である場合がある。前者の場合、憲法自体が緊急事態発生時に憲法からの逸脱の可能性を規定し ている。後者の場合、憲法で規定されていない緊急事態の改善策が講じられる。多くの近代国家の憲法は、緊急事態に備えた明確な規定を設けているが、そうで ない憲法もある。例えばスイスでは、憲法に例外状態に関する規定はない。ここで疑問となるのは、例外状態が明確に規定されている場合にも、例外状態に関す る法規が存在するのかということである。

例外状態は当初、外部からの脅威に限定されていたが(歴史的には、これは包囲状態や戒厳令とも呼ばれていた)、対応する規定は、内乱や内戦、自然災害など の国内の緊急事態にも言及するようになっていった。 例外状態は、いわば、もともと結びついていた戦争状態から解放され、国内の不安定や内乱の際の特別な警察措置としてますます利用されるようになった。最近 では、緊急事態の概念は経済危機にまで拡大され、例えばワイマール共和国では、「経済と財政の安定化」を目的として、ワイマール憲法の緊急事態規定第48 条に基づき緊急政令が発令された。

例外状態においては、憲法またはその一部が一時的に停止され、立法府から行政府へ、また連邦国家においては構成州から連邦政府へと権力が移行する。さら に、特定の基本的人権が制限されたり一時的に停止されたりする(例えば、経済的自由、報道の自由、郵便の秘密、住居の保護など)。もう一つの特徴は、緊急 事態における危険回避のために軍隊が利用されることである。多くの場合、法律としての効力を有する緊急政令を発令する権限も付与される。このように、例外 状態の重要な特徴の一つは、実効的な政府活動という意味において、三権分立が一時的に停止されることである。例外状態は、例外状態中に下された決定の法的 影響を規定する正式な法律によって終了することが多い。

例外状態に関する決定は、国家を導く行為とみなされる。
Begriff
Das Ausnahmerecht, oft in Anlehnung an das römische Recht auch als „Diktatur“ bezeichnet, ist ein Begriff mit einer paradoxen Struktur: Der Schutzgegenstand wird angegriffen, um ihn vor einer Gefahr zu bewahren: „Die Diktatur ist in ihrem innersten Wesen selber eine Verfassungsanomalie. Es ist die eigentümliche Dialektik der Einrichtung, dass sie das, was sie schützen soll, eben um es zu schützen, angreifen ’muss’, folglich auch – im Rahmen des Diktaturzwecks – angreifen darf.“ (Heinrich Triepel).

Darin besteht die Aporie, dass die Sondermaßnahmen, die für die Verteidigung der demokratischen Verfassung in Anspruch genommen werden, dieselben sind, die zu ihrer Zerstörung benutzt werden können:

„Es gibt keine institutionelle Rettung, die garantieren könnte, dass die Vollmachten […] wirklich zu dem Ziel angewandt werden, die Verfassung zu retten. Sicherstellen kann dies allein die Entschlossenheit des Volks, zu überprüfen, ob sie diesem Ziel dienen. […] Die quasidiktatorischen Vorkehrungen der modernen Verfassungssysteme […] können eine wirksame Kontrolle der Machtkonzentration nicht leisten. Daraus folgt, dass alle diese Institutionen Gefahr laufen, sich in totalitäre Systeme zu verwandeln, wenn sich die Bedingungen dafür als günstig erweisen.“

– Carl J. Friedrich
Ausnahmezustand wird daher oft mit dem Begriff des Notstands gleichgesetzt, was auf die „Not“ rekurriert, der nachgesagt wird, sie kenne kein Gesetz: „Si propter necessitatem aliquid fit, illud licite fit: quia quod non est liticium in lege, necessitas facit licitum. Item necessitas legem non habet.“ („Wenn etwas aus Not geschieht, geschieht es legitimerweise, da Not, was nach dem Gesetz nicht legitim ist, legitimiert. Desgleichen gilt: Not kennt kein Gesetz.“) (Gratian) So sagt etwa Clinton Rossiter: „Da die demokratische Regierungsform mit ihrem komplexen Gleichgewicht der Kräfte für ein Funktionieren unter normalen Umständen konzipiert ist, muss die verfassungsmäßige Regierung in Krisenzeiten verändert werden nach Maßgabe des Notwendigen, um die Gefahr zu bannen und den Normalzustand wiederherzustellen.“
用語
例外規定は、ローマ法を参照して「独裁」とも呼ばれることが多く、逆説的な構造を持つ用語である。保護の対象が、その危険から保護するために攻撃されるの である。「独裁自体は、その本質において憲法上の異常事態である。まさにそれを守るために、守るべきものを攻撃しなければならないという、この制度特有の 弁証法である。したがって、独裁体制の範囲内であれば、それを攻撃することが許されるのだ」(ハインリヒ・トリペル)。

これはアポリア、すなわち、民主的憲法を守るために発動される特別な措置が、憲法を破壊するために利用される可能性があるという事実である。

「権力[...]が実際に憲法を守るという目的のために行使されることを保証できる制度的セーフガードは存在しない。この目的に役立っているかどうかを確 認するという国民の決意のみが、これを保証できる。... 現代の憲法体制における独裁的な規定は...権力の集中を効果的に制御することはできない。 したがって、これらの制度すべてが、その条件が整えば全体主義体制へと変貌する危険性がある。」

カール・J・フリードリヒ
したがって、例外状態という概念は、しばしば「Notstand」という概念と同一視される。Notstandとは、法の及ばない「必要」を意味する。 「Si propter necessitatem aliquid fit, illud licite fit: quia quod non est liticium in lege, necessitas facit licitum. 「必要に迫られてなされたことは、合法である。なぜなら、法律で合法とされていないことも、必要に迫られれば合法となるからだ。同様に、必要に迫られれば 法律も関係ない。」) (グラティアン)例えば、クリントン・ロシターは次のように述べている。「複雑な権力バランスを特徴とする民主主義体制は、通常の状態において機能するよ うに設計されているため、危機的状況における立憲政治は、危険を回避し、通常の状態を回復するために必要な範囲で修正されなければならない。」
Theorie
   
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Eine kanonische Theorie des Ausnahmezustands gibt es im öffentlichen Recht nicht. Erst spät erschienen überhaupt monographische theoretische Auseinandersetzungen mit dem Thema. Eine erste Theorie des Ausnahmezustandes legte Carl Schmitt vor („Die Diktatur“, 1921 und „Politische Theologie“, 1922). Weitere Untersuchungen folgten: Herbert Tingsten („Les pleins pouvoirs: l'expansion des pouvoirs gouvernementaux pendant et après la grande guerre“, 1934), Frederick M. Watkins („The Problem of Constitutional Dictatorship“, 1940), Carl J. Friedrich („Constitutional Government and Democracy“, 1941), Clinton L. Rossiter („Constitutional Dictatorship“, 1948). Zuletzt unterzog Giorgio Agamben die entsprechenden theoretischen Ansätze einer Kritik („Ausnahmezustand“, 2004). Arbeiten zum Thema sind heute aber noch immer selten (siehe auch: Peter Blomeyer: Der Notstand in den letzten Jahren von Weimar, 1999).

Das Problem einer Theorie des Ausnahmezustands ist die Frage, wie eine Anomie in die Rechtsordnung eingeschrieben sein kann: „Wenn das Eigentümliche des Ausnahmezustands die (totale oder partielle) Suspendierung der Rechtsordnung ist, wie kann dann eine solche Suspendierung noch in der Rechtsordnung enthalten sein?“ (G. Agamben).

Nach Schmitt erschöpft sich Recht nicht im Gesetz. Die Anwendung des Rechts wird suspendiert, das Gesetz als solches bleibt aber in Kraft. Der Ausnahmezustand scheidet die Norm von ihrer Anwendung, um Letztere zu ermöglichen. Hierin zeigt sich für Schmitt auch die unreduzierbare Differenz von Staat und Recht, da im Ausnahmezustand der Staat bestehen bleibt, während das Recht zurücktritt. Da der Ausnahmezustand nicht Anarchie oder Chaos ist, besteht nach Schmitt im juristischen Sinne immer noch eine Ordnung, wenn auch keine Rechtsordnung. Schmitts Theorie will also eine Verbindung zwischen Ausnahmezustand und Rechtsordnung herstellen. Der Faktor, der es erlaubt, den Ausnahmezustand in der Rechtsordnung zu verankern, sei die Unterscheidung von „pouvoir constituant“ (konstituierende Gewalt) und „pouvoir constitué“ (konstituierte Gewalt) bzw. die Unterscheidung von „Norm“ und „Entscheidung“. Durch den Souverän, der über den Ausnahmezustand entscheiden kann, ist dessen Verankerung in der Rechtsnorm garantiert. Der Souverän steht außerhalb der normal geltenden Rechtsordnung und gehört doch zu ihr, denn er ist zuständig für die Entscheidung, ob die Verfassung in toto suspendiert werden kann. Es ist somit die „topologische Struktur des Ausnahmezustands“, „außerhalb der Rechtsordnung zu stehen und doch zu ihr zu gehören“. Souverän ist nach Schmitts berühmter Definition dabei, wer über den Ausnahmezustand entscheidet. Hierbei ist Souveränität aber als letzte, nicht appellative Entscheidung verstanden und nicht, wie an anderer Stelle, als höchste, nicht abgeleitete Staatsgewalt. Hier laufen bei Schmitt zwei Souveränitätsbegriffe parallel, was sich allein daran zeigt, dass der pouvoir constituant zwar für ihn souverän ist, nicht aber über den Ausnahmezustand entscheiden kann. Dennoch ist es ein souveräner Akt, wenn ein pouvoir constitué per Entscheidung eine Verfassung suspendiert. Was Schmitt hier interessiert, ist dieses Element der Dezision, das sich im Akt der Entscheidung außerhalb der Rechtsordnung stellt und doch an diese gebunden bleibt, da die Wiederherstellung dieser Rechtsordnung einziger Auftrag ist.

Schmitt – und mit ihm auch die späteren Theoretiker – unterschied zwei wesentliche Ausprägungen der Diktatur. Die kommissarische und die souveräne (bei C.J. Friedrich lautet die Unterscheidung etwa „verfassungsmäßige“ und nicht „nichtverfassungsmäßige Diktatur“).

Kommissarische Diktatur: Der Diktator ist von rechtlichen Schranken befreit, aber an den Diktaturzweck gebunden, die geltende Verfassung zu verteidigen oder wiederherzustellen (siehe auch Schmitt: „Der Hüter der Verfassung“). Die kommissarische Diktatur hebt die Verfassung in concreto auf, um ihren konkreten Bestand zu schützen. Sie hat die Funktion, einen Zustand zu schaffen, in dem das Recht verwirklicht werden kann: „In seiner absoluten Gestalt ist der Ausnahmezustand dann eingetreten, wenn erst die Situation geschaffen werden muss, in der Rechtssätze gelten können“ (C. Schmitt). Die kommissarische Diktatur ist die typische rechtsstaatliche Regelung des Ausnahmezustands, da sowohl Voraussetzung wie Inhalt der diktatorischen Befugnisse tatbestandsmäßig umschrieben und aufgezählt werden. Im Rechtsstaat werden in Form der Verfassung alle staatlichen Funktionen in Zuständigkeiten abgegrenzt, um die staatliche Allmacht in einem System von Kompetenzen zu regulieren. So kann die Fülle der Staatsgewalt niemals in unvermittelter Konzentration auftreten. Die Diktaturgewalt ist hier also an einen definierten Auftrag (Kommission) gebunden.
Souveräne Diktatur: Die souveräne Form der Diktatur äußert sich darin, dass der Diktator nicht an die suspendierte Verfassung gebunden ist, sondern eine neue, präferierte Ordnung etablieren möchte. Hier kann es sich entweder um den souveränen Fürsten handeln, dessen souveräne Macht nie ganz durch die Sphäre der Verfassung eingegrenzt wird, oder – in der demokratischen Variante – durch die verfassunggebende Gewalt (Pouvoir Constituant) einer direkt gewählten Nationalversammlung. Dieser Pouvoir Constituant begründet die äußerste Form des Ausnahmezustands. Auch das Dritte Reich, gestützt auf eine sog. Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat, war eine souveräne Diktatur, da die Verfassung zwar formal in Geltung blieb, die Notverordnung aber nie aufgehoben wurde. Damit war das Dritte Reich gewissermaßen ein „Ausnahmezustand in Permanenz“ (Allan Bullock).
Die jüngste theoretische Auseinandersetzung mit dem Ausnahmezustand stammt – im Rahmen des Homo-sacer-Projekts – von Giorgio Agamben. Er stützt sich auf die vorgenannten Theoretiker, will ihnen aber eine eigene Deutung gegenüberstellen. Für ihn ist die Ausnahme ein Schwellwert der existierenden Rechtsordnung: „In Wahrheit steht der Ausnahmezustand weder außerhalb der Rechtsordnung, noch ist er ihr immanent, und das Problem seiner Definition betrifft genau eine Schwelle oder eine Zone der Unbestimmtheit, in der innen und außen einander nicht ausschließen, sondern sich un-bestimmen. Die Suspendierung der Norm bedeutet nicht ihre Abschaffung, und die Zone der Anomie, die sie einrichtet, ist nicht ohne Bezug zur Rechtsordnung.“ (G. Agamben). Diese Deutung bezieht sich auf das römische Institut des „Justitiums“ – des vorübergehenden „Rechtstillstands“, in dem alle Rechtsorgane ihre Tätigkeit einstellten und es verboten war, private Geschäfte zu tätigen – und radikalisiert damit die bisherigen Theorien des Ausnahmezustandes.

Siehe auch: Brett des Karneades
理論

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公法において、例外状態の規範理論は存在しない。このテーマに関する単独の理論的議論は、遅れて登場した。カール・シュミットが、例外状態の最初の理論を 提示した(『独裁』1921年、『政治的神学』1922年)。その後、さらに研究が進められた。ハーバート・ティンステン(「Les pleins pouvoirs: l'expansion des pouvoirs gouvernementaux pendant et après la grande guerre」、1934年)、フレデリック・M・ワトキンス(「The Problem of Constitutional Dictatorship」、1940年)、カール・J・フリードリヒ(「Constitutional Government and Democracy」、1941年)、クリントン・L・ロシター(「Constitutional Dictatorship」、1948年)などである。最近では、ジョルジョ・アガンベンが、対応する理論的アプローチを批判の対象としている(『例外状 態』、2004年)。しかし、このテーマに関する研究は、今日でもまだ少ない(ピーター・ブロマイヤー著『ワイマール最後の年の非常事態』、1999年も 参照)。

例外状態の理論における問題は、法秩序にアノミーをどのように組み込むかという点にある。「例外状態の特殊性が法秩序の(全面的または部分的な)停止であ る場合、そのような停止をどのようにして法秩序に組み込むことができるのか」(G. アガンベン)。

シュミットによれば、法は法に尽きるものではない。法の適用は停止されるが、法自体は効力を有し続ける。例外状態は、法の適用をその法から切り離すこと で、後者の適用を可能にする。シュミットにとって、これは国家と法の不可分の差異を示すものでもある。なぜなら、例外状態においては国家は存続するが、法 は後退するからである。例外状態は無政府状態でも混沌でもないため、たとえ法秩序が存在しなくても、法的な意味での秩序は依然として存在する、とシュミッ トは主張する。したがって、シュミットの理論は、例外状態と法秩序の間の関連性を確立しようとするものである。例外状態が法秩序に定着することを可能にす る要因は、「pouvoir constituant」(構成権力)と「pouvoir constitué」(構成権力)の区別、すなわち「規範」と「決定」の区別である。例外状態を決定できる主権者は、それが法規範に定められていることを 保証する。主権者は、通常適用される法秩序の外に立つと同時に、その一部でもある。なぜなら、憲法を全面的に停止できるかどうかを決定する責任を負ってい るからだ。したがって、「法秩序の外に立ち、同時にその一部でもある」ことは、「例外状態の位相構造」である。シュミットの有名な定義によると、主権者は 例外状態を決定する者である。しかし、この文脈では、主権とは最終的な、上訴不可能な決定と理解されており、他の場所で言われているような、最高かつ派生 しない国家権力としてではない。ここでシュミットは、主権に関する2つの並列的な概念を使用している。これは、シュミットにとって、憲法制定権力は主権者 であるにもかかわらず、例外状態を決定できないという事実から明らかである。しかし、権限を付与された側が憲法の停止を決定することは主権的行為である。 シュミットがここで関心を抱いているのは、この決定の要素であり、決定の行為において、それは法秩序の外に自らを置くが、同時に法秩序に縛られたままであ る。なぜなら、唯一の使命は、この法秩序の回復だからである。

シュミット、そして後の理論家たちも、独裁には2つの主な形態があるとして区別している。暫定独裁と主権独裁である(例えばC.J.フリードリヒは「非憲 法独裁」ではなく「憲法独裁」という表現を用いている)。

暫定独裁:独裁者は法的な制約から解放されるが、憲法を守り、または回復するという独裁の目的に縛られる(シュミット著『憲法の守護者』も参照)。暫定独 裁は、憲法の具体的な存在を守るために、具体的な憲法を一時停止する。その機能は、法が実現できる国家を創り出すことである。「その絶対的な形態におい て、例外状態は、法規が適用できる状況をまず創り出さなければならないときに発生する」(C. シュミット)。暫定独裁は、例外状態における典型的な法治国家の規制である。なぜなら、独裁権限の前提条件と内容の両方が、事実に基づいて限定され、列挙 されているからである。立憲国家においては、国家のあらゆる権限を権限体系の中で規制するために、すべての国家機能が憲法の形で明確に規定されている。し たがって、国家権力の完全な集中は決して起こりえない。そのため、独裁権力は明確に定められた委員会に限定される。
主権独裁:主権独裁の形態は、独裁者が停止された憲法に拘束されることなく、新たな望ましい秩序の確立を目指すという点に特徴づけられる。これは、憲法に よって主権力が完全に制約されない君主である場合、あるいは民主主義のバージョンでは、直接選挙で選出された国民議会(pouvoir constituant)である場合がある。この「憲法制定権力」は、最も極端な例外状態を確立する。いわゆる「国家と国民保護のための大統領令」に基づ く第三帝国もまた、憲法は形式上は有効であったが、非常事態令が決して廃止されることはなかったため、主権独裁政権であった。この意味において、第三帝国 はある程度「恒久的な例外状態」であった(アラン・ブロック)。
例外状態に関する最も新しい理論的考察は、ジョルジョ・アガンベンによる『ホモ・サケル』プロジェクトの文脈において行われている。彼は前述の理論家たち を参照しながらも、独自の解釈によって彼らに反論しようとしている。彼にとって、例外とは既存の法秩序の境界である。「実際、例外状態は法秩序の外にある わけでも、内在しているわけでもない。その定義の問題は、まさに境界、あるいは内部と外部が互いを排除するのではなく、むしろ不確定になる不確定性の領域 に関わるものである。規範の停止は、その廃止を意味するものではなく、それが生み出すアノミーの領域は、法秩序との関連性を完全に失うものではない。」 (G. アガンベン)。この解釈は、ローマの「正義裁判所」制度、すなわち一時的な「正義の停止」を指しており、その間、すべての法的機関は活動を停止し、私的な 業務を行うことは禁じられていた。この解釈により、例外状態に関するこれまでの理論はさらに先鋭化される。

参照:カルネアデスのブレット
Geschichte
Römisches Reich
In der römischen Republik gab es allein drei Arten des Ausnahmezustands:

Das älteste Mittel war die Diktatur, eine auf ein halbes Jahr befristete Übertragung aller staatlichen Gewalt auf einen Einzigen. In der klassischen Republik wurde sie vor allem dann eingesetzt, wenn beide Konsuln gefallen waren. Nachdem diese Institution von Caesar entfristet und zur persönlichen Machtkonzentration missbraucht worden war, wurde sie abgeschafft.
Das senatus consultum ultimum, der „letzte Senatsbeschluss“, wurde erstmals im Jahr 121 v. Chr. gegen Gaius Sempronius Gracchus gefasst: Der Senat beauftragte die Konsuln, alles zu tun, damit der Staat keinen Schaden nehme. Damit wurde das Verbot der Hinrichtung römischer Bürger außer Kraft gesetzt, doch wurde die Legitimität dieses Staatsnotstands von den Popularen stets bestritten.
Das zweite Triumvirat, in dem im Jahre 43 v. Chr. Octavian, Marcus Antonius und Marcus Aemilius Lepidus durch ein Gesetz auf zunächst fünf Jahre diktatorische Vollmachten „zur Wiederherstellung des Staates“ zugeschrieben bekamen, diente in Wirklichkeit allein der persönlichen Machtsteigerung der drei Protagonisten in der Endphase der römischen Bürgerkriege. Es war eine verfassungspolitische Verlegenheitslösung, da der eigentliche Ausnahmezustand der römischen Republik, die Diktatur, gerade abgeschafft worden war.
Frühe Neuzeit
In der Frühen Neuzeit wurde der Ausnahmezustand in vielen europäischen Staaten zur Zerschlagung verfassungsmäßiger Ordnungen und zur Aufrichtung des Absolutismus benutzt. Die Könige und Fürsten verwendeten hier den Begriff der „Nezessität“, der unabweislichen Notwendigkeit, ihre absolute Souveränität über die Privilegien der alten Stände durchzusetzen. Dabei hatten sie auch plausible Gründe: Mit der Durchsetzung ihres Gewaltmonopols mit Hilfe der neuen Einrichtung stehender Heere beendeten sie neben dem blutigen Chaos der Religionskriege, wie es sich in Frankreich und im Deutschland des Dreißigjährigen Kriegs gezeigt hatte, gleichzeitig aber auch die noch im Lehnswesen wurzelnden „Libertäten“, die alten Freiheitsrechte der Städte, Ritter und der anderen spätmittelalterlichen Stände.

Deutsches Kaiserreich
In der bismarckschen Reichsverfassung von 1871 hieß es in Art. 68: „Der Kaiser kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Teil desselben in Kriegszustand erklären.“ Zur Bestimmung der Modalitäten wurde auf das preußische Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 verwiesen, nachdem im „Fall eines Aufruhrs […], bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Belagerungszustand sowohl in Kriegs- als in Friedenszeiten erklärt werden“ konnte. Auch ohne diesen Belagerungszustand war die Reichsleitung ermächtigt im Falle des Krieges oder Aufruhrs, bei dringender Gefahr für die öffentliche Sicherheit eine ganze Reihe von Grundrechten außer Kraft zu setzen. Auf diesen sehr weit gehenden Ausnahmerechten basierten die Gesetze Bismarcks gegen die vermeintlichen Reichsfeinde, nämlich das Jesuitengesetz von 1872 und das Sozialistengesetz von 1878.

Weimarer Republik
Die berühmteste Regelung des Staatsnotstands in der deutschen Geschichte ist der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung. In den frühen Krisenjahren der Weimarer Republik wurden von Reichspräsident Friedrich Ebert auf seiner Grundlage Notverordnungen erlassen, zum großen Teil um echte Krisen zu beheben (zum Teil aber auch, weil die im Reichstag vertretenen Parteien die Verantwortung für unpopuläre Sparmaßnahmen im Zusammenhang mit der Rückkehr zum Goldstandard 1923/1924 scheuten). Eberts Nachfolger Hindenburg versuchte aus dem Notstandsartikel dann ein Instrument der Verfassungsreform zu machen: Er sorgte im März 1930 dafür, dass das Kabinett Hermann Müller (SPD), die letzte Regierung der Weimarer Republik, die sich auf eine parlamentarische Mehrheit stützen konnte, selbst aber bereits auch von den Vollmachten des Artikels 48 Gebrauch gemacht hatte, gestürzt wurde, um unter Heinrich Brüning (Zentrumspartei) ein antiparlamentarisches „Präsidialkabinett“ zu installieren. Da nach Artikel 48 aber der Reichstag die Notverordnungen aufheben durfte und das im Juli 1930 auch tat, löste Hindenburg den Reichstag auf. In der Folge wurden die Nationalsozialisten zweitstärkste Partei, was wiederum Kreditabzüge aus dem Ausland zur Folge hatte, die die beginnende Weltwirtschaftskrise empfindlich verstärkte; Hindenburgs Notverordnungspolitik hatte also den Staatsnotstand mit herbeigeführt, den sie doch vorgab zu bekämpfen. Bis zum Sturz Brünings im Mai 1932 wurde Deutschland mit Notverordnungen regiert, gegen deren Aufhebung die SPD immer stimmte, um eine weitere Radikalisierung bei weiteren Neuwahlen zu verhindern. Dies traf nach Brünings Sturz auch tatsächlich ein, bei den Reichstagswahlen am 31. Juli 1932: Von nun an konnte nicht einmal mehr mit dem Artikel 48 regiert werden, da die beiden Randparteien KPD und NSDAP jetzt zusammen die absolute Mehrheit hatten und jede Notverordnung sofort aufheben konnten. Der Staatsnotstand hatte sich noch verschärft.

Pläne, den Reichstag aufzulösen und ihn in diesem echten Fall eines übergesetzlichen Notstands bis zum Abklingen der Wirtschaftskrise nicht wiederwählen zu lassen, lehnte Hindenburg aus Furcht vor dem offenen Verfassungsbruch und einem Bürgerkrieg ab. Stattdessen ernannte er mit Hitler den Führer der stärksten Partei zum Reichskanzler und suspendierte mit der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 wesentliche Bürgerrechte. Hitler nutzte die Verordnung, um im Wahlkampf zur Reichstagswahl am 5. März 1933 seine politischen Gegner zu unterdrücken. Am 24. März setzte der Reichstag gegen die Stimmen der SPD mit dem Ermächtigungsgesetz, das bezeichnenderweise offiziell „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ hieß, die letzten Reste der Weimarer Reichsverfassung faktisch außer Kraft.

Österreich-Ungarn
Am 15. Dezember 1883 wurde der Polizeikonzipist Franz Hlubek von Anton Kammerer und am 25. Januar 1884 der Polizeidetektiv Ferdinand Blöch von Hermann Stellmacher aus politischen Gründen ermordet. Als Reaktion verhängte das Parlament von Cisleithanien am 30. Januar 1884 den Ausnahmezustand über Teile von Wien und die niederösterreichischen von Arbeitern bewohnten Bezirke Korneuburg und 1885 auch über Wiener Neustadt, da eine Ausweitung anarchistischer Tätigkeiten befürchtet wurde.[1] In der Folge wurden der Polizei weitreichende Vollmachten zum Verbot von Zeitschriften und Vereinen (insbesondere sozialistischen) erteilt. Zahlreiche Verhaftungen und Ausweisungen (z. B. von Josef Hybeš) folgten.[2] Der Ausnahmezustand wurde 1890 gelockert, sodass sozialistische Vereinigungen wieder zugelassen wurden, und endete am 8. Juni 1891.[3] Mit Beginn des Ersten Weltkriegs wurde rasch ein Ausnahmezustand auf gesamt k.k. Österreich eingeführt, dessen Verfügungen vom k.u.k. Kriegsüberwachungsamt organisiert wurden.[4] Es gilt allerdings zu beachten, dass die Einschränkungen, etwa die Zensur, nicht in beiden Hälften gleich gehandhabt wurden. So war etwas unterschiedlich, was österreichische und was ungarische Zeitschriften abdrucken durften. Die Historikerin Tamara Scheer verweist darauf, dass es einen österreichischen und einem ungarischen Ausnahmezustand gab.[5]

Äthiopien
Nach lang andauernden Protesten gegen die Regierung rief diese am 9. Oktober 2016 einen sechsmonatigen Ausnahmezustand aus.[6] Die Regierung ließ daraufhin über 1500 Menschen inhaftieren,[7] woraufhin der Unmut in der Bevölkerung anstieg. Der Notstand beschränkt die Bürgerrechte in Äthiopien. Im März 2017 wurde er für weitere vier Monate verlängert und dauerte so bis Anfang August 2017.[8]

Türkei
Fünf Tage nach dem Putschversuch in der Türkei 2016 wurde ein landesweiter Ausnahmezustand für die Dauer von 3 Monaten ausgerufen, der mehrmals verlängert wurde und am 18. Juli 2018 ausgelaufen ist.[9] Dies ist der erste Ausnahmezustand seit Ausrufung der Republik im Jahr 1923.

Siehe auch: Kriegsrecht und Ausnahmezustand in der Türkei

歴史
ローマ帝国
ローマ共和国には、3種類の例外状態があった。

最も古いものは独裁官制度で、最長6ヶ月間、国家権力をすべて1人の人物に一時的に移譲する制度である。古典共和政においては、主に両執政官が戦死した場 合に用いられた。この制度は、カエサルによって恒久化され、私権の集中のために悪用された後、廃止された。
元老院最終令(senatus consultum ultimum)は、ガイウス・センプロニウス・グラックスに対して紀元前121年に初めて可決された。元老院は執政官に対して、国家に害が及ばないよう あらゆる手段を講じるよう命じた。これは、ローマ市民の処刑禁止が一時的に停止されたことを意味するが、この非常事態の正当性は常にポプラレス派によって 争われた。
オクタヴィアヌス、マルクス・アントニウス、マルクス・アエミリウス・レピドゥスが「国家を再建する」ために、紀元前43年に法律によって当初5年間の独 裁権を認められた第二次三頭政治は、実際にはローマ内戦の最終段階における3人の主役たちの個人的権力を増大させることだけを目的としていた。ローマ共和 国の実際の例外状態であった独裁官職は廃止されたばかりであったため、これは憲法上の暫定的な解決策であった。
近現代
近現代においては、多くのヨーロッパ諸国で例外状態が憲法秩序を破壊し、絶対主義を確立するために利用された。王や君主は、この「必要性」という概念を利 用し、旧特権階級の特権を廃止して自らの絶対的支配権を強制するのを避けられないと主張した。そして、彼らにはそうするもっともな理由があった。常備軍と いう新しい制度を活用して武力行使の独占を強化することで、彼らは、30年戦争のフランスやドイツでみられたような宗教戦争の流血の混乱を終結させただけ でなく、封建制度に依然として根付いていた「自由」、つまり都市、騎士、その他の後期中世の身分制度の古い自由をも終結させたのだ。

ドイツ帝国
1871年のビスマルク帝政憲法第68条には、「連邦領内の公共の安全が脅かされた場合、皇帝は連邦領内の一部を戦時下に置くことができる」と記されてい る。その方法については、1851年6月4日付のプロイセンの戒厳令に関する法律を参照し、それによれば「反乱が発生した場合、公共の安全が緊急に脅かさ れた場合、戦時および平時において戒厳令が宣言される可能性がある」とされている。この戒厳令が発令されていなくても、帝国政府は戦争や反乱、公共の安全 に対する緊急の脅威が発生した場合、広範な基本的人権を停止する権限を有していた。こうした非常に広範な例外規定は、ビスマルクが帝国の敵と想定した人々 に対して発令した法律、すなわち1872年のイエズイテン法(イエズイテン禁止法)と1878年の社会主義者法の根拠となった。

ワイマール共和国
ドイツ史上、国家の必要から制定された最も有名な規定は、ワイマール憲法第48条である。ワイマール共和国の初期の危機的状況において、大統領フリードリ ヒ・エーベルトは、主に真の危機を解決するために、この条項を根拠として緊急政令を発令した(ただし、1923年/1924年の金本位制への復帰に伴う不 人気の緊縮政策に対する責任を回避するためという理由もあった)。その後、エーベルトの後継者ヒンデンブルクは、緊急条項を憲法改正の手段に変えようとし た。1930年3月、彼は、議会で多数派を占めることができた最後のワイマール共和国政府であり、すでに第48条の権限を行使していたヘルマン・ミュラー (SPD)内閣を倒し、反議会的な「大統領内閣」をハインリヒ・ブリューニング(中道党)の下に樹立した。しかし、帝国議会は第48条に基づく非常事態令 を廃止することが認められており、1930年7月に実際に廃止したため、ヒンデンブルク大統領は帝国議会を解散した。その結果、国家社会主義党は第2党と なり、国外からの信用が引き揚げられ、初期の段階にあった世界経済危機が深刻化することとなった。ヒンデンブルクの非常事態宣言政策は、それ自体が対処す べき非常事態の要因となったのである。1932年5月のブリューニングの失脚まで、ドイツは非常事態令によって統治されていた。SPDは、新たな選挙でさ らに急進化することを防ぐため、常に非常事態令の廃止に反対票を投じていた。そして、1932年7月31日の帝国議会選挙で、この事態は現実のものとなっ た。 これ以降、第48条に基づく統治は不可能となった。なぜなら、極右政党であるKPDとNSDAPの2党が絶対多数を占め、緊急政令を即座に廃止することが 可能となったからだ。 非常事態はさらに深刻化した。

ヒンデンブルク大統領は、憲法の明らかな違反と内戦を恐れて、経済危機が沈静化するまでは法律を超えた緊急事態であるとして、帝国議会の解散と再選挙を認 めないという計画を却下した。代わりに、彼は最多数党の党首であるヒトラーを首相に任命し、1933年2月28日の「帝国議会議事堂焼失に関する政令」に より、市民の基本的権利を停止した。ヒトラーは、この政令を利用して1933年3月5日の帝国議会選挙に向けた選挙運動で政治的反対派を弾圧した。3月 24日、帝国議会はSPDの反対を押し切って「国民と帝国の苦境を緩和する法律」と呼ばれる権限法を可決し、事実上、ワイマール憲法の最後の名残を廃止し た。

オーストリア=ハンガリー
1883年12月15日、巡査フランツ・フルベクがアントン・カンメラーに殺害され、1884年1月25日には、刑事フェルディナント・ブレッヒがヘルマ ン・シュテルマッハーに政治的理由で殺害された。これを受けて、1884年1月30日、シレジアの議会はウィーンの一部とニーダーエスターライヒ州のコル ノイブルク地区に例外状態(Ausnahmezustand)を宣言し、 無政府主義活動の拡大を恐れたためである。[1] その後、警察には雑誌や団体(特に社会主義団体)を禁止する広範な権限が与えられた。多数の逮捕と追放(例えばヨゼフ・ヒベシュ)が続いた。1890年に 例外状態が緩和され、社会主義団体の再結成が認められ、1891年6月8日に終了した。第一次世界大戦の開始とともに、オーストリア=ハンガリー帝国全土 に緊急事態が迅速に導入され、勅令は帝国・王立 。しかし、検閲などの制限は両半分で平等に扱われたわけではなかった。例えば、オーストリアとハンガリーの雑誌は異なる内容を印刷することが許されてい た。歴史家のタマラ・シェールは、オーストリアとハンガリーで例外状態が存在していたと指摘している。

エチオピア
長期間にわたる反政府デモの後、政府は2016年10月9日に6か月の例外状態を宣言した。 政府は1,500人以上を逮捕し、国民の不満が高まった。非常事態宣言により、エチオピアでは市民の権利が制限された。2017年3月にはさらに4か月延 長され、2017年8月初旬まで続いた。

トルコ
2016年にトルコでクーデター未遂事件が起きた5日後、3か月間の全国的な緊急事態が宣言された。これは数回延長され、2018年7月18日に期限切れ となった。これは1923年の共和国宣言以来初の緊急事態である。

参照:トルコにおける戒厳令と緊急事態
Staaten mit aktuellen Ausnahmezuständen (landesweit)
Dieser Abschnitt listet Beispiele auf, die Liste ist aber nicht abschließend.

Israel
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel 2023 rief Israel den Kriegszustand aus und bildete eine Notstandsregierung.

Italien
Am 11. April 2023 hat die Regierung Meloni zur Bewältigung einer stark angestiegenen Immigration für vorerst sechs Monate einen Ausnahmezustand im ganzen Land erklärt. Seit Jahresbeginn kamen bereits etwa 31.000 Migranten über das Mittelmeer nach Italien, im gleichen Zeitraum der beiden vorhergehenden Jahre waren es jeweils rund 8.000 Personen. Ein Sonderbeauftragter mit einem Etat von zunächst fünf Millionen Euro wird ernannt. Die Regierung kann während des Notstands Maßnahmen per Dekret beschließen, zum Beispiel um Eingewanderte aus dem Hotspot Lampedusa leichter in andere Regionen umzusiedeln sowie schneller neue Aufnahme- und Abschiebezentren zu errichten.[10][11] Im Jahr 2011 hatte die Regierung Berlusconi schon einmal einen humanitären Ausnahmezustand aufgrund Einwanderung erklärt. Im Jahr 2017 jedoch, als die Immigrantenzahl wesentlich höher war (im ganzen Jahr rund 180.000 Menschen) wurde kein Ausnahmezustand ausgerufen.[12]

Vereinigte Staaten von Amerika
In Reaktion auf die Terroranschläge am 11. September 2001 rief US-Präsident George W. Bush am 14. September 2001 den nationalen Notstand auf Basis des National Emergencies Acts von 1976 aus. Dieser Ausnahmezustand ist immer auf ein Jahr befristet, allerdings wurde er seither jedes Jahr von den jeweils amtierenden Präsidenten (zunächst von George W. Bush, nach ihm von Barack Obama und nach diesem von Donald Trump sowie von Joe Biden) um ein weiteres Jahr verlängert.[13][14][15] Einige Autoren sprechen daher von einem permanenten Ausnahmezustand, der zum Normalzustand geworden sei.[16][17]

Ukraine
→ Hauptartikel: Russischer Überfall auf die Ukraine seit 2022 und Russisch-Ukrainischer Krieg
Der Sicherheitsrat der Ukraine hat nach den abgegebenen Erklärungen von Putin vom 21. Februar 2022 den Ausnahmezustand erklärt. Durch diese Erklärung dürfen nun auch Zivilisten Schusswaffen tragen. Alle Staatsbürger von Russland wurden aufgefordert, die Ukraine zu verlassen. Reservisten wurden von der Armee einberufen, da man sich auf einen Einmarsch durch die Truppen der Russischen Föderation vorbereiten will.[18] In der Nacht zum 24. Februar 2022 gab der Kremlchef Putin den Befehl, eine große Invasion auf die Ukraine zu starten. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in Folge der Invasion Russlands den Kriegszustand ausgerufen.[19]


現在、例外状態にある国(全国)
このセクションでは例を挙げているが、網羅的なリストではない。

イスラエル
2023年のハマスによるイスラエルへのテロ攻撃の後、イスラエルは戦争状態を宣言し、非常事態政府を樹立した。

イタリア
2023年4月11日、メローニ政権は移民の急増に対処するため、当初6ヶ月間、全国に例外状態を宣言した。年初以来、約31,000人の移民がすでに地 中海を渡ってイタリアに到着している。過去2年間の同じ期間では、その数は毎年約8,000人であった。当初予算500万ユーロの特別代表が任命される。 緊急事態下では、政府は、例えば、ランペドゥーサのホットスポットから他の地域への移民の移転をより容易にしたり、新しい収容・送還センターをより迅速に 設置したりするための措置を政令で採択することができる。 ベルルスコーニ政権は2011年にすでに、移民問題を理由に人道的緊急事態を宣言していた。しかし、2017年には移民の数が大幅に増加(年間約18万 人)したが、例外状態は宣言されなかった。

アメリカ合衆国
2001年9月11日の同時多発テロ事件を受けて、ジョージ・W・ブッシュ米大統領は、1976年の国家緊急事態法に基づき、2001年9月14日に国家 緊急事態を宣言した。この例外状態は常に1年間に限定されているが、それ以降、現職の大統領(ジョージ・W・ブッシュ、バラク・オバマ、ドナルド・トラン プ、ジョー・バイデン)によって毎年1年ずつ延長されている。そのため、一部の著者は、恒久的な例外状態が常態化していると述べている。

ウクライナ
→ 詳細は「2022年ロシアのウクライナ侵攻」および「露ウクライナ戦争」を参照
ウクライナ安全保障会議は、2022年2月21日のプーチンの声明を受けて、例外状態を宣言した。この宣言により、民間人が銃器を携帯することが可能と なった。すべてのロシア国民にウクライナからの退去が命じられた。ロシア連邦軍の侵攻に備え、予備役が軍に召集された。18] 2022年2月24日の夜、クレムリンの指導者プーチンはウクライナへの大規模侵攻の命令を下した。ロシアの侵攻の結果、ウクライナ大統領のウォロディミ ル・ゼレンスキーは、戦争状態を宣言した。

Aktuell gültige Bestimmungen zur Ausrufung eines Ausnahmezustands
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt den Begriff Ausnahmezustand nicht explizit. Von 1949 bis 1968 wurde vom Verfassungsgesetzgeber vollständig auf Notstandsgesetze verzichtet. Da entsprechend dem Deutschlandvertrag gewisse Vorrechte der Alliierten in Kraft blieben, welche im Fall eines Notstands die Regierungsgewalt in der Bundesrepublik wieder übernommen hätten, verabschiedete erst die Große Koalition am 24. Juni 1968 gegen den zum Teil militanten Widerstand der APO ein „Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes“ („Notstandsgesetze“). Danach können in bestimmten, genau definierten Fällen einer inneren oder äußeren Bedrohung unter anderem die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt, die legislativen Funktionen von Bundestag und Bundesrat von dem „Gemeinsamen Ausschuss“ übernommen werden und sogar einige Grundrechte eingeschränkt werden, ohne dass der Rechtsweg offensteht. Kritiker sehen in der Notstandsgesetzgebung eine große Gefahr für die Demokratie, daher wurde das Gesetz bisher nicht angewendet. Näheres siehe Verteidigungsfall.

Kein Ausnahmezustand im klassischen Sinn ist der von Anfang an im Grundgesetz vorgesehene, ebenfalls noch nie ausgerufene Gesetzgebungsnotstand.

Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung
Die Österreichische Bundesverfassung sieht für außerordentliche Umstände – Notbestimmungen der Österreichischen Bundesverfassung – den Einsatz des Österreichischen Bundesheeres, ein Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten, ein Notverordnungsrecht der Landesregierung sowie der Übernahme bestimmter Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung durch den Landeshauptmann vor.

Notrecht in der Schweiz
Als Notrecht werden in der Schweiz staatliche Massnahmen bezeichnet, die keine gesetzliche Grundlage haben. Gemäss Art. 185 Abs. 3 der Bundesverfassung (BV) kann der Bundesrat „unmittelbar gestützt auf diesen Artikel, Verordnungen oder Verfügungen erlassen, um eingetretenen oder unmittelbar drohenden schweren Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit zu begegnen. Solche Verordnungen sind zu befristen.“ Gemäss Art. 173 Abs. 1 Bst. c BV kann auch die Bundesversammlung Verordnungen oder einfache Bundesbeschlüsse „zur Wahrung der inneren Sicherheit“ erlassen, „wenn ausserordentliche Umstände es erfordern.“ Da die Bundesversammlung dem Bundesrat übergeordnet ist, haben ihre Massnahmen Vorrang vor solchen des Bundesrates. Die normale demokratische Kompetenzordnung ist so bald wie möglich wieder herzustellen.

In einer ausserordentlichen Lage, in welcher die Existenz der Schweiz als Staat oder das Überleben der Bevölkerung bedroht ist (z. B. bei Kriegsereignissen oder schwersten Katastrophen) kann die Bundesversammlung dem Bundesrat ohne Verfassungsgrundlage (extrakonstitutionelles Notrecht) umfassende Vollmachten übertragen. Letztmals ist dies zu Beginn des Zweiten Weltkrieges geschehen.

État d’urgence in Frankreich
In Frankreich kann der Ausnahmezustand (État d’urgence) laut Gesetz vom Präsidenten ausgerufen werden, „für den Fall unmittelbarer Gefahr durch schwere Gefährdungen der öffentlichen Ordnung“ oder „für den Fall von Ereignissen, die durch ihre Art und ihre Schwere den Charakter einer öffentlichen Katastrophe darstellen“. Der Staat kann Ausgangssperren verhängen und die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist möglich. Wohnungsdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss sind ebenso möglich wie Hausarrest für Menschen, deren „Aktivität“ als „gefährlich für die Sicherheit und die öffentliche Ordnung“ angesehen wird. Außerdem können die Behörden Versammlungsverbote verhängen und Konzertsäle sowie Kinos schließen lassen. Der Ausnahmezustand kann zunächst für höchstens zwölf Tage verhängt werden. Eine Verlängerung darüber hinaus muss durch ein Gesetz gebilligt werden. Das Gesetz, das den Ausnahmezustand regelt, wurde 1955 mit Beginn des Algerienkrieges beschlossen. Nach dessen Ende wurde der Ausnahmezustand in Frankreich drei weitere Male verhängt: 1985 im Rahmen der Unruhen durch die Unabhängigkeitsbewegung der zu Frankreich gehörenden Inselgruppe Neukaledonien, nach den Unruhen 2005 und nach den Terroranschlägen vom 13. November 2015 in Paris.[20]

Europäisches Recht und Völkerrecht
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) regelt in Artikel 15 ausdrücklich, unter welchen Bedingungen die in der EMRK genannten Rechte eingeschränkt werden können. Ebenso gibt der Internationale Zivilpakt Regeln für den Umgang mit Rechten im Notstandsfall vor.[21]
現在有効な例外状態宣言規定
ドイツ連邦共和国基本法
ドイツ連邦共和国基本法では、「例外状態」という用語は明示的に言及されていない。1949年から1968年にかけて、憲法制定者は緊急事態法を完全に廃 止した。連合国側の一定の特権がドイツ条約により有効なままであったため、緊急事態が発生した場合には連邦共和国の政府権限が回復されることになってい た。そのため、大連立がAPOの一部の過激な抵抗を押し切って「基本法を補完する法律」(「緊急事態法」)を可決したのは、1968年6月24日のこと だった。この法律によると、内外の脅威が厳密に定義された特定のケースにおいては、連邦軍を国内に配備することも可能となり、連邦議会と連邦参議院の立法 機能は「合同委員会」が引き継ぎ、法的救済の可能性なしに基本的な権利さえも制限される可能性がある。 批判派は、緊急事態法は民主主義にとって大きな危険であると見なしており、これがこれまでこの法律が適用されてこなかった理由である。 詳細は「防衛事案」を参照。

古典的な意味での例外状態ではないのは、立法による緊急事態であり、これは当初から基本法に規定されているが、宣言されたことは一度もない。

オーストリア連邦憲法の緊急規定
オーストリア連邦憲法は、オーストリア軍の使用、連邦大統領の緊急布告権、州政府の緊急布告権、および非常事態における州知事による連邦直轄の特定事項の 引き受けを規定している。

スイスの緊急事態法
スイスでは、非常事態法とは法的根拠を持たない国家の措置を指す。連邦憲法(BV)第185条第3項によると、連邦参事会は「本条項に基づき、発生した、 または差し迫った深刻な公共秩序の混乱、または国内・国外の安全保障の混乱に対処するための条例または命令を直接発布することができる。このような条例 は、期間を限定して発布されるものとする。」 連邦憲法第173条第1項c号によると、連邦議会もまた「異常事態により国内の安全を維持する必要がある場合」に条例または簡易連邦令を制定することがで きる。連邦議会は連邦評議会よりも上位にあるため、連邦議会の措置は連邦評議会の措置よりも優先される。通常の民主的権力分立は、できるだけ早く回復され なければならない。

国家としてのスイスの存続や国民の生存が脅かされるような緊急事態(戦争や最悪の災害など)においては、連邦議会は憲法上の根拠なしに(憲法外の非常事態 法)広範な権限を連邦評議会に委譲することができる。最後にこのような事態が発生したのは、第二次世界大戦の初期であった。

フランスの緊急事態
フランスでは、法律に基づき、大統領が「公共の秩序に対する深刻な脅威による即時の危険がある場合」または「その性質と深刻さにより、公共災害を構成する 事態が発生した場合」に、緊急事態(État d'urgence)を宣言することができる。国家は外出禁止令を課し、移動の自由を制限することができる。「活動」が「治安および公共の秩序を脅かす」 とみなされた人々に対しては、裁判所の命令なしに家宅捜索を行い、自宅軟禁を課すことが可能である。さらに当局は集会の禁止を命じ、コンサートホールや映 画館を閉鎖することもできる。例外状態は当初最大12日間まで発令される。それ以上の延長には法律による承認が必要である。例外状態を規定する法律は、ア ルジェリア戦争の始まりとともに1955年に可決された。アルジェリア戦争の終結後、フランスではさらに3度、例外状態が宣言された。1985年には、フ ランス領ニューカレドニアの独立運動による暴動を受けて、2005年の暴動後、そして2015年11月13日のパリ同時多発テロ事件の後である。

欧州および国際法
欧州人権条約(ECHR)第15条では、ECHRで定められた権利が制限される条件が明確に規定されている。同様に、市民的及び政治的権利に関する国際規 約も、緊急事態における権利の取り扱いに関する規定を定めている。
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https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand

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