かならずよんで ね!

ポライモス

Porajmos(ロマ・シンティへの虐殺)

池田光穂

ロマネス語のPorajmos [pʰoɽmos](ポライモス、ドイツ語:「食い尽くす」)とは、国家社会主義時代に行われたヨーロッパのロマ人の大量虐殺のことである。長い間の差別 と迫害の歴史の集大成である。犠牲者の人数は不明である。さまざまな推計によると、幅はあるものの、10万人オーダーの数字になっている。

Das Romanes-Wort Porajmos [pʰoɽajˈmos] (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) bezeichnet den Völkermord an den europäischen Roma in der Zeit des Nationalsozialismus. Er bildet einen Höhepunkt der langen Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung. Die Zahl der Opfer ist nicht bekannt. Nach unterschiedlichen Schätzungen liegt sie innerhalb einer großen Spannbreite, ist jedoch sechsstellig.

Wie der Völkermord an den Juden (Shoah) war es ein Versuch der kollektiven Vernichtung. Jeder, der von den nationalsozialistischen Erfassungsinstanzen – im Altreich ein Verbund aus pseudowissenschaftlichen und kriminalpolizeilichen Gutachtern, außerhalb oft von spontan entscheidenden Akteuren der Verfolgung – dem „Zigeunertum“ zugeordnet wurde, war grundsätzlich von Vernichtung bedroht. Dem lag die rassistische Deutung der Angehörigen der Minderheit als „fremdrassige“ „geborene Asoziale“ zugrunde. „Zigeuner“ wurden so zu Objekten eines „doppelten“, des ethnischen wie des sozialen Rassismus.

Innerhalb des NS-Staates zielte erst die Verfolgung, dann die Vernichtung vor allem auf ortsfest lebende „Zigeunermischlinge“. Seit Herbst 1939 existierten zunächst nur in Teilen umgesetzte Deportationsabsichten. Ab Februar 1943 wurde eine Mehrheit der im Deutschen Reich lebenden Roma in das eigens errichtete Zigeunerlager Auschwitz deportiert. Weitere Roma wurden aus den besetzten westeuropäischen Gebieten dorthin verschleppt. Nur eine Minderheit überlebte. Außerhalb der Reichweite systematischer Erfassung, wie in den deutsch okkupierten Gebieten Ost- und Südosteuropas, waren vor allem Roma bedroht, die nach deutschem Urteil „vagabundierten“, teils allerdings tatsächlich Flüchtlinge oder Vertriebene waren. Hier fielen die Angehörigen der Minderheit vor allem Massakern deutscher militärischer und polizeilicher Formationen sowie den SS-Einsatzgruppen und der Bekämpfung des bewaffneten Widerstands gegen die deutsche Besatzung zum Opfer.
ロ マネス語のPorajmos [pʰoɽmos](ポライモス、ドイツ語:「食い尽くす」)とは、国家社会主義時代に行われたヨーロッパのロマ人の大量虐殺のことである。長い間の差別 と迫害の歴史の集大成である。犠牲者の人数は不明である。さまざまな推計によると、幅はあるものの、10万人オーダーの数字になっている。

ユダヤ人の大量虐殺(ショア)と同じく、集団的な抹殺の試みであった。国家社会主義者の登録機関(旧帝国では疑似科学と犯罪警察の専門家のネットワーク で、しばしば自然発生的に迫害の主体が決定される)によって「ジプシー」と分類された者は、基本的に絶滅の危機にさらされた。これは、マイノリティの構成 員を「外国生まれ」「生まれながらの非社会人」とする人種差別的な解釈に基づいていた。このように、「ジプシー」は、民族的・社会的な「二重の」人種差別 の対象となったのである。

ナチス国家では、まず迫害が行われ、次に絶滅が行われたのは、主に一定の場所に住む「ジプシーの雑種」であった。1939年秋以降、強制送還の意図は当初 部分的にしか実行されなかった。1943年2月以降、ドイツ帝国に住むロマの大部分は、アウシュビッツにある特設ジプシー収容所に強制送還されたのです。 他のロマ人は、占領された西ヨーロッパ地域からそこに強制送還されました。生き残ったのは少数派だった。東欧や南欧のドイツ占領地域のように、組織的な登 録の手が届かないところで、最も脅威にさらされたのは、ドイツの判断によれば「浮浪者」であったが、実際には難民や避難民であった者もいたのだ。ここで は、少数民族の人々は、ドイツ軍や警察の部隊による虐殺や、SS機動部隊、ドイツ占領に対する武装抵抗との戦いの犠牲になったのである。
Überblick
Die nationalsozialistische Bekämpfung der „Zigeuner“ „aus dem Wesen dieser Rasse“ (so der Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938) mündete wie die ebenso rassistische, nationalsozialistische „Endlösung der Judenfrage“ in einen Völkermord. Porajmos und Shoa stehen nach der Motivation der Täter, nach dem Ablauf der Ereignisse und nach den Methoden und Ergebnissen ihrer Realisierung nebeneinander. Während Porajmos allein den Genozid an den europäischen Roma und Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden bezeichnet, bedeutet Holocaust in umfassender Definition beides. Auch bei einer engeren Definition stellt die Forschung „die Verfolgung der Sinti und Roma in den Zusammenhang des Holocaust“ (Wolfgang Benz).[1]

Der Völkermord an den europäischen Roma ist weit weniger gründlich erforscht als die Shoa. Den Massenmorden seit Beginn des Zweiten Weltkriegs ging eine flächendeckende Unterdrückungspolitik voraus, an der in hohem Maße die unteren Ebenen von Polizei und Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behörden „Zigeuner“ im Deutschen Reich in zahlreichen Orten in besonderen „Zigeunerlagern“, etwa in Berlin-Marzahn, Köln-Bickendorf, Düsseldorf-Lierenfeld, Essen, Frankfurt am Main, Fulda, Gelsenkirchen, Hannover, Kiel, Magdeburg oder Ravensburg. Die ebenfalls 1937 begonnene, zentral organisierte Erfassung der Minderheit, die die Voraussetzung der späteren Deportationen vor allem in das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog sich in enger Kooperation mit kommunalen und regionalen Instanzen, mit protestantischen und katholischen Kirchengemeinden und mit Unterstützern und Zuarbeitern aus der Sozialarbeit und aus der Heimatforschung.[2]

Erfassung, Verfolgung und Vernichtung basierten auf als „wissenschaftlich“ verstandenen rassenanthropologischen und -hygienischen Kategorien („Bekämpfung aus dem Wesen dieser Rasse“). Das Selbstverständnis der Betroffenen war für die Verfolger ohne Bedeutung. Das heißt, dass auch Menschen mit einem teilweise familienbiografischen Hintergrund aus der Mehrheitsbevölkerung – eingestuft als „Zigeunermischlinge“ – der Verfolgung zum Opfer fielen.

Die Massenmorde geschahen nicht anders als im Fall der jüdischen Minderheit ganz überwiegend in Osteuropa und im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Sie begannen regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden verschieden intensiv durchgeführt. Seit Kriegsbeginn wurden „Zigeuner“ in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer der Mordaktionen der Einsatzgruppen. Ein großer Teil der deutschen, österreichischen und böhmischen Roma wurde ab Ende Februar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren in einem zynisch als „Zigeunerfamilienlager“ bezeichneten separaten Bereich untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 vergast oder zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt; an den Transport- und Lagerbedingungen starben ebenfalls viele Menschen.

Die Opferzahlen der Mordaktionen deutscher militärischer und polizeilicher Einheiten im okkupierten Osten sind aufgrund unzureichender Dokumentation nicht zuverlässig feststellbar. Schätzungen sprechen von mindestens 100.000 Opfern. Öffentliche Darstellungen der Gesamtzahl der Opfer folgen oft einer Rede des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog und nennen die Zahl 500.000. Die Forschung bestätigt diese Schätzung nicht.[3]

Neben Roma waren von der Politik der „Asozialenbekämpfung“ und der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, wie sie 1937/1938 forciert wurde (Zum Beispiel durch die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ gegen „Asoziale“), wie andere deviante Gruppen der Mehrheitsbevölkerung („Bummler“, Trinker, Prostituierte) auch als „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ bzw. als „deutschblütige Nichtzigeuner“ Kategorisierte betroffen. Trotz entsprechenden Versuchen stellten etwa Jenische vom Gesetzgeber keine relevante rassenhygienische Gruppe und Bedrohung dar.[4]
概要
ジプシー」に対する国家社会主義者の戦いは、「この人種の本質から」(1938年12月8日のヒムラーの法令による)、同じく人種差別的な国家社会主義者 の「ユダヤ人問題に対する最終解決」のように、大量殺戮につながった。ポラジュモスとショアは、加害者の動機、事件の経過、実現の方法と結果によって並存 する。ポラージュモスのみがヨーロッパのロマの虐殺を、ショアのみがヨーロッパのユダヤ人の虐殺を示すが、包括的な定義におけるホロコーストは、その両方 を意味する。狭義の定義であっても、研究では「シンティとロマの迫害はホロコーストの文脈に位置づけられる」(ヴォルフガング・ベンツ)[1]とされてい る。

ヨーロッパのロマの大虐殺は、ショアに比べてはるかに研究が進んでいない。第二次世界大戦初期からの大量殺戮は、警察や行政の下層部が大きく関与した抑圧 政策が先行していたのである。1937年以降、ドイツ帝国では、ベルリン・マルツァーン、ケルン・ビッケンドルフ、デュッセルドルフ・リーレンフェルト、 エッセン、フランクフルト・アム・マイン、フルダ、ゲルゼンキルヘン、ハノーファー、キール、マグデブルク、ラーベンスブルクなど、多くの場所で地方自治 体が「ジプシー」を特別収容所に収容している。1937年に始まった少数民族の中央組織的な登録は、後の強制送還、特に絶滅収容所アウシュビッツ・ビルケ ナウへの強制送還の前提条件であり、市や地域の当局、プロテスタントやカトリックの教区、社会事業や地方史研究の支援者や協力者と密接に協力しながら行わ れた[2]。

登録、迫害、絶滅は、「科学的」(「この人種の本質から戦う」)と理解される人種人類学的・衛生学的カテゴリーに基づいて行われた。被害者の自己イメージ は、迫害する側にとっては何の意味もない。つまり、家柄の一部が多数派の人々、つまり「ジプシーの雑種」と分類される人々も迫害の対象となったのである。

大量殺人は、東ヨーロッパでかなり優勢だったユダヤ人少数派のケースやアウシュビッツ・ビルケナウ絶滅収容所のケースと同じように起こったのだ。これら は、地域ごとに異なる時期に始まり、さまざまな強さで実施された。戦争が始まると、ドイツ国防軍の占領地域に住む「ジプシー」たちは、アインザッツグルッ ペンの殺人作戦の犠牲者となったのである。ドイツ、オーストリア、ボヘミアのロマの大部分は、1943年2月末からアウシュビッツ・ビルケナウの絶滅収容 所に強制送還されました。彼らは「ジプシー・ファミリー・キャンプ」と皮肉られた別の場所に収容され、そのほとんどが拘束と労働条件から数カ月で死亡し た。生存者は1944年にガス処刑されるか、奴隷労働のために他の強制収容所に移送され、移送や収容所の状況によって多くの人々が亡くなった。

占領下の東洋におけるドイツ軍や警察部隊による殺人キャンペーンの犠牲者の数は、資料が不十分であるため、信頼できるものではありません。少なくとも10 万人の犠牲者が出たと言われている。被害者総数については、元ドイツ大統領のローマン・ヘルツォーク氏の講演に倣って、50万人という数字がしばしば公表 されている。 この推定値は調査によって確認されていない[3]。

ロマのほかに、1937年から1938年にかけて推し進められた「非社会的勢力との闘い」と「予防的犯罪管理」の政策(たとえば、「非社会的勢力」に対す る「Arbeitsscheu Reich」キャンペーンなど)は、「放浪ジプシー型同胞」または「ドイツ血統の非ジプシー」として分類される人々や、大多数の人々のその他の異常集団 (「ブムラー」や酒飲み、娼婦)にも影響を及ぼした。そうしようとしたにもかかわらず、例えばイエニッシュは、関連する人種衛生集団と立法者による脅威を 構成するものではなかった[4]。
Zur Vorgeschichte
Der Antiziganismus hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit dem 16. Jahrhundert unterlagen die als „Heiden“, „Zigeuner“ oder „Ägypter“ Bezeichneten wie die gesamte Armutspopulation außerhalb der Untertanenverbände einem rigiden rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausschluss. Sie waren grundsätzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt und also zur Dauermigration gezwungen, auf Nischenerwerbsweisen verwiesen und als „herrenloses Gesindel“ stigmatisiert. Auch als sich im 19. Jahrhundert Niederlassungsmöglichkeiten durch die Reform des Niederlassungsrechts ergaben, wurden sie doch häufig weiterhin von Ort zu Ort abgeschoben. Nach einer Niederlassung blieben sie in der Regel in städtischen oder dörflichen Randquartieren ausgegrenzt und isoliert von der Mehrheitsbevölkerung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden sie als „asozial“ stigmatisiert.

Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen bildete 1906 die preußische „Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die sich sowohl gegen Roma (unbeachtlich der jeweiligen Untergruppe wie der Sinti, Lovara, Lalleri u. a.) als auch gegen jenische „Landfahrer“ richtete, soweit sie nicht ortsfest lebten. 1924 wurde sie erneuert. Sie wurde von anderen deutschen Staaten übernommen. Wirksam blieb sie bis in den Nationalsozialismus hinein.[5]

Das seit 1899 bestehende bayerische Amt für Zigeunerangelegenheiten in München wurde in der Weimarer Republik 1929 zur Zentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens umgeformt und kooperierte fortan eng mit einer entsprechenden Behörde in Wien. Dieses Amt ermächtigte die Polizei, Roma ohne feste Arbeitsstelle zu Zwangsarbeit zu verpflichten.

Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet.[6] Ausführungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalpräventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten von vornherein als kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ und „Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und völkischen Grundverständnis, ein in der Normierung neues Element: Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluss, wer als Zigeuner anzusehen ist.[7] Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrücken bei „allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer über 18 Jahre alt war, musste sich für eine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam, der bei Kontrollen vorzuweisen war. Eine allgemeine Ausweispflicht für die Mehrheitsbevölkerung („Kennkarten“ als Vorläufer der späteren Personalausweise) wurde erst am 10. September 1939 mit der Verordnung über den Pass- und Sichtvermerkszwang sowie über den Ausweiszwang eingeführt.[8]

Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrücken an die besagte „Zigeunerpolizeistelle München“.[9] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage für das von dem hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner (SPD) vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“.[10] In diesem Fall wie generell wurden die Ausschlussmaßnahmen gegen „Zigeuner“ und „Landfahrer“ – von „Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede – von fast allen Parteien befürwortet. Nur die KPD lehnte das Gesetz als verfassungswidrig ab.

Der Jurist Hans von Hentig lehnte das Bayrische Gesetz grundsätzlich ab, da es „eine bestimmte gefühlsmäßige Abneigung anschlagend und ausnutzend, sich gegen Zigeuner, aber auch, was die Überschrift nicht verrät, gegen alle nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ richte. Das Gesetz sei aufgrund seiner unklar definierten Begriffe, dem „schadhaft skizzierten Personenkreis“ untauglich. Weiterhin kollidieren für Hentig einzelne Bestimmungen mit der Reichsverfassung, etwa mit der in § 111 garantierten Freizügigkeit, oder das Verbot, in „Horden“ zu reisen, verpflichte zur Trennung von Kindern und Eltern, wenn die Eltern nicht standesamtlich verheiratet seien.[11]

In vielen Orten gab es Initiativen von Bürgern oder von Behörden, die sich bei ihren Maßnahmen auf Bürgerappelle beriefen, „Zigeuner“ entweder zu verdrängen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Köln, wo während der Weltwirtschaftskrise zahlreiche „wilde Siedlungen“, häufig als Wohnwagenstellplätze, entstanden waren, wurde 1934 der „Schwarz-Weiß-Platz“ errichtet, um so der „allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds“ zu begegnen.[12] In Frankfurt am Main richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein „Konzentrationslager“ für „Zigeuner“ ein.[13] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern für abzuschiebende „Ostjuden“ vorbehalten gewesen. Die SS begann schon 1931, Roma zu erfassen.[14] In Vorbereitung der Olympischen Spiele 1936 richtete Berlin den „Rastplatz“ am Berliner Stadtrand ein.

Die Neudefinition dieser Minderheiten überschnitt sich mit der überkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde „rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen „Zigeunern“ und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer „fahrenden“ Lebensweise – das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen – dem Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Untergruppe der Roma trafen weder die Behörden noch die Bevölkerungsmehrheit: „Zigeuner“, soweit sie augenscheinlich „nomadisierend“ dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren ohne Rücksicht auf ihre Selbstwahrnehmung alle gleichermaßen unerwünscht.
先史時代について
アンチジガニズムは、ヨーロッパでは長い伝統がある。遅くとも16世紀以降、「異教徒」「ジプシー」「エジプト人」と指定された人々は、対象団体以外の貧 困層全体と同様に、厳格な法的、経済的、社会的排除の対象とされるようになった。彼らは基本的に無権利で、どこにも居住権がないため、永住を強いられ、 ニッチな方法で生計を立て、「主なきならず者」という汚名を着せられることになった。19世紀の定住権改革で定住の機会が訪れても、あちこちに強制送還さ れることが多かった。移住後も、都市や村の限界集落で、大多数の人々から疎外され、孤立したままであることがほとんどです。19世紀末から、彼らは「非社 会的」という汚名を着せられるようになった。

1906年、プロイセンの「Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens」(ジプシー主義と戦うための指示)は、ロマ(シンティ、ロヴァラ、ラレリなどそれぞれのサブグループにかかわらず)お よびイエンの「田舎者」に対して向けられ、彼らが一定の場所に住んでいない限り、迫害手段の国家・中央の標準化が顕著であった。1924年にリニューアル された。他のドイツの州でも採用された。国家社会主義時代にも有効であった[5]。

1899年からあったミュンヘンのバイエルン・ジプシー局は、ワイマール共和国時代の1929年にジプシー撲滅中央局となり、以後、ウィーンの対応機関と密接に協力するようになった。この事務所は、定職のないロマ人を強制労働に従事させる権限を警察に与えていたのです。

1926年7月16日、バイエルン自由州で「ジプシー、旅行者、労働者を取り締まる法律」が制定された[6]。施行規則や当時の専門家の解説は、その犯罪 予防の機能、つまり上記のようなケースは最初から犯罪と見なされたことを証明している。ジプシー」と「トラベラー」の区別は、基本的な人種的・民族的理解 に基づいており、標準化における新しい要素であった。1927年11月3日のプロイセン内務省の回覧は、「すべての非定住ジプシーとジプシー的方法で移動 する人」の指紋採取を命じた[7]。18歳以上の人は「証明書」のために写真を撮らなければならず、これはコントロールの際に見せる特別な身分証明書のよ うな役割を果たした。大多数の人々に対するIDカード(後のIDカードの前身である「Kennkarten」)の作成という一般的な義務は、強制パスポー ト、強制可視IDカード、強制IDカードに関する条例で1939年9月10日まで導入されなかった[8]。

1926年のバイエルンの法律は、ヘッセン州の内務大臣ヴィルヘルム・ロイシュナー(SPD)が提出した「ジプシーと闘うための法律」のひな形となり、 1929年4月3日に成立した[10] この場合、一般的にと同様に、「ジプシー」「大地主」に対する排除措置は(ヘッセンには「仕事嫌い」についての言及はなかった)ほとんどすべての政党に よって支持されていた。KPDだけが、この法律を違憲として拒否したのだ。

法学者のハンス・フォン・ヘンティグは、バイエルン州法が「ジプシーに対するものであると同時に、タイトルからは想像できないが、ジプシー的なやり方でさ まようすべての人に向けられたもの」であり、ある種の感情的嫌悪に訴えて利用したものであるとして、原則的にこれを否定した。この法律は、「害のある人の 輪」という用語の定義が不明確であるため、不適当である。さらに、ヘンティヒにとって、個々の規定は、§111で保障された移動の自由や、「大群」での旅 行の禁止は、両親が市民的な式で結婚していない場合、子供と両親の分離を義務付けるなど、帝国憲法と衝突している[11]。

多くの場所で、市民による取り組みや、市民の訴えに基づいて当局が「ジプシー」を追い出したり、警察の監視下に置いたりすることが行われた。ケルンでは、 大恐慌の間にキャラバンパークとして多くの「野生の集落」が生まれたが、「一般的な不安と街並みの悪化」に対抗して、1934年に「シュヴァルツヴァイス 広場」(黒と白の広場)が設立された[12]。 フランクフルト・アム・マインでは、社会民主党のイニシアチブで「ジプシー」用の「集中キャンプ」が設けられた[13]。この言葉はそれまでドイツ政治用 語として「東ユダヤ」用のキャンプとして使われていたものだった。親衛隊は1931年には早くもロマの登録を始めた[14]。1936年のオリンピックに 向けて、ベルリンは郊外に「ラストプラッツ」を設置した。

これらの少数民族の再定義は、従来の社会学的定義と重なり合う。一方では、ドイツ人ではないとされる「ジプシー」とドイツの田舎者との間で「人種的」区別 がなされ、他方では、「旅」という生活様式の文化的特徴(一定の場所に住んでいる人々はそれを示し続けない)を持つ場合のみが排除対象とされたのである。 当局も大多数の国民も、ロマのサブグループに対して好悪の区別をしなかった。「ジプシー」は、明らかに「遊牧民」という反ジプシーのステレオタイプに対応 する限り、その自己認識にかかわらず、すべて等しく好ましくない存在であったのだ。
Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung

Bald nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten und ihre Bündnispartner verschärften vor allem lokale polizeiliche und administrative Instanzen die traditionelle Diskriminierung deutlich. In den Weimarer Jahren waren vor allem in Großstädten „wild“ periphere Notquartiere entstanden, in denen zahlreich oder ausschließlich Roma lebten. Sie wurden seit 1934 aufgelöst. Sie wurden nun in umzäunten „Zigeunerlagern“[15] möglichst außerhalb der Stadt und in weiter Distanz zur Mehrheitsbevölkerung interniert. Das betraf auch jene, die bis dahin innerhalb der Mehrheitsbevölkerung wie diese in Wohnungen und Häusern gelebt hatten. Bekanntes Beispiel eines solchen Lagers ist der vor der Sommerolympiade 1936 auf den Rieselfeldern vor Berlin eingerichtete „Zigeunerrastplatz Marzahn“. Die Bewohner der Lager waren einem rigiden Reglement unterworfen und einer ständigen Bewachung ausgesetzt.[16] Weitere Lager gab es etwa in Köln-Bickendorf, in Magdeburg am Holzweg, in Kiel an der Preetzer Straße oder Ravensburg.

Ab 1935 wurden Roma wie die jüdische Minderheit in die rassistische NS-Gesetzgebung einbezogen. Davon waren alle Gruppen betroffen. Obwohl die Nürnberger Gesetze „Zigeuner“ nicht ausdrücklich nannten, schloss der maßgebliche Kommentar zum Reichsbürgergesetz sie wie Juden ausdrücklich als „artfremd“ mit ein.

„Zigeuner“ standen „im Schnittpunkt der beiden Varianten des Rassismus – der ethnischen bzw. rassenanthropologischen und der sozialen bzw. rassenhygienischen.“[17]
排除をエスカレートさせる最初のステップ

国家社会党とその同盟勢力に政権が移った直後、特に地方の警察や行政当局は、伝統的な差別を著しく強化した。ワイマール時代には、特に大都市に「乱暴な」 周辺緊急居住区が生まれ、そこには多くの、あるいは唯一のロマ人が住んでいた。1934年以降に解散している。彼らは、できるだけ市外の、大多数の住民か ら離れた場所にある、フェンスで囲まれた「ジプシー・キャンプ」[15]に収容されるようになったのである。それは、それまで大多数の人々と同じようにフ ラットや一軒家に住んでいた人々にも影響を与えた。よく知られているのは、1936年の夏季オリンピック前にベルリン郊外のリーゼルフェルダー野原に設置 された「ジプシーの休息所マルツァーン」である。収容所の住人は厳しい規制と絶え間ない監視にさらされた[16]。例えば、ケルン=ビッケンドルフ、ホル ツウェグのマグデブルク、プリートザー通りのキール、ラベンスブルクなどにも収容所があった。

1935年以降、ロマ人はユダヤ人少数民族と同様に、ナチスの人種差別的な法律に含まれるようになった。すべてのグループがその影響を受けました。ニュル ンベルク法では「ジプシー」の名前は明示されていなかったが、帝国市民権法の権威ある解説書では、ユダヤ人と同様に「種族を異にする者」として明確に含ま れていた。

「ジプシー」は「民族的あるいは人種的人類学的なものと社会的あるいは人種的衛生学的なものという二つの種類の人種差別の交差点に立っていた」[17]。
Zentralisierung der „Zigeunerbekämpfung“, Rolle der nationalsozialistischen Zigeunerforschung

1936 richtete der Arzt und frühere Jugendpsychiater Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt die Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle (RHF) ein. Ihre erste Aufgabe bestand im Aufbau eines „Zigeunersippenarchivs“. 1942 konnte die Bestandsaufnahme der „Zigeuner“ als abgeschlossen gelten. Es folgte die Einrichtung eines „Landfahrersippenarchivs“, das über einen Ansatz nicht hinauskam und regional begrenzt blieb.[18] Die Forschungsstelle erstellte bis zum März 1943 nahezu 24.000 Gutachten.[19] Die umfangreichen Datenerhebungen des Ritter-Instituts waren nur möglich durch die intensive Zuarbeit von Kirchengemeinden, Fürsorgeämtern, Schulen, Heimatforschern und anderen dezentralen Akteuren.

Nach Darstellung von Ritter, der sich für seine Beurteilungen die Spielräume selbst setzte und zudem manipulierte, handelte es sich bei der ganz überwiegenden Mehrheit („mehr als 90 %“) der erfassten „inländischen Zigeuner“ um „Zigeunermischlinge“. Anders als im Fall der jüdischen Minderheit wurden „Zigeunermischlinge“ stärker als Gefährdungspotential für die „Reinheit“ und „Gesundheit“ des „deutschen Volkskörpers“ betrachtet als „stammechte Zigeuner“, weil diese sich abseits halten würden, das schädliche „Blut“ der „Zigeunermischlinge“ aber durch „Blutsvermischungen“ mit „Randexistenzen“ der deutschen Volksgemeinschaft in dieselbe Eingang finden würde. „Zigeuner“ sollten in Arbeitslager gesteckt und zwangssterilisiert werden.

Im Zuge der Neudefinition der Aufgaben der Polizei stellte die nationalsozialistische Polizeiführung neben die Verbrechensaufklärung die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Darunter verstand sie sowohl „die Vernichtung des Verbrechertums“ als auch die „rassische Reinhaltung“ der „deutschen Volksgemeinschaft“. In diesem Sinn erging durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) am 14. Dezember 1937 ein „Grundlegender Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung“.[20] Überwachung und Vorbeugungshaft waren die Mittel der Umsetzung gegen die Fallgruppen der „Berufsverbrecher“, „Gewohnheitsverbrecher“, „Gemeingefährlichen“ und „Gemeinschädlichen“. Der letzten Kategorie waren vom RKPA „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ subsumiert. Die „Vorbeugungshaft“ ähnelte der „Schutzhaft“. Die Neudefinition der KZs als „Erziehungs- und Produktionsstätten“ und der zunehmende Mangel an Arbeitskräften auf dem Hintergrund der Ziele des Vierjahresplans begünstigten die folgenden Verhaftungsaktionen, von denen auch alle Roma betroffen waren. Das spektakulärste Ereignis dabei war die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ vom 13. bis zum 18. Juni 1938. „Mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ waren im Interesse einer „straffe(n) Durchführung des Vierjahresplanes“ pro Kriminalpolizeileitstelle festzunehmen und in einem KZ zu inhaftieren. Neben Bettlern, Zuhältern oder Vorbestraften waren sowohl „Zigeuner“ als auch „nach Zigeunerart umherziehende Personen“ als Zielgruppen genannt. Reichsweit wurden zwischen April und Juni 1938 mehr als 10.000 Roma, Juden und Angehörige zahlreicher Gruppen „deutschblütiger Asozialer“ als „Asoziale“ verhaftet und in mehrere Konzentrationslager verschleppt. Individuelle Angriffe und die Haftbedingungen forderten zahlreiche Todesopfer.[21] Von Ende 1939 bis Juli 1941 war Josef Ochs als Sachbearbeiter im RKPA zuständig für die Bearbeitung der Vorbeugehaftbefehle zur Einweisung in KZs.[22]
ジプシーとの闘い」の中央集権化、国家社会主義ジプシー研究の役割

1936年、医師で元少年精神科医のロバート・リッターは、帝国保健局にRassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle(RHF)を設立した。その最初の仕事は、「ジプシー・ファミリー・アーカイブ」の設立だった。1942年、「ジプ シー」の目録は完成したと言ってよいだろう。1943年3月までに、研究センターはほぼ24,000の専門家レポートを作成した[19]。リッター研究所 の広範なデータ収集は、教区、福祉事務所、学校、地方史家、その他の分散したアクターの集中的な投入によってのみ可能であった。

リッターによれば、彼は自らの評価のためにマージンを設定し、またそれを操作して、記録された「家畜ジプシー」の大部分(「90%以上」)は「ジプシーの 雑種」であったというのだ。ユダヤ人少数派の場合とは異なり、「ジプシーの混血」は「民族的ジプシー」よりも「ドイツ国民体」の「純粋性」と「健康」を脅 かすものとされた。後者は自分たちの中に閉じこもるが、「ジプシーの混血」の有害な「血」は「周辺民族」との「混血」によってドイツ国民体の中に入り込ん でくるからである。「ジプシーは労働キャンプに入れられ、強制的に不妊手術が施されることになった。

国家社会主義の警察指導部は、警察の任務を再定義する過程で、犯罪捜査の次に「予防的犯罪対策」を位置づけたのである。これは、「犯罪性の破壊」と「ドイ ツ民族共同体」の「人種的純化」の両方を意味していると理解された。この意味で、帝国刑事警察庁(RKPA)は1937年12月14日に「予防的犯罪管理 に関する基本令」を発表した[20]。監視と予防拘禁は「職業犯罪者」「常習犯罪者」「一般危険人物」「一般有害人物」のケースグループに対する実行手段 であった。最後のカテゴリーは、RKPAによって「非社会人、売春婦、ジプシー」として包括された。予防拘禁」は「保護拘禁」に近いものであった。強制収 容所を「教育・生産センター」と再定義し、4カ年計画の目標を背景に労働力不足が深刻化したため、次のような逮捕行動が好まれ、すべてのロマ人に影響が及 んだのです。最も派手なのは、1938年6月13日から18日にかけて行われた「Aktion Arbeitsscheu Reich」で、刑事警察本部が「4カ年計画の合理的実施」のために「少なくとも200人の男性労働能力者(非社会人)」を逮捕し強制収容所に収監するも のであった。乞食、ポン引き、犯罪歴のある者に加えて、「ジプシー」「ジプシー的風俗を好む者」が対象として挙げられている。帝国全体で、1938年4月 から6月にかけて、1万人以上のロマ人、ユダヤ人、多数のグループのメンバーが「非社会人」として逮捕され、いくつかの強制収容所に強制送還されたので す。1939年末から1941年7月まで、ヨゼフ・オクスはRKPAのケースオフィサーとして、強制収容所に収監するための予防拘禁命令を処理する責任を 負っていた[22]。

KZ Buchenwald, erste Inhaftierungen 1937
Nach der Errichtung des Lagers am 15. Juli 1937 lassen sich ab Juni 1938 vereinzelte Sinti als „Schutzhäftlinge“ im KZ Buchenwald nachweisen. Im Frühjahr 1939 waren noch ca. einhundert im Lager inhaftiert, zahlreiche Sinti waren an den gruppenweisen Auspeitschungen und Misshandlungen zerbrochen. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden 600 Roma aus dem KZ Dachau nach Buchenwald verlegt. Auch die österreichischen im Burgenland lebenden Roma wurden nach Buchenwald deportiert, wo etwa ein Drittel den Winter 1939/1940 nicht überlebte. Die Überlebenden wurden 1940 ins KZ Mauthausen verbracht, wo sie durch Arbeit in den Steinbrüchen umkamen. Die Rassenhygienische Forschungsstelle bearbeitete auch die KZ-Häftlinge in Buchenwald.[23]

Widerstand gegen die Erfassung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle, ein Beispiel
Der Porajmos fand nicht widerstandslos statt. Ein Beispiel ist die Verweigerung der Begutachtung durch die Rassenhygienische Forschungsstelle 1938 im württembergischen Schorndorf. Als Adolf Würth von der RHF am 2. April 1938 in Schorndorf eintraf, wehrte sich Anton Guttenberger entschieden gegen die vorgesehenen Untersuchungen seiner Familie. In einer Meldung an den Schorndorfer Bürgermeister heißt es:

„Guttenberger weigert sich, sich untersuchen zu lassen mit folgender Begründung: ‚Er und seine Familie seien keine Zigeuner, auch wenn sie Zigeuner wären, ließen sie sich nicht rassenkundlich untersuchen, da es hierfür kein Gesetz gebe‘ … Dr. Würth erklärt, dass seine weiteren Untersuchungen in Württemberg durch die Weigerung des Guttenberger in Frage gestellt seien, da auch andere Zigeuner in anderen Orten sich auf das Beispiel des Guttenbergers berufen werden.“[24]

Der Widerstand wurde gebrochen. Würth erschien im Juli 1938 erneut in Schorndorf und erfasste neun Mitglieder der Familie; Anton Guttenberger war nicht darunter.[25] Die Weigerung Anton Guttenbergers konnte letztlich weder Erfassung noch Begutachtung und Deportation verhindern; als „Zigeunermischlinge“ eingestuft, wurden er und seine Familie im März 1943 nach Auschwitz deportiert, wo die meisten Angehörigen ermordet wurden.[26
ブッヘンヴァルト強制収容所、1937年に最初の収容が行われた。
1937年7月15日に収容所が設立された後、1938年6月以降、ブッヘンヴァルト強制収容所に「保護拘束囚」としてシンティが隔離された形跡がある。 1939年春、収容所にはまだ100人ほどが収容されていた。集団での鞭打ちや虐待のために、多くのシンティが心を病んでしまった。1939年の開戦後、 600人のロマ人がダッハウ強制収容所からブッヘンヴァルトに移されました。ブルゲンラントに住んでいたオーストリアのロマ人もブッヘンヴァルトに追放さ れ、約3分の1が1939/1940年の冬を生き延びることができなかった。生き残った人たちは、1940年にマウトハウゼン強制収容所に連れて行かれ、 採石場で働いて命を落としました。人種衛生研究センターは、ブッヘンヴァルトの強制収容所の囚人の処理も行っていた[23]。

Rassenhygienische Forschungsstelleによる登録への抵抗、一例。
ポラージュは、抵抗なく行われたわけではない。その一例が、1938年にヴュルテンベルク州ショルドルフで行われたRassenhygienische Forschungsstelleによる評価の拒否である。1938年4月2日、ドイツ国鉄のアドルフ・ヴュルトがショルンドルフに到着すると、アント ン・グッテンベルガーは、計画されていた家族検査に断固として反対した。ショルドルフ市長に宛てたメッセージにはこう書かれている。

グッテンベルガーは、「彼と彼の家族はジプシーではない、たとえジプシーであったとしても、人種的検査を受けることを許可しない、このための法律がないか らだ」...という理由で検査を拒否した。ビュルト博士は、他の場所のジプシーもグッテンベルガーの例を参考にするだろうから、ビュルテンベルガーが拒否 したことによって彼の今後の診察に疑問符が付くと説明している。"24]]。

抵抗が崩れた。結局、アントン・グッテンベルガーの拒否は、登録も鑑定も強制送還も防ぐことができず、「ジプシーの雑種」と分類されて、彼と家族は1943年3月にアウシュヴィッツに送還され、親族のほとんどが殺害された[26]。
Verfolgung „aus dem Wesen dieser Rasse“
Am 8. Dezember 1938 verfügte ein Runderlass Heinrich Himmlers „betr. Bekämpfung der Zigeunerplage“ die „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“,[27] nämlich auf der Basis der „durch rassenbiologische Forschungen gewonnenen Erkenntnisse“. Der Erlass unterschied zwischen „rassereinen Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ und Menschen, die „nach Zigeunerart umherziehen“ würden.

Die Definition und Identifizierung der „Zigeuner“ im Reichsgebiet wurde auch mit dem Erlass zwar ideologisch auf die „Rasse“ zurückgeführt, praktisch war den mit der Identifikation beauftragten Institutionen aber – wie bei Juden – eine rassenkundliche Definition der Gruppe und von Individuen auf Grundlage anthropometrischer Daten unmöglich. Konnte bei Juden auf die Religionszugehörigkeit oder die Religionszugehörigkeit der Vorfahren zurückgegriffen werden, war dieses bei „Zigeunern“, die den (christlichen) Religionsgemeinschaften der Mehrheitsbevölkerung angehören, unmöglich. Als Ausweg wurden umfangreiche Genealogien erstellt, wobei einzelne Vorfahren recht willkürlich als „Zigeuner“ festgelegt und Nachfahren in ihrem „Mischlingsgrad“ geschätzt wurden.

Mit den Ausführungsbestimmungen vom 1. März 1939 wurden drei verschiedenfarbige Ausweise eingeführt. Die Bestimmungen sahen Gutachten zur Einteilung in drei Gruppen vor. Diese Aufgabe übertrug das RKPA der RHF. Das Ziel der staatlichen Maßnahmen „zur Wahrung der Einheit der deutschen Volksgemeinschaft“, hieß es, müsse „die rassische Absonderung des Zigeunertums vom deutschen Volkstum“ sein, sodann die Verhinderung der „Rassenvermischung“ und schließlich die „Regelung der Lebensverhältnisse der reinrassigen Zigeuner und der Zigeunermischlinge“. Das „Zigeunerproblem“ müsse im Reichsmaßstab gesehen und gelöst werden.[28] Dem „Zigeunertum“ in diesem rassepolitischen Sinn waren sowohl „stammechte“ bzw. „reinrassige Zigeuner“ bzw. „Vollzigeuner“ als auch „Zigeunermischlinge“ zugerechnet. Während die ersten nach „Blutsanteil“ in vier Varianten aufgeteilt waren, waren für „Mischlinge“ 28 Möglichkeiten vorgesehen. Als Oberbegriff für die 32 Teilgruppen wurde „Zigeuner“ oder „zigeunerische Personen“ verwendet.[29]

Die Kategorisierung derjenigen, die aus dieser Zigeunerdefinition herausfielen, wandelte sich zum offenen Sammelbegriff „Nichtzigeuner“. Das waren als „deutschblütig“ Begutachtete oder als integrationsfähig geltende „Mischlinge mit vorwiegend deutschem Blutsanteil“, die als „deutschblütig geltend“ eingestuft wurden. „Nichtzigeuner“ waren aus den eskalierenden Ausschlussvorschriften und -maßnahmen ausgenommen. Die Gruppe der „nach Zigeunerart“ Lebenden, die der Erlass vom 8. Dezember 1938 noch genannt hatte, entfiel ersatzlos.[30]

Die gutachtlichen Äußerungen der RHF beschränkten sich auf Zigeuner im Altreich. Zwar scheint es Recherchen des Ritter-Instituts auch in der Ostmark gegeben zu haben, Gutachten über österreichische Roma sind aber unbekannt.[31]

Nach dem deutschen Überfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA über die künftige Rassenpolitik statt. Sie führte die Minderheiten der Juden und der „Zigeuner“ als künftige Deportationsopfer im Rahmen einer allgemeinen „völkischen Flurbereinigung“ zugunsten von „Reichs- und Volksdeutschen“ zusammen. Zu einer bereits ins Auge gefassten Ausweitung der aus der „Ostmark“ ins „Protektorat“ und nach Polen durchgeführten Transporte von Juden und „Zigeunern“ kam es jedoch nicht. Die Besprechung nennt in ihrem Protokoll aber bereits das Ziel, „die restlichen 30000 Zigeuner auch nach Polen“ zu deportieren.[32]

In der ersten Oktoberhälfte 1939 ordnete Himmler an, „binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsätzlich“ zu regeln. Am 17. Oktober folgte ein „Schnellbrief“ des RSHA („Festschreibungserlaß“), der erklärte, die „später festzunehmenden Zigeuner“ seien bis zu ihrem „endgültigen Abtransport“ in besonderen Sammellagern festzuhalten. Es wurde „bis auf weiteres“ ein allgemeines Verbot gegen Roma ausgesprochen, ihren aktuellen Aufenthaltsort zu verlassen. Die Ortspolizeibehörden erhielten den Auftrag, die Betroffenen zu zählen und erkennungsdienstlich zu erfassen. Entsprechend der im Dezember 1938 proklamierten Zielsetzung einer „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse“ waren sonstige Landfahrer, mithin vor allem also Jenische, vom Festsetzungserlass ausdrücklich nicht betroffen.[33]
「この民族は本質から外れている」迫害
1938年12月8日、ハインリヒ・ヒムラーによる「betr. Bekämpfung der Zigeunerplage」という回覧文書が、「この人種の本質からジプシーの問題を規制する」、すなわち「人種・生物学の研究によって得られた知識」 に基づいて、この人種を規制することを決定した[27]。この法令では、「人種的に純粋なジプシー」、「ジプシーの雑種」、「ジプシーのファッションで歩 き回る」人々が区別されていた。

帝国領域における「ジプシー」の定義と識別は、観念的には「人種」にまで遡ることができるが、実際には、ユダヤ人の場合と同様に、身体測定データに基づく 集団と個人の人種的定義は、識別を担当する機関には不可能であった。ユダヤ人の場合は、宗教的所属や先祖の宗教的所属に頼ることができたが、多数派の(キ リスト)宗教共同体に属する「ジプシー」の場合は、それが不可能であったのである。そのため、先祖を恣意的に「ジプシー」と定義し、子孫を「混血度」とし て推定する大規模な家系図が作成された。

1939年3月1日の施行規則では、3色の身分証明書が導入された。規則では、3つのグループに分類して専門家の意見を聞くことになっていました。 RKPAは、この仕事をRHFに託した。ドイツ国民共同体の統一を維持する」ための国家的措置の目的は、「ジプシーのドイツ国民からの人種的分離」でなけ ればならず、次に「人種的混合」の防止、最後に「純血のジプシーとジプシーの雑種の生活条件の規制」でなければならないとした。この人種的・政治的な意味 での「ジプシー」には、「真正ジプシー」あるいは「純血ジプシー」と「ジプシーハイブリッド」の両方が含まれていた[28]。前者は「血率」によって4種 類に分けられ、「混血」は28種類用意されていた。"Gypsies "あるいは "Gypsy persons "は32のサブグループの総称として使用された[29]。

このジプシーの定義から外れた人たちの分類は、「非ジプシー」というオープンな総称に変わりました。これらは、「ドイツ血統」または「ドイツ血統を主成分 とする混血」と評価され、統合が可能であるとされた者たちである。"非ジプシー "は、エスカレートする排除の規制と対策の対象から除外された。1938年12月8日の法令でまだ言及されていた「ジプシー的な生活」をする人々のグルー プは、代替なしに削除された[30]。

RHFの専門家の意見は、古王国時代のジプシーに限定されていた。オストマルクでもリッター研究所の研究があったようだが、オーストリアのロマに関する専門家の意見は不明である[31]。

ドイツ軍のポーランド侵攻後、1939年9月21日にベルリンで今後の人種政策に関するRSHAの指導者会議が開かれた。それは、少数派のユダヤ人と「ジ プシー」を、「帝国とドイツ民族」を支持する一般的な「Völkische Flurbereinigung」の枠組みの中で、将来の国外追放の犠牲者としてまとめあげたものだった。しかし、すでに想定されていた「オストマルク」 から「保護領」やポーランドへのユダヤ人や「ジプシー」の移送の拡大は実現しなかった。しかし、この会議の議事録では、すでに「残りの30000人のジプ シーもポーランドに送還する」という目標が言及されている[32]。

1939年10月前半、ヒムラーは帝国全領土において「短期間のうちにジプシー問題を原則的に解決する」ことを命じた。10月17日には、RSHAからの 「速報」("Festschreibungserlass")が発表され、「後で逮捕されるジプシー」は「最終的に排除」されるまで特別集団収容所に収容 されることが宣言された。ロマ人が現在の居住地を離れることは、「追って通知があるまで」全面的に禁止された。現地の警察当局には、被災者のカウントと特 定を指示した。1938年12月に宣言された「ジプシーの問題をこの人種の本質から解決する」という目的に従って、他の土地持ちの旅行者、すなわち主に ジェニッシェは、明示的にこの法令によって影響を受けないことになっていた[33]。
Die „Maideportation“, die erste Massendeportation nach dem Überfall auf Polen
Kurz nach dem Überfall auf Polen, im September 1939, lassen sich erste Planungen zur Deportation von „Zigeunern“ ins Generalgouvernement belegen. Am 21. September berief Reinhard Heydrich eine Konferenz ein, auf der auch die Deportation der restlichen „30.000 Zigeuner nach Polen“ beschlossen wurde.[34] Die Planung wurde sehr weit getrieben. Bekannt ist etwa ein Telegramm Arthur Nebes vom 16. Oktober 1939. Danach sollten an einen Deportationszug von „Wiener Juden“ „3–4 Wagon Zigeuner“ angehängt werden.[35] Am 13. Oktober 1939 telegrafierte Nebe mit Adolf Eichmann, wann er die „Berliner Zigeuner“ schicken könne.[36] Generalgouverneur Hans Frank vermerkt Anfang Dezember 1939, dass „Juden und Zigeuner“ aus dem Reich deportiert werden sollen.[37] Der seit Oktober 1939 zur Administration des Generalgouvernements gehörende Fritz Arlt bezifferte die Zahl der dem Generalgouverneur angekündigten „Zigeuner“ Mitte 1940 mit 35.000.[38] Das Wissen um die geplanten Deportationen war verbreitet, so versuchte etwa der Magdeburger Polizeipräsident Ende November 1939 die bauliche Verbesserung des örtlichen Zigeunerzwangslagers mit dem Hinweis auf die in Kürze erfolgende Deportation zu verhindern.[39] Im März 1940 ließ sich Frank, um die Probleme seiner Verwaltung mit dem „nicht enden wollenden Zustrom von Juden, Polen und Zigeunern“ beherrschbar zu machen, ein Vetorecht über Transporte ins Generalgouvernement einräumen.[40]

Auf Drängen der Wehrmachtführung, „baldmöglichst ein Verbot des Aufenthalts von Zigeunern in der Grenzzone [zu] erlassen“, wurde von Himmler per Schnellbrief für Mitte Mai 1940 ein „Transport von Zigeunern … 2.500 Personen – in geschlossenen Sippen“ aus dem westlichen Grenzraum ins Generalgouvernement angeordnet. Als Sammelpunkte für je 1.000 zu Deportierende waren Hamburg (Hafen) und Köln (Messehallen), für weitere 500 das Zuchthaus Hohenasperg bei Stuttgart vorgesehen. Mit der Festnahme am 16. Mai 1940 wurde wie üblich bei „Zigeunern“ und anders als bei der jüdischen Minderheit, für die die Gestapo zuständig war, die Kripo beauftragt. Die lokalen und regionalen Instanzen erhöhten von sich aus die Quoten, so dass 2.800 Menschen deportiert wurden. Sie durften jeweils 50 kg Handgepäck mitnehmen. Geld, Wertgegenstände und Personalpapiere wurden ihnen abgenommen. Am 22. Mai folgte die Deportation von den Sammelstellen.

Die aus Südwestdeutschland Verschleppten wurden am Zielort (Jędrzejów) auf LKWs und Pferdewagen verladen und auf Dörfer und Kleinstädte der Umgebung verteilt „oder sich selbst überlassen“. Viele von ihnen wurden später in Rüstungsunternehmen eingesetzt.
Die aus Westdeutschland Deportierten wurden in Platarowo an der Grenze zur Sowjetunion aus den Waggons getrieben, teils sich selbst überlassen, teils auf die Dörfer der Umgebung verteilt, um als Erntehelfer eingesetzt zu werden. Im Laufe des Jahres 1941 wurde eine Mehrzahl in umzäunten Ghettos in bzw. bei Siedlce untergebracht. Dort wurden sie im Straßenbau und bei der Eisenbahn eingesetzt.
Die aus Norddeutschland Kommenden wurden nach Bełżec – ebenfalls an der Grenze zur Sowjetunion – gebracht (nicht zu verwechseln mit dem 1942 errichteten Vernichtungslager Belzec). Dort errichteten sie ein Lager, in dem sie gemeinsam mit Juden, aber von diesen getrennt untergebracht waren. Sie wurden zunächst zum Bau eines Panzergrabens eingesetzt. Die Todesrate war hoch. Später wurde ein zusätzliches Lager in einem früheren Zuchthaus bei Hańsk eingerichtet. Es folgten für alle Männer, Frauen und Jungen ab zehn Jahren Arbeiten zur Moorentwässerung und im Kanalbau.
Die Situation der Opfer der Mai-Deportation ist unübersichtlich. Sicher ist zu sagen, dass die Lebens- und Arbeitsbedingungen, Hunger, Kälte, Krankheiten bei vielen zum Tod führten. Manchen gelang es, über längere Fristen in den Städten zu überleben, einzelnen, in ihre Heimat zurückzukehren und dort bis zum Ende des Nationalsozialismus unterzutauchen. Neuere Forschungen nehmen eine „Todesrate um die 50 Prozent“ an.[41] Die Mai-Deportation von 1940 (siehe z. B. Zigeunerlager Preetzer Straße) gilt als ein Vorlauf und Übungsfeld für die späteren Judendeportationen.
ポーランド侵攻後初の大量国外追放「5月強制退去」。
ポーランド侵攻直後の1939年9月、「ジプシー」を総督府に強制送還する最初の計画が記録されている。9月21日、ラインハルト・ハイドリヒは会議を開 き、残りの「3万人のジプシー」をポーランドに強制送還することを決定した[34]。例えば、1939年10月16日付のアルトゥール・ネーベからの電報 が知られており、それによると「ウィーンのユダヤ人」の強制送還列車に「3-4のジプシーのワゴン」が付けられることになっていた[35]。 1939年10月13日にネーベはアドルフ・アイヒマンに、いつ「ベルリンジプシー」を送ることができるか電報で連絡している。 [総督ハンス・フランクは1939年12月初旬に「ユダヤ人とジプシー」が帝国から追放されることに言及した[37]。1939年10月から総督府の行政 に参加していたフリッツ・アルトは、1940年半ばに総督に発表した「ジプシー」の数を35人と発表している。 38] 計画された国外追放に関する知識は広まっていた。例えば、1939年11月末、マグデブルクの警察署長は国外追放が迫っていることを指摘して、地元の強制 ジプシー収容所の構造改善を阻止しようとした[39] 。1940年3月には、「絶え間なく流入するユダヤ人とポーランド人とジプシー」という行政の問題を扱いやすくするために、フランク自身に総督府への移送 に対する拒否権を付与させた[40] 。

国防軍指導部の「国境地帯でのジプシーの滞在禁止を(できるだけ早く)発令せよ」という要請を受けて、ヒムラーは1940年5月中旬の速達で、西部国境地 帯から総督府への「ジプシー...2500人-閉鎖的一族の輸送」を命じた。ハンブルク(港)とケルン(展示場)はそれぞれ1000人、シュトゥットガル ト近郊のホーヘナスパーグ刑務所は500人の収容場所として指定された。1940年5月16日、「ジプシー」の例に漏れず、ゲシュタポが担当する少数ユダ ヤ人とは対照的に、クリポが逮捕の責任者となった。地方や地域の自治体が勝手に枠を増やして、2,800人が強制送還されることになった。手荷物は1人 50kgまでOK。お金や貴重品、個人的な書類などが奪われました。5月22日には、集会所からの強制退去が行われた。

南西ドイツから追放された人々は、目的地(Jędrzejów)でトラックや馬車に乗せられ、周辺地域の村や小さな町に「あるいは自活するために」配給された。彼らの多くは、後に軍需企業に就職した。
西ドイツからの強制退去者は、ソ連との国境にあるプラタロヴォで荷馬車から追い出され、一部はそのままに、一部は周辺の村々に分配されて、収穫労働者とし て使役されることになった。1941年になると、大多数はシエドルチェかその近郊のフェンスで囲まれたゲットーに収容されるようになった。そこで、彼らは 道路建設や鉄道に従事することになった。
北ドイツから来た人々は、同じくソ連との国境にあるベウジェツ(1942年に設立されたベルゼク絶滅収容所と混同しないように)に連れて行かれた。そこで 彼らは、ユダヤ人と一緒に、しかし彼らとは別々に収容されるキャンプを作った。最初は戦車の溝を作るのに使われたそうです。死亡率も高かった。その後、ハ ンスク近郊の旧刑務所にも収容所が設けられた。その後、10歳以上の男女や少年を対象に、沼地の排水や運河の建設などの仕事が行われた。
5月の強制退去の被害者の状況は不明です。生活・労働環境、飢え、寒さ、病気などが多くの死因になったことは確かです。ある者は都市で長く生き延び、ある 者は祖国に戻り、国家社会主義の終焉までそこに潜伏することができた。最近の研究では「死亡率は約50%」と想定されている[41]。1940年の5月強 制送還(例:プリーツァー通りジプシー収容所参照)は、後のユダヤ人強制送還の先駆け・訓練場と見なされている。
Ausweitung der Deportationen mit dem Überfall auf die Sowjetunion
Die Deportationen aus dem Reichsgebiet im Frühwinter 1941 standen in einem unmittelbaren Kontext mit der im Gefolge des Überfalls auf die Sowjetunion eingeleiteten Vernichtungspolitik gegen die jüdische Minderheit. Himmler kündigte im September 1941 an, dass das „Altreich“ und das „Protektorat“ „vom Westen nach dem Osten von Juden geleert und befreit“ würden. Analog dazu sollte das Deutsche Reich „zigeunerfrei“ werden. Seit Mitte Oktober 1941 wurden 20.000 westeuropäische Juden in das Ghetto Litzmannstadt (Łódź) verschleppt. Zwischen dem 5. und 9. November 1941 trafen in Viehwaggons aus den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark 5.007 Roma ein, fast alle von ihnen zählten zur Gruppe der Burgenland-Roma, mehr als die Hälfte von ihnen waren Kinder. Sie wurden in einem durch doppelten Stacheldrahtzaun abgetrennten Ghettobereich untergebracht, wo sich unter den gegebenen Verhältnissen bald Flecktyphus ausbreitete. Mehrere Tausend, die bis dahin das Ghetto überlebt hatten, wurden im Januar 1942 in Gaswagen in dem Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) erstickt. Keiner der nach Łódź deportierten Roma überlebte. Das im November 1941 zurückgelassene Eigentum der Roma wurde durch die Behörden konfisziert und an die regionale Mehrheitsbevölkerung veräußert, nachdem es zuvor zu spontanen Plünderungen durch Angehörige der „Volksgemeinschaft“ gekommen war.
ソ連侵攻に伴う強制送還の拡大
1941年初冬の帝国領からの強制送還は、ソ連侵攻をきっかけに始まったユダヤ人少数民族に対する絶滅政策に直接関連していた。ヒムラーは1941年9 月、「旧帝国」と「保護領」を「西から東へユダヤ人を空っぽにして解放する」と発表した。同様に、ドイツ帝国は「ジプシーのいない」国になることを目指し た。1941年10月中旬以降、2万人の西ヨーロッパ系ユダヤ人がリッツマンシュタット(ウッジ)のゲットーに強制送還されました。1941年11月5日 から9日の間に、5,007人のロマ人が牛車で帝国ニーダードナウとシュタイヤーマークから到着したが、そのほとんどがブルゲンランド・ロマのグループに 属し、その半分以上が子供であった。二重の鉄条網で仕切られたゲットー地区に収容され、その環境下ではすぐにチフスが蔓延した。それまでにゲットーを生き 延びた数千人は、1942年1月、クルムホフ(チェルムノ)絶滅収容所でガス車の中で窒息死させられた。ウッチに強制送還されたロマ人は、誰一人として生 き残ることができませんでした。1941年11月に残されたロマの財産は、「フォルクスゲマインシャフト」のメンバーによる自発的な略奪の後、当局に没収 され、地域の多数派住民に売却された。
Auschwitz-Birkenau

Himmler befahl am 16. Dezember 1942 im „Auschwitz-Erlass“, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen Dauer in ein Konzentrationslager einzuweisen“. Zuständig dafür blieb die Kriminalpolizei. Am 29. Januar verfügte das Reichssicherheitshauptamt die Ausführungsbestimmungen: „Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz. […] Die künftige Behandlung der reinrassigen Sinte- oder der als reinrassig geltenden Lalleri-Zigeuner-Sippen bleibt einer späteren Regelung vorbehalten.“

Am 26. Februar 1943 traf ein erster Transport von Roma – Frauen, Männer, Kinder – aus Deutschland im als „Zigeunerfamilienlager Auschwitz“ noch nicht fertiggestellten Lagerabschnitt B II e von Auschwitz ein. Weitere Transporte waren ebenfalls bereits Ende Februar dorthin abgegangen.[42] Von den rund 22.600 Häftlingen starben über 19.300. Davon erlagen über 13.600 der planmäßigen Mangelernährung, den Krankheiten und Seuchen, und mehr als 5.600 wurden in Gaskammern ermordet. Die meisten Häftlinge stammten aus Deutschland und Österreich (62,75 % zuzüglich 4,46 % Staatenlose, die vermutlich mehrheitlich Deutsche waren), aus dem Protektorat Böhmen und Mähren kamen 22 % und dem besetzten Polen 6 % der Häftlinge.[43]

Wenige Tage nach dem Beginn der Massendeportationen in das „Zigeunerlager Auschwitz“ bittet ein Sinto mit dem Nachnamen Adler den Münchner Kardinal Faulhaber um ein Gespräch und Hilfe wegen der laufenden Massendeportationen. Faulhaber lehnt Gespräch und Hilfe ab. Auch weitere Bischöfe erreichen im April/Mai 1943 Hilferufe, so den Erzbischof von Freiburg, Conrad Gröber. In einer anonymen Bittschrift an ihn heißt es: „dass es sich um 14.000 gläubige Katholiken handelt, die fest auf die Fürsprache Ew. Eminenz rechnen“ diese seien von Deportation und Sterilisierung bedroht. „Zigeuner sind Deutsche und haben sich stets als Deutsche gefühlt und betätigt“. Nun würden alle „Zigeuner sowie Zigeunermischlinge“ in das Konzentrationslager Auschwitz gebracht. Hab, Gut und Geld werde ihnen abgenommen, eine Erklärung nicht geliefert: „Alle gegen uns Zigeuner durchgeführten Maßnahmen werden uns nicht begründet, durch keinerlei schriftliche Unterlagen höherer Stellen belegt, sondern einfach von unteren Stellen ausgeführt. Es kann nicht der Wille des Gesetzgebers sein, dass man Frauen und Kinder in Konzentrationslager steckt, ganze Familien nur wegen ihrer Zugehörigkeit zu einem Stamme dort sterben lässt, ohne auch nur die leiseste Begründung irgendeines kriminellen oder staatsfeindlichen Verbrechens in Händen zu haben.“ Der Bericht formulierte es klar: „Man geht systematisch dazu über, unseren Stamm auszurotten […]“. Faulhaber war zuvor von Gertrud Luckner, die in der Erzdiözese Freiburg mit der Betreuung der so genannten „katholischen Nichtarier“ betraut war, über eine bevorstehende Deportationswelle informiert worden. Der Erzbischof von Breslau, Kardinal Adolf Bertram – räumlich der nächste katholische Bischof zum KZ Auschwitz – erhielt Anfang Mai 1943 ebenfalls zwei Schreiben von bedrohten Sinti: „denn wenn unsere katholische Kirche uns nicht in ihren Schutz nimmt, so sind wir einer Maßnahme ausgesetzt, die moralisch wie auch rechtlich jeder Menschlichkeit Hohn spricht. Wir betonen hierbei, dass es hier nicht um einzelne Familien geht, sondern um 14.000 katholische Angehörige der römisch-katholischen Kirche, und an die folgedessen unsere katholische Kirche nicht achtlos vorübergehen kann.“ Die Hilfsgesuche, die klar die faktische Bedrohung schildern und eine Form des Widerstandes waren, blieben ohne jede kirchliche Reaktion.[44]

Mit der Deportation verfiel das Eigentum der Opfer dem Reich. Die regionalen Finanzämter verwalteten das immobile Eigentum (Häuser, Grundstücke) und verteilten das Inventar in Versteigerungs- und Verkaufsaktionen wie im Fall der jüdischen Minderheit an die Volksgemeinschaft.[45]

Im Mai 1944 beschloss die Lagerleitung von Auschwitz, die übrigen etwa 2.900 Roma von Birkenau zu ermorden. Diese leisteten erbitterten Widerstand, worauf die SS vom ersten Räumungsversuch Abstand nahm. In der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 überfiel und ermordete die SS dennoch die restlichen Häftlinge.[46] Zur Erinnerung an diesen Widerstand gilt der 16. Mai heute als "International Roma Resistance Day".[47]
アウシュビッツビルケナウ

1942年12月16日、ヒムラーは「アウシュヴィッツ命令」の中で、「バルカン半島出身のジプシーの雑種、ロムジプシー、ジプシー一族の非ドイツ系血族 を一定の指針に従って選別し、数週間の行動で強制収容所に送る」ことを命じた。刑事警察には、その責任が残っていた。1月29日、帝国保安総局は、「強制 収容所(ジプシー収容所)アウシュヴィッツへの収容は、雑種性の程度に関係なく行われる」という実施規則を決定した。[中略)純血種とされるシンテやラレ リ・ジプシー一族の今後の扱いについては、後の規制に譲ることとする。"

1943年2月26日、ドイツからのロマ人(女性、男性、子供)の最初の移送が、「ジプシー家族収容所アウシュビッツ」としてまだ完成していなかったアウ シュビッツの収容所セクションB II eに到着しました。約22,600人の捕虜のうち、19,300人以上が死亡し、そのうち13,600人以上が計画的な栄養不良、病気、疫病で死亡し、 5,600人以上がガス室で殺害された[42]。囚人のほとんどはドイツとオーストリア出身で(62.75%に4.46%の無国籍者、その大半はドイツ人 と思われる)、22%がボヘミアとモラヴィア保護領から、6%が占領下のポーランドからであった[43]。

ジプシー収容所アウシュビッツ」への集団送還が始まって数日後、アドラー姓のシントがミュンヘン枢機卿ファルハーバーに、集団送還が続いているので話をし て助けてほしいと頼む。Faulhaberは、話すことも助けることも拒否する。1943年4月から5月にかけて、フライブルク大司教のコンラッド・グ レーバーなど、他の司教たちにも支援の要請が届いた。匿名の嘆願書には、「あなたのエミネンスの執り成しを固く信じている14,000人の忠実なカトリッ ク教徒の問題です」と書かれており、これらは強制送還と不妊手術の脅威にさらされているのである。「ジプシーはドイツ人であり、常にドイツ人として感じ、 行動してきた」。これで、すべての「ジプシーとジプシーの混血」がアウシュビッツ強制収容所に連行されることになった。私たちジプシーに対するすべての措 置は、私たちに正当化されるものではなく、上位の当局からの文書による裏付けもなく、単に下位の当局によって実行されているに過ぎないのです。女性や子供 が強制収容所に入れられ、家族全員が、ある部族に属しているという理由だけで、犯罪や反国家的犯罪のわずかな正当化さえも手にすることなく、そこで死ぬに 任せるというのは、立法者の意志ではありえないのです。" 彼らは組織的に我々の部族を絶滅させようと進めている[...]」と明確に表現しているのだ。ファウルハーバーは、フライブルク大司教区でいわゆる「カト リック非アーリア人」のケアを任されていたゲルトルート・ラックナーから、差し迫った強制送還の波について以前から聞かされていたのだ。ブレスラウ大司教 アドルフ・ベルトラム枢機卿(空間的にアウシュヴィッツ強制収容所に最も近いカトリック司教)も、1943年5月初めに、脅迫されたシンティから二つの手 紙を受け取りました:「もしカトリック教会が我々を保護しなければ、我々は道徳的にも法的にもあらゆる人道をあざむく措置にさらされるからです。私たちは ここで、個々の家庭を相手にしているのではなく、ローマ・カトリック教会の1万4千人のカトリック信者を相手にしているのであり、その結果、私たちのカト リック教会は彼らを無造作に見過ごすことはできないことを強調します。" 事実上の脅威を明確に描き、抵抗の形となった支援要請は、教会からの応答がないままであった[44]。

強制送還に伴い、被害者の財産は帝国に没収されることになった。地方の税務署は不動資産(家屋、土地)を管理し、ユダヤ人少数民族の場合と同様に、競売や売買で目録をフォルクスゲマインシャフトに分配した[45]。

1944年5月、アウシュビッツ収容所の管理者は、ビルケナウに残っていた約2,900人のロマ人を殺害することを決定しました。彼らは激しく抵抗し、 SSは最初の避難を見合わせた。1944年8月2日から3日の夜、それでもSSは残りの収容者を攻撃し殺害した[46]。この抵抗を記念して、5月16日 は現在、国際ロマ人の抵抗の日として知られている[47]。
Verfolgung in den okkupierten Gebieten und Satellitenstaaten
Im gesamten deutschen Machtbereich wurden Roma verfolgt, wenngleich unterschiedlich motiviert und in unterschiedlicher Intensität. Dort, wo im Westen die nationalen Behörden auf Anweisung die Verfolgung betrieben, spielten die rassistischen Kriterien der reichsdeutschen Erfassungs- und Verfolgungsinstanzen im Allgemeinen eine untergeordnete oder keine Rolle. Als ein wesentliches Verfolgungsmotiv erscheint besonders in den osteuropäischen Fällen das antiziganistische Stereotyp vom „Zigeuner“ als Spion und subversiven Unterstützer des Feindes. Es dürfte eine mit Abstand höhere Zahl von ost- als von west- und mitteleuropäischen Roma der Vernichtung zum Opfer gefallen sein. Eine Gesamtzahl ist aufgrund der besonderen Bedingungen der Mordaktionen im Osten nur als unbestimmte Schätzung zu nennen. Historiker gehen davon aus, dass es möglicherweise mehr als 100.000 Opfer gab.[48]

Die Schweiz als sicheres Fluchtland setzte ihre traditionelle restriktive Grenzpolitik fort und schob ausländische Roma, auch Flüchtlinge aus dem Deutschen Reich und aus den Okkupationsgebieten ab. Für die Flüchtlinge bedeutete das die Einweisung in ein deutsches KZ oder Tod.[49]

Österreich

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 griffen Erlässe Himmlers auch in Österreich. Hier konnte einerseits auf Vorarbeiten der Polizei, wie eine (unvollständige) zentrale Zigeunerregistratur („Zigeuner-Conscription“) als auch auf Gedanken der illegalen NSDAP-Führung, etwa die „Zigeunergedenkschrift“ von Tobias Portschy zurückgegriffen werden. Die Verdrängung der Roma aus den Berufen führte zu einem erheblichen Kostenbedarf in den Gemeinden und erhöhte so deren „Handlungsbereitschaft“ und damit zur Repression gegen die Opfer.[50] Im November 1940 wurde das Zigeuner-Anhaltelager Lackenbach errichtet, das ca. 4000 Häftlinge durchliefen.[51] Weitere Deportationen führten besonders 1941 in das Ghetto Litzmannstadt – von den 2.000 Deportierten überlebte keiner – sowie in das Vernichtungslager Kulmhof bzw. ab 1943 in das „Zigeunerlager Auschwitz“.[50][52] Im Burgenland lebten nach verschiedenen Zählungen der Jahre 1925–1936 zwischen 5199 und 7871 Roma, von den Nationalsozialisten wurden aus politischen Gründen diese Zahlen überhöht.[53] Ein weiteres Lager war das Sammellager Maxglan/Leopoldskron. Es wurde Ende März 1943 aufgelöst und der Großteil der im Lager Inhaftierten nach Auschwitz deportiert.[51] Leni Riefenstahl versorgte sich aus diesem Lager mit über einhundert „spanisch aussehenden“ Statisten für ihren Film Tiefland.
占領地と衛星国での迫害
ロマ人は、動機と強度の違いはあるにせよ、ドイツの勢力圏の至るところで迫害された。西側では、国の当局が指示に基づいて迫害を行った場合、帝国ドイツの 登録・迫害当局の人種差別的基準は、一般に従属的な役割を果たすか、まったく役割を果たさない。ジプシー」はスパイであり、敵の破壊的な支援者であるとい う反ジプシーのステレオタイプが、特に東欧のケースで迫害の大きな動機になっているようだ。西ヨーロッパと中央ヨーロッパのロマ人よりも、東ヨーロッパの ロマ人の方が圧倒的に多く絶滅の犠牲となった。東部での殺人作戦の特殊な状況により、総数は不確定な推定値しか出せない。歴史家は10万人以上の犠牲者が 出たのではないかと推測している[48]。

スイスは安全な避難国として、伝統的な国境制限政策を続け、ドイツ帝国や占領地からの難民を含む外国人ロマ人を国外に追放した。難民にとって、それはドイツの強制収容所への収容や死を意味した[49]。

オーストリア

1938年のオーストリア併合後、ヒムラーの政令はオーストリアでも効力を発揮した。ここでは、ジプシーの中央登録簿(「ツィゲウナー登録簿」)のような 警察による予備的作業や、トビアス・ポルツキーによる「ツィゲウナー・ゲデンシュリフト」のような非合法NSDAP指導者の考え方に頼ることが可能であっ た。1940年11月には、ラッケンバッハ・ジプシー収容所が設立され、約4000人の囚人がそこを通過した[51]。 50][52] 1925年から1936年の様々な国勢調査によると、5199人から7871人のロマ人がブルゲンラントに住んでいたが、国家社会主義者は政治的理由から この数字を誇張した[53]。レニ・リーフェンシュタールは映画『Tiefland』のために、この収容所から100人以上の「スペイン人風」エキストラ を提供した[51]。
Westeuropa (Niederlande, Belgien, Frankreich)
In den 1940 besetzten Niederlanden gab es eine auf „einige hundert Personen“ (Zimmermann) geschätzte Zahl von Roma, die zum Teil als niederländische Staatsbürger akkulturiert ortsfest lebten, sowie mehr als 10.000 sozial marginalisierte, in Wohnwagen lebende reizigers (Eigenbezeichnung) oder woonwagenbewoners (Fremdbezeichnung), bei denen es sich um Nachfahren der niederländischen ruralen Armutsbevölkerung des 19. Jahrhunderts und in dieser Zeit zugewanderter Angehöriger der deutschen Armutpopulation handelte. Beide Gruppen galten der deutschen Besatzung nicht nur als „asozial“, sondern zugleich als möglicher Aufenthaltsort untergetauchter Spione und Agenten bzw. ihre Angehörigen potentiell selbst als solche. Vor allem reizigers standen im Fokus des niederländischen Verfolgungsinteresses. 1943 erfassten niederländische Behörden 10.000 von ihnen (nachdem Roma bereits seit 1937 registriert worden waren) und sprachen ein allgemeines Reiseverbot aus. Sie waren Razzien ausgesetzt. Soweit reizigers, Roma noch reisten, versuchten die Besatzungsbehörden sie durch Reiseverbote und die Festsetzung auf eine begrenzte Zahl von Standplätzen davon abzuhalten. Anders als im Deutschen Reich die zahlreichen kommunalen „Zigeunerlager“, waren diese Plätze kaum bewacht, so dass die Bewohner sie verlassen konnten.

Am 16. Mai 1944 fand eine landesweite Razzia statt, in deren Verlauf 578 Menschen von lokalen und regionalen niederländischen Instanzen als „Zigeuner“, „Zigeunermischlinge“ und als „nach Zigeunerart“ umherziehend festgenommen und im „Durchgangslager für Juden“ Westerbork inhaftiert wurden. Die Kriterien, die bei der Festnahme angelegt wurden, eröffneten den niederländischen Akteuren Handlungsspielräume, die unterschiedlich genutzt wurden. Nicht wenige Verfolgte waren bereits seit längerem untergetaucht, andere wurden von der Polizei gewarnt. Eine Überprüfung der Festgenommenen in Westerbork führte zur nachträglichen Entlassung von 279 als reizigers beurteilten Personen. Nachdem aufgrund diplomatischer Intervention Roma mit italienischer und guatemaltekischer Staatsbürgerschaft ebenfalls entlassen wurden, wurden 245 Menschen nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren ganz überwiegend Roma, einzelne von ihnen aber auch Ehepartner aus der Minderheit der reizigers. 30 überlebten.[54]

In Belgien lebten zwei- bis dreihundert Roma, viele davon belgische Staatsbürger, die mehrheitlich beim deutschen Überfall auf das Land zunächst nach Frankreich flohen, teilweise aber nach dem Ende der Kampfhandlungen in Frankreich von dort zurückkehrten. 1940 erließ der Militärbefehlshaber Alexander von Falkenhausen ein allgemeines Verbot des Wandergewerbes für Belgien und Nordfrankreich gegen „Zigeuner“ wie gegen nichtzigeunerische Fahrende, das aber nicht umfassend kontrolliert und eingehalten wurde. Generell betrafen repressive Maßnahmen ortsfest Lebende nicht. 1942 wurde zur Erfassung und Kontrolle nach einer allgemeinen Festsetzung eine dreimonatlich zu erneuernde „carte de nomades“ bzw. „zigeunerkaart“ als Ausweis für Fahrende eingeführt. Es blieb jedoch weiterhin möglich, polizeiliche Kontrollen zu umgehen und in kleinen Gruppen zu reisen.

1943 wurden zunächst als „asozial“ qualifizierte einzelne Roma, dann aus Malines/Mechelen (Belgien) 166 als „Zigeuner“ Qualifizierte, teils aus Belgien, teils aus zwei angrenzenden nordfranzösischen Departements stammend nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Als Zwischenstation des Gruppentransports fungierte ein Transitlager für Juden. Ein Teil der Gefährdeten hatte untertauchen, fliehen oder sich durch ein akkulturiertes unauffälliges Leben Erfassung und Deportation entziehen können, nachdem die rassistischen Kriterien der deutschen Rassenhygienischen Forschungsstelle (RHF) nicht angelegt wurden. Von insgesamt 351 Deportierten überlebten zwölf.

In Frankreich hatte es Bewegungsverbote und Festsetzungen auf Plätzen für nomades aufgrund eines generellen Spionageverdachts mit dem Beginn des deutschen Angriffs gegeben. Betroffen waren angesichts des vorherrschenden soziografischen Beschreibungsmusters Umherziehende mit französischer oder anderer Staatsbürgerschaft unbeachtlich ihrer ethnischen Zuordnung, darunter „Zigeuner“, Jenische, forains (Schausteller, Marktbeschicker) und ambulants.

Die deutsche Militärverwaltung verschärfte nach der französischen Niederlage die Repression. Im Herbst 1940 wies sie die „Zigeuner“ im besetzten Teil aus einer Sicherheitszone am Atlantik aus, verbot das Wandergewerbe in 21 westlichen Départements und beschloss, alle „Zigeuner“ nach dem rassistischen Konzept von RHF und RKPA in Listen zu erfassen und in Lager zu verbringen. Im Ergebnis aber wurden von den französischen Behörden deren Verständnis entsprechend vor allem nomades, forains und ambulants interniert, in welchen drei Gruppen es jeweils auch „Zigeuner“ gab, während akkulturierte Roma in der Regel unbehelligt blieben. Bekannt sind bis heute 24 Internierungslager. Zuständig für die Lager war das Ministerium für jüdische Angelegenheiten. Die Bewachung lag bei der französischen Polizei. Die Lebensbedingungen in diesen Lagern waren zwar unzureichend, dennoch aber nicht gleichzusetzen mit deutschen Konzentrationslagern. Die Todesrate lag „vergleichsweise niedrig“ (Peschanski). 1941 und 1942 wurde ein großer Teil der forains, darunter auch Roma entlassen. Manche Internierte flüchteten und tauchten unter, andere wurden zur Arbeit nach Deutschland angeworben. Untergetauchte Roma (romanichels) schlossen sich der résistance an. Die Lager bestanden zum Teil nach der Befreiung weiter. Die letzten Internierten wurden 1946 entlassen.

Von den wenigen hundert „Zigeunern“ in Vichy-Frankreich waren viele nach der Okkupation des Elsass nach Innerfrankreich ausgewiesene oder dorthin geflüchtete Sinti. Vor allem sie wurden in einem Lager in Südfrankreich festgehalten, in dem sie assimiliert werden sollten. Die Zahl der zwischen 1940 und 1946 in Frankreich internierten tsiganes, nomades, forains, yeniches, ambulants und clochards wird auf etwa 3.000 und höchstens 5.000 geschätzt.[55]


Rest des Lagers in Montreuil-Bellay (Foto von 2011)
Roma, Männer Frauen und Kinder, wurden im besetzten Frankreich vor allem in „Zigeunerlagern“ interniert, die schlechte Lebensbedingungen und eine hohe Sterblichkeit aufwiesen. Eine Ausnahme stellt die Deportation von 350 Internierten aus Nord – Pas-de-Calais über Belgien (Malines/Mechelen) nach Auschwitz dar, die nur 12 Opfer überlebten. Weitere etwa 100 Internierte wurden in die KZs Buchenwald bzw. Sachsenhausen überführt.[56]
西ヨーロッパ(オランダ、ベルギー、フランス)
1940年に占領されたオランダでは、「数百人」(ツィンマーマン)のロマ人がいたと推定され、そのうちの何人かは定住する文化化したオランダ市民であ り、また、19世紀のオランダ農村貧困層の子孫やこの時期に移民してきたドイツ貧困層のメンバーで、キャラバンに住む1万人以上の社会的に排除されたライ ジガー(自己指定)またはウーナーベウォナー(外国指定)であったとされた。この二つのグループは、ドイツ占領軍からは「非社会的」であると同時に、潜伏 中のスパイや諜報員、あるいはその親族が住む可能性のある場所と見なされていたのである。オランダは特にライジンガー(Reizigers)を迫害するこ とに熱心だった。1943年、オランダ当局は1万人を登録し(ロマ人は1937年からすでに登録されていた)、一般渡航禁止令を出した。襲撃を受けたので ある。占領当局は、ライジガー、ロマがまだ移動している範囲では、移動禁止令を出し、限られたスタンドに制限することで、それを阻止しようとしたのだ。ド イツ帝国に数多く存在した「ジプシーの共同収容所」とは異なり、これらの場所はほとんど警備されていなかったので、住民はそこを離れることができた。

1944年5月16日、全国的な捜査が行われ、578人が「ジプシー」、「ジプシーの雑種」、「ジプシー風」に動き回る者としてオランダの地方および地域 の当局に逮捕され、「ユダヤ人のための通過キャンプ」ウェスターボルクに収監されたのです。逮捕に適用される基準は、オランダの関係者に操作の余地を与 え、それはさまざまな方法で利用された。迫害を受けた人の中には、以前から身を隠していた人、警察から警告を受けていた人など、かなりの人数がいた。ウェ スターボルクの被収容者を見直した結果、刺激物であると判断された279人がその後釈放されました。イタリアやグアテマラ国籍のロマ人も外交的な介入に よって解放された後、245人がアウシュビッツ・ビルケナウに送還された。彼らはロマの人が多かったが、中には少数民族であるライジガーの配偶者を持つ人 もいた。30人が生存している[54]。

ベルギーには200~300人のロマ人が住んでおり、その多くはベルギー国民であった。彼らの大部分は、ドイツの侵攻の際に当初フランスに逃れたが、フラ ンスでの敵対行為の終了後にそこから戻ってきた者もいる。1940年、軍司令官アレクサンダー・フォン・ファルケンハウゼンは、ベルギーと北フランスに対 して、ジプシー以外のトラベラーだけでなく「ジプシー」に対する旅商売の全面禁止令を出したが、これは包括的に管理・遵守されたわけではなかった。一般 に、抑圧的な措置は永住者に影響を与えなかった。1942年、トラベラーの身分証明書として、3ヶ月ごとに更新しなければならない「carte de nomades」または「zigeunerkaart」が導入され、総点検後の登録と管理が行われるようになった。しかし、警察の取締りをかいくぐって、 少人数で移動することは依然として可能であった。

1943年、まず「非社会的」と認定された個々のロマが、次にマリーン/メヘラン(ベルギー)から166人が「ジプシー」と認定され、一部はベルギーか ら、一部は北フランスの近隣2県からアウシュヴィッツ・ビルケナウに強制送還されました。ユダヤ人のためのトランジットキャンプが、団体輸送の中継地とし て使われた。その中には、ドイツのRHF(Rassenhygienische Forschungsstelle)の人種差別的基準が適用されず、文化的で目立たない生活を通して、身を隠し、逃げ、捕縛や国外追放を免れることができ た人もいた。総勢351人のうち、生き残ったのは12人だった。

フランスでは、ドイツ軍の攻撃が始まると、一般的なスパイの疑いでノマドの移動禁止や広場での拘束が行われていた。社会学的な記述のパターンが一般的であ ることから、「ジプシー」、イエニッシュ、フォレイン(興行師、市場商人)、救急車など、民族の分類に関係なくフランス人や他の国籍の遊牧民が影響を受け ていることがわかる。

ドイツ軍政は、フランスの敗戦後、弾圧を強化した。1940年秋には、占領地の「ジプシー」を大西洋上の安全地帯から追放し、西部の21のデパートメント で巡回貿易を禁止し、RHFとRKPAの人種主義的概念に基づくリストにすべての「ジプシー」を登録し、収容所に送ることを決定した。しかし、その結果、 フランス当局は、遊牧民、フォラン、アンブラントを彼らの理解に従って抑留し、その3つのグループにはそれぞれ「ジプシー」も含まれていたが、文化的なロ マは一般に異議を唱えられないままであった。現在までに、24の収容所が確認されている。収容所の責任者はユダヤ人省であった。フランス警察はその警護を 担当した。これらの収容所の生活環境は、不十分ではあったが、ドイツの強制収容所と同程度ではなかった。死亡率は「比較的低い」(ペシャンスキー氏)。 1941年と1942年には、ロマ人を含む多くのフォレインが解放された。ある抑留者は逃亡して身を隠し、ある抑留者はドイツで働くために徴用された。隠 れていたロマ人(ロマニッシェル)もレジスタンスに参加した。解放後も存続している収容所もある。最後の抑留者は1946年に釈放された。

ヴィシー・フランスにいた数百人の「ジプシー」のうち、多くはアルザス占領後に内仏に追放されたシンティ、あるいはそこに逃れてきた人たちであった。特に 彼らは、南仏の収容所に収容され、同化させられることになった。1940年から1946年の間にフランスに抑留されたツィガーヌ、ノマド、フォレイン、 イェニチェ、アンブラント、クロシャードの数は約3000人、多くて5000人と推定されている[55]。


モントルイユ・ベレのキャンプの残り(2011年撮影)。
占領下のフランスで、主に「ジプシー・キャンプ」に収容されたロマ人は、男性も女性も子どもも、劣悪な生活環境と高い死亡率に悩まされた。例外は、ノール =パ=ド=カレーからベルギー(マリネス/メヘラン)を経由してアウシュビッツに送られた350人の被抑留者で、12人しか生き残れなかったという。さら に100人ほどの被抑留者がブーヘンヴァルトやザクセンハウゼン強制収容所に移送された[56]。
Polen

Bereits im September und Oktober 1939 war es zu ersten Morden an Gruppen von „Zigeunern“ durch Angehörige des deutschen Selbstschutzes, Gendarmerie und Wehrmacht gekommen. Mit der Besetzung Polens und dem Anschluss der neuen „Reichsgaue“ Wartheland, Danzig-Westpreußen sowie von Ostoberschlesien und Südostpreußen an das Deutsche Reich galt der Himmlersche Erlass zur „Bekämpfung der Zigeunerplage aus dem Wesen dieser Rasse“ auch dort, so dass Roma später entsprechend dem Auschwitz-Erlass von dort nach Birkenau deportiert wurden. Weitere Roma kamen aus dem Generalgouvernement nach Birkenau.

1942 wurden Roma ins Warschauer Ghetto eingewiesen, von wo sie gemeinsam mit jüdischen Häftlingen zur Vernichtung nach Treblinka transportiert wurden. Auch in den Vernichtungslagern Sobibor, Majdanek und Belzec wurden Angehörige der Minderheit ermordet.

Die meisten Roma im deutsch besetzten Restpolen fielen Massenerschießungen zum Opfer. Sie erstreckten sich auf die Zeit zwischen 1939 und 1945 und hatten ihren Höhepunkt im Jahr 1943. Für die Morde verantwortlich waren vor allem Einheiten der deutschen Polizei, aber auch Kommandos der Wehrmacht und der SS. Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand ist von mindestens 8.000 Mordopfern auszugehen.[58]
ポーランド

ドイツ国家安全保障局、国家憲兵隊、国防軍のメンバーによる「ジプシー」集団の最初の殺人は、1939年9月と10月にすでに起こっていた。ポーランドが 占領され、新たに「帝国軍」としてヴァルテラント、ダンツィヒ=西プロイセン、東上シレジア、南東プロイセンがドイツ帝国に併合されると、「この人種の本 質からジプシー・ペストを撲滅する」というヒムラーの命令がここにも適用され、後にアウシュビッツの命令に従ってロマ人はここからビルケナウに移送された のである。ビルケナウには、総督府からさらに多くのロマ人がやってきました。

1942年、ロマ人はワルシャワ・ゲットーに送られ、そこからユダヤ人捕虜とともにトレブリンカに移送され、絶滅させられた。少数民族の人々は、ソビボル、マジャネク、ベルゼクなどの絶滅収容所でも殺害されました。

ドイツに占領されたポーランドの残りの地域では、ほとんどのロマ人が大量殺戮の犠牲となった。1939年から1945年にかけて行われ、1943年にピー クを迎えたこの事件は、ドイツ警察の部隊だけでなく、ドイツ国防軍や親衛隊のコマンドーも主な原因となっている。現在の研究状況によれば、少なくとも 8,000人の殺人被害者が想定される[58]。
Sowjetunion

Nach dem Überfall auf die Sowjetunion kam es ab August 1941 zu Erschießungen auch von Roma. Sie galten wie Juden und Kommunisten als potentielle „Partisanen“ und Spione. Zeitversetzt zur Radikalisierung der Judenverfolgung zur Judenvernichtung weitete sich die Verfolgung von Roma etwa ab dem Frühjahr 1942 zur flächendeckenden Vernichtung aus. Soweit über die bisherige unzureichende Quellenlage hinaus inzwischen sowjetische Quellen, Beutequellen und Literatur herangezogen werden konnten, ergibt sich, dass sie genozidal angelegt war. Sie betraf nicht nur „wandernde“ Roma – die häufig Kriegsflüchtlinge waren –, sondern mit hoher Systematik zugleich den in „nationalen Zigeunerkolchosen“, gemischten Kolchosen und städtischen Ansiedlungen ortsfest lebenden Teil der Minderheit.[59]

So erfassten, nahmen fest und ermordeten im Frühjahr 1942 in der Smolensker Oblast Angehörige deutscher Militäreinheiten anhand von Einwohnerlisten und nach „rassischem“ Augenscheinurteil die ländliche und städtische Roma-Bevölkerung. Die Opfer waren Kolchosbauern, Lehrerinnen, Erzieherinnen, Männer, Frauen und Kinder. Der Bericht für die Zentrale Staatskommission, die ab 1942 die Verbrechen in den deutsch besetzten Gebieten untersuchte, stellte später fest, „Juden und Zigeuner wurden vollständig und überall vernichtet.“[60]

Im Gebiet Tschernigow folgte im Juni 1942 einem – in der Methodik wie bei der jüdischen Minderheit – als Vortäuschung eingesetzten Aufruf zur „Umsiedlung“ ein dreitägiges Massaker, dem mindestens 2000 Roma zum Opfer fielen.

Auf der Krim, dem Aktionsfeld der Einsatzgruppe D, setzte die Vernichtungsaktivität bereits 1941 ein. Sie verlief synchron mit der gegen Juden und Krimtschaken (siehe auch: Simferopol-Massaker). Die Roma-Bevölkerung war ganz überwiegend lange sesshaft und „sehr stark tatarisch assimiliert“.[61] Wiederum versuchten die Besatzer die umfassende Ermordung,[62] was indessen nur bei etwa zwei Dritteln der Roma gelang, weil der hohe Grad an Assimilation und die Verflechtung mit der tatarischen Mehrheitsbevölkerung und deren solidarische Hilfe viele dieser moslemischen Roma vor der Entdeckung als „Zigeuner“ schützten.

Zum Operationsgebiet der Einsatzgruppe D gehörte der 1942 für nur etwa ein halbes Jahr besetzte Nordkaukasus, ein Gebiet mit größerer und weitgehend sesshafter Roma-Bevölkerung. Die kurze Zeit der Besetzung wurde trotz des bald einsetzenden Drucks durch die Rote Armee von den Deutschen für das Aufspüren und Sammeln mittels „Zigeunerlisten“ und durch das Vorspiegeln einer „Aussiedlung“ genutzt. Die frühe Befreiung rettete dort viele.

An den oft mit exzessiver Grausamkeit begangenen Taten waren neben den Einsatzgruppen alle anderen Arten militärischer und polizeilich-militärischer Verbände beteiligt.

Eine unbekannte Zahl sowjetischer Roma schloss sich in den besetzten Gebieten dem bewaffneten Widerstand an, Tausende kämpften als einfache Soldaten, als Panzerfahrer, Piloten oder Ingenieure in der Roten Armee und wurden zum Teil hoch ausgezeichnet. In der offiziellen Liste der „Helden der Sowjetunion“, der höchsten sowjetischen Auszeichnung, ist mit Timofej Prokofjew ein Rom ausdrücklich als solcher genannt. Das „Staatliche Zigeunertheater ‚Romén‘“ unterstützte die Front wie die Menschen im Hinterland mit Theateraufführungen und Konzerten. Es veranstaltete Spendenaufführungen zugunsten des Verteidigungsfonds. Von seinen Beiträgen wurde u. a. der Bomber „Roménec“ finanziert. Das Ensemble wurde „für die Verteidigung des Kaukasus“ ausgezeichnet.[63]
ソビエト連邦

ソ連侵攻後、1941年8月以降はロマも撮影された。ユダヤ人や共産主義者と同じように、「パルチザン」や「スパイ」になる可能性があるとされたのだ。ユ ダヤ人迫害の過激化からユダヤ人絶滅までのタイムラグを経て、1942年春ごろからロマ人迫害が拡大し、広範囲な絶滅が行われるようになった。これまでの 不十分な資料に加えて、ソ連資料、略奪資料、文献を参照できる限り、迫害が大量殺戮的なものであったことは明らかである。それは、戦争難民であることが多 い「移住する」ロマだけでなく、高度に組織的に、「国家ジプシー集団農場」、混合集団農場、都市集落に住む少数派の部分にも影響を与えた[59]。このよ うにして、ロマ人は捕えられ、逮捕され殺害されたのである。

こうして、1942年の春、スモレンスク州のドイツ軍部隊のメンバーは、住民リストに基づいて、「人種的」視覚的判断にしたがって、農村と都市のロマ人を 登録し、逮捕し、殺害したのです。犠牲者は集団農民、教師、教育者、男性、女性、子供たちである。1942年からドイツ占領地での犯罪を調査した中央国家 委員会の報告書は、後に「ユダヤ人とジプシーは完全に、いたるところで絶滅させられた」と述べている[60]。

チェルニゴフ地方では、ユダヤ人少数民族の場合と同様に、「再定住」の呼びかけが見せかけとして使われ、1942年6月には、少なくとも2千人のロマ人の命を奪う3日間の大虐殺が行われました。

アインザッツグルッペDの活動領域であるクリミアでは、早くも1941年から抹殺活動が始まった。それは、ユダヤ人やクリミア・シャクに対するものと同期 して進行した(「シンフェロポリの虐殺」の項も参照)。占領軍は再び包括的な殺人を試みたが[62],それは約3分の2のロマの場合にのみ成功した。なぜ なら,高度な同化と大多数のタタール人口との絡み合いとその連帯支援によって,これらのイスラム教徒のロマの多くは「ジプシー」として発見されることから 守られたからである。

アインザッツグルッペDの活動地域には、1942年に約半年間占領されただけの北コーカサスも含まれており、この地域には大規模で大部分定住しているロマ の人口が存在していた。短い占領期間は、やがて始まる赤軍の圧力にもかかわらず、ドイツ軍は「ジプシーリスト」による追跡と収集、そして「再定住」を装う ことに利用された。早期の解放により、多くの人がそこで救われた。

アインザッツグルッペンのほかにも、あらゆる種類の軍隊や警察・軍部隊が、しばしば過剰な残虐性を伴う行為に関与していたのです。

占領地で武装抵抗勢力に加わったソビエト・ロマ人は数知れず、数千人が赤軍の一般兵士、戦車運転手、パイロット、エンジニアとして戦い、その中には高い勲 章を受けた者もいる。ソ連の最高賞である「ソビエト連邦の英雄」の公式リストには、ロム人のティモフェイ・プロコフジェウの名前が明記されている。国立ジ プシー劇場 "ロメン"」は、演劇やコンサートなどで、前線だけでなく後背地にいる人々も支援した。防衛基金のために募金活動を行いました。その寄付金は、爆撃機「ロ メネック」などに充てられた。このアンサンブルは「コーカサス防衛のため」に授与された[63]。
Baltikum

Nach dem Angriff auf die Sowjetunion und die darauffolgende Okkupation der baltischen Staaten im Sommer 1941 töteten die „Einsatzgruppen“ – mobile Tötungseinheiten der SS – zusammen mit anderen SS-Einheiten, dem deutschen Militär und zivilen Besatzungsbehörden alle Roma. In Lettland wurde durch die Einsatztruppe A von 1941 bis 1943 etwa die Hälfte der dort lebenden 3.800 Roma umgebracht, in Estland waren es über 90 Prozent der dort lebenden 750–850 Roma. In Litauen wurde vermutlich die Mehrheit der dort lebenden Roma getötet.[64] Anfang 1944 erfolgte die Deportation von 2.000 bis 3.000 Roma aus Weißrussland und Litauen ins KZ Auschwitz-Birkenau.[64] Wehrmachteinheiten waren nicht direkt an der Vernichtung beteiligt, die Militärpolizei, die Geheime Militärpolizei und vor allem die „Sicherungsdivisionen“ der Wehrmacht übergaben aber „herumreisende Zigeuner“ an die Einsatzgruppen, damit diese sie erschossen. Die Einsatzgruppen wurden durch beträchtliche organisatorische und technische Hilfsmittel von der Wehrmacht unterstützt.[64] Mit dem Übergang zur Zivilverwaltung ging auch die Initiative zum Genozid an sie über.[64] Ein Beispiel dafür ist die Ermordung von ungefähr 100 Roma aus dem lettischen Libau am 4. Dezember 1941. Die deutsche Ordnungspolizei der Stadt erschoss auf Initiative des Kommandanten der Ordnungspolizei im „Ostland“ Georg Jedicke die Roma, nachdem er vom Reichskommissar für das „Ostland“ Hinrich Lohse die Genehmigung erhalten hatte.[64] In Lettland wurden alle erreichbaren „Zigeuner“ Anfang 1942 zur Erschießung an die Sicherheitspolizei übergeben.[64]
バルト三国

1941年夏、ソ連への攻撃とそれに続くバルト三国の占領の後、「アインザッツグルッペン」(SSの機動殺戮部隊)が他のSS部隊とともに、ドイツ軍と民 間の占領当局がすべてのロマ人を殺戮したのです。ラトビアでは、アインザッツトッペAが1941年から1943年にかけてそこに住む3800人のロマの約 半分を殺害し、エストニアでは、そこに住む750~850人のロマの90%以上が殺害されたのである。リトアニアでは、おそらくそこに住んでいたロマの大 半が殺された[64]。1944年初頭、ベラルーシとリトアニアから2000人から3000人のロマがアウシュヴィッツ=ビルケナウ強制収容所に移送され た[64]。国防軍は絶滅に直接関与していなかったが、憲兵、秘密軍事警察、とりわけ「シケルングスディビジョン」が「さまようジプシー」たちを射殺して アインサッチグループに引き渡した。アインザッツグルッペンはドイツ国防軍の支援を受け、かなりの組織的・技術的資源を有していた[64]。 民政移管に伴い、大量虐殺の主導権も彼らに移った[64]。町のドイツ人秩序警察は、「オストランド」の秩序警察の司令官ゲオルク・イェディケの発案で、 帝国「オストランド」総監ヒンリヒ・ローゼの許可を得た後に、ロマ人を射殺した[64]。 ラトビアでは、1942年の始めに、アクセスできるすべての「ジプシー」は射殺のために治安警察に引き渡された[64]。
Süd- und Südosteuropa
Italien
Im Polizeidurchgangslager Bozen Fossoli wurden nach dem Sturz Mussolinis ab September 1943 vor allem politische Gegner, Geiseln, antifaschistische Widerstandskämpfer und Juden interniert. Primo Levi, der dort als Häftling inhaftiert war, beschrieb das Lager eindringlich. Unter den über 11.000 belegten Häftlingen befand sich auch eine kleine Zahl an „Zigeunern“, besonders Frauen, die sich zuvor der Zuweisung von Siedlungen durch die italienischen Faschisten entzogen hatten. Das Lager wurde von italienischen Karabinieri und Südtiroler Schutzpolizei geführt. Es diente als Durchgangslager ins KZ Auschwitz.[65]

Bulgarien
Bulgarien war zwar bis 1944 mit dem Deutschen Reich und Italien verbündet, dennoch wurden bulgarische Roma, die eine große Minderheit bildeten, nicht verfolgt. Nicht wenige von ihnen beteiligten sich am bewaffneten Widerstand.[66]
南・東南ヨーロッパ
イタリア
ムッソリーニの崩壊後、1943年9月から主に政敵、人質、反ファシストのレジスタンス闘士、ユダヤ人がボルツァーノ・フォッソリ警察通過収容所に収容さ れた。そこに囚人として収監されていたプリモ・レビは、収容所の様子を生き生きと描写している。占領された11,000人以上の捕虜の中には、それまでイ タリアファシストによる居住地の割り当てを免れていた「ジプシー」、特に女性も少なからず含まれていたのです。キャンプはイタリアのカラビニエーリと南チ ロルの保護警察によって運営されていた。アウシュビッツ強制収容所への中継所として機能した[65]。

ブルガリア
ブルガリアは1944年までドイツ帝国やイタリアと同盟を結んでいたが、多くの少数民族を形成するロマ人は迫害を受けなかった。そのうちのかなりの人数が武装抵抗に参加した[66]。
Serbien und Kroatien

Mit der Besetzung und Zerschlagung Jugoslawiens wurde in Kroatien der „Unabhängige Staat Kroatien (NDH)“, ein Satellitenstaat unter Führung der klerikalfaschistischen Ustascha-Bewegung des Ante Pavelić, errichtet, während Serbien der deutschen Wehrmacht unterstellt wurde, die von Belgrad aus das gesamte „Militärgebiet Südost“ auf dem Balkan kontrollierte. Die politische Leitung lag dort bei vom RSHA entsandten SS- und Polizeiführern.[67]

In Serbien ergingen bereits im Mai 1941 umfangreiche entrechtende Vorschriften gegen die jüdische und die Roma-Minderheit (Registrierung, Personenkennzeichnung durch gelbe Armbinden „Jude“ bzw. „Zigeuner“, Zutrittsverbote bei Kinos, Sportplätzen, Märkten usw., Beschlagnahme von Rundfunkgeräten, Ausgangsbeschränkungen u. a.)

Nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion erreichte in Serbien der Widerstand der Befreiungsbewegung mit Hunderten von Sabotagefällen eine neue Größenordnung. Tausende wurden in Lagern inhaftiert, darunter viele Roma und Juden. In zunehmendem Maße ging die regionale Wehrmachtführung nun dazu über, Juden, Kommunisten und Roma als „Geiseln“ zu erschießen, seit Herbst 1941 bis hin zu „regelrechten Massenmorden“. Franz Böhme als bevollmächtigter kommandierender General ordnete an, für einen vom Widerstand getöteten Wehrmachtsoldaten seien 100 serbische Häftlinge und für einen verwundeten 50 zu erschießen. Neben Kommunisten fielen den Mordaktionen (siehe Massaker von Kraljevo und Kragujevac) vor allem männliche Juden und Roma zum Opfer, weil die militärische Führung auf diese Weise die unerwünschten Folgen ihrer Brutalität in der serbischen Bevölkerung klein zu halten versuchte und die Vernichtung der beiden Minderheiten als ohnehin notwendig erachtet wurde. Wehrmachteinheiten handelten bei diesen Erschießungen, denen Tausende zum Opfer fielen, sowohl auf Befehl vorgesetzter Stellen als auch auf eigene Initiative. In manchen Fällen nahm man den zu Erschießenden zunächst Gepäck und Wertgegenstände ab, um diese der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) zur Verteilung zu übergeben.[68] Neben Einheiten der Wehrmacht waren Polizei- und SS-Einheiten sowie lokale Kollaborateure an den Morden beteiligt. Im Roma-Viertel Semlin bei Belgrad, in Šabac und Crveni Krst bei Niš unterhielt die SS Konzentrationslager. Über 120.000 Menschen wurden dort inhaftiert, darunter mit hohen Anteilen Juden und Roma. Die Lager waren eingeführt worden, um Geiseln für Erschießungen zur Verfügung zu haben. Diese Funktion behielten sie.

Mit der Zurückdrängung des kommunistischen Widerstands gegen Ende des Jahres 1941 nahmen die sog. Vergeltungsaktionen ab. Die Zahl der Opfer ging auch deshalb zurück, weil die Tötungsrelation von 1:100 auf 1:50 gesenkt wurde. Im weiteren Verlauf wurde zwar die Vernichtungspolitik gegen die jüdische Minderheit fortgesetzt, zugleich aber gegenüber Roma zurückgenommen, so dass eine Mehrheit die deutsche Besatzung überstand.

Eine große Zahl von Roma kämpfte in Partisaneneinheiten vor allem der nicht partikularistisch-nationalistischen Nationalen Befreiungsbewegung unter Josip Broz Tito für die Befreiung Jugoslawiens. In manchen Landesteilen schlossen Roma sich zu eigenen Widerstandsgruppen zusammen. Bekannt wurden zum Beispiel

Eine größere Gruppe meist Jugendlicher, die nach der Flucht nach Ostitalien unter Führung von Walter Catter in Venetien operierte.
Hasani Ibrahim. Er stellte Benzinbomben für den antifaschistischen Widerstand her und beschaffte Waffen. Bevor er sich den kämpfenden Einheiten in den Bergen anschloss, sprengte er ein deutsches Munitionslager mit Fahrzeugen.

In Serbien wurden neben männlichen Juden im Herbst 1941 1.000 männliche „Zigeuner“ von der Wehrmacht als Geiseln erschossen. Von den zurückbleibenden Frauen und Kinder wurden 292 Anfang 1942 in das bei Belgrad gelegene KZ Sajmište unter der Leitung zunächst von Edgar Enge, dann Herbert Andorfer inhaftiert.[69] Im April und Mai 1942 wurden die zwischen 5.000 und 6.000 Insassen von Sajmište, ganz überwiegend Frauen und Kinder, mit Gaswagen ermordet. Nach Aussage von Andorfer waren wenigstens zehn Prozent der Opfer Roma. Das Lager bestand weiterhin, so wurden dort im Juli 1943 etwa dreitausend von deutschen Truppen Zusammengetriebene, darunter etwa 500 Roma, inhaftiert. Sehr viele starben in Sajmište, andere wurden von dort in die Konzentrationslager Jasenovac oder Auschwitz verlegt.[70]

In Kroatien verfolgte die mit den Nationalsozialisten verbündete Regierung eine Politik, die die Angehörigen der „kroatischen Rasse“ privilegierte und Juden und Roma als „Nichtarier“ entrechtete. Im Mai 1942 erging ein Ustascha-Befehl, nach dem alle in Kroatien lebenden „Zigeuner“ festzunehmen waren. Ausgenommen waren die in Bosnien und Herzegowina ansässigen moslemischen Roma, die von der moslemfreundlichen Regierung zu „Ariern“ erklärt wurden. Tausende von Roma in Kroatien wurden im KZ Jasenovac inhaftiert, wohin sie kolonnenweise zusammengekettet geführt wurden. Jüngere Männer, die das Lagerpersonal als arbeitsfähig betrachtete, wurden zur Zwangsarbeit verwendet. Wer nicht in diese Kategorie fiel, wurde „mit Keulen, Hämmern, Messern und Dolchen“ an ausgehobenen Massengräbern getötet. Daran beteiligte sich als stellvertretender Kommandeur des Lagers auch der Franziskaner-Pater Miroslav Filipović. Hunderte auch der Arbeitsfähigen fielen den Lagerbedingungen und Massakern der Ustascha zum Opfer. Kurz vor dem Zusammenbruch des Vasallenstaates ermordete das Lagerpersonal die meisten der bis dahin Überlebenden. Die Zahl der getöteten Roma ist unsicher. Schätzungen schwanken für Jasenovac zwischen 10.000 und 40.000, für ganz Kroatien zwischen 25.000 und 50.000.[71]
セルビア・クロアチア

ユーゴスラビアの占領と解体により、クロアチアにはアンテ・パヴェリッチの聖職者ファシスト・ウスタシャ運動が主導する衛星国家「クロアチア独立国 (NDH)」が成立し、セルビアはドイツ国防軍の支配下に置かれ、ベルグラードからバルカン半島の「南東軍事地区」全体を支配することになった。そこでの 政治的リーダーシップは、RSHAから派遣されたSSと警察の指導者に委ねられていた[67]。

セルビアでは、早くも1941年5月にユダヤ人とロマの少数民族に対して大規模な権利剥奪の規制が行われた(登録、「ユダヤ人」「ジプシー」という黄色の腕章による本人確認、映画館、運動場、市場などへの入場禁止、ラジオの没収、退出制限などなど)。

ドイツのソ連侵攻後、セルビアの解放運動の抵抗は、何百件もの妨害行為によって新たな段階に達した。多くのロマ人とユダヤ人を含む数千人が収容所に収監さ れました。ドイツ国防軍の地方指導部はますます、ユダヤ人、共産主義者、ロマ人を「人質」として射殺するようになり、1941年秋以降は「完全な大量殺 人」へと進んでいった。フランツ・ベーメは司令官として、ドイツ国防軍の兵士が1人死ぬごとに100人、負傷者1人ごとに50人のセルビア人捕虜を射殺す るように命じた。共産主義者に加えて、男性のユダヤ人とロマ人が殺害作戦の主な犠牲者となった(クラリェヴォとクラグジェヴァツの虐殺を参照)。このよう にして、軍の指導部はセルビア人の間での残虐行為の望ましくない結果を最小限に抑えようとし、この二つの少数派の絶滅がとにかく必要だと考えられたからで ある。ドイツ国防軍の部隊は、上官からの命令と自らの意思でこれらの銃撃を行い、何千人もの犠牲者を出した。ドイツ国防軍部隊のほか、警察やSS部隊、地 元の協力者が殺害に関与していた[68]。ベオグラード近郊のロマ地区セムリン、ニシュ近郊のシャバックとクルヴェニ・クルストでは、SSが強制収容所を 整備していた。12万人以上が投獄され、その中にはユダヤ人とロマ人が多く含まれていた。このキャンプは、銃撃戦の際に人質を確保するために導入されたも のだった。この機能を保持していたのです。

1941年末に共産主義者の抵抗が抑えられると、いわゆる報復は減少した。また、殺傷率を100分の1から50分の1に下げたことで、犠牲者の数も減りま した。その後、少数派のユダヤ人に対する絶滅政策は継続されたが、同時にロマ人に対する絶滅政策も縮小され、ドイツ占領下でも大多数が生き延びることがで きた。

多くのロマ人がユーゴスラビア解放のためにパルチザン部隊、特にヨシップ・ブロズ・チトー率いる非パルチザン民族解放運動で戦いました。国内のいくつかの地域では、ロマ人が独自の抵抗組織を形成していた。よく知られているのは、例えば、以下のようなものである。

ウォルター・キャッターの指導のもと、東イタリアに逃れた後、ヴェネトで活動した若者を中心とした大型グループ。

ハサニ・イブラヒム 反ファシストのレジスタンスのためにガソリン爆弾を製造し、武器を調達していた。山中で戦闘部隊に加わる前に、ドイツ軍の弾薬庫を車両で爆破した。

セルビアでは、1941年秋、男性ユダヤ人に加え、男性「ジプシー」1000人が人質としてドイツ国防軍によって射殺された。1942年4月から5月にか けて、サジミシュテの5,000人から6,000人の収容者は、主に女性と子供であったが、ガス車の中で殺害された[69]。アンドゥルファーさんによる と、犠牲者の少なくとも10パーセントはロマ人だったという。この収容所はその後も存続し、1943年7月にはドイツ軍に連行された約3000人が収容さ れ、その中には約500人のロマ人も含まれていました。多くの者がサジミシュテで死亡し、他の者はそこからヤセノヴァツやアウシュビッツの強制収容所に移 送された[70]。

クロアチアでは、ナチスと同盟関係にあった政府が、「クロアチア民族」の構成員を優遇し、ユダヤ人やロマ人を「非アーリア人」として権利を剥奪する政策を 進めたのである。1942年5月、クロアチアに住むすべての「ジプシー」を逮捕するというウスタシャの命令が出された。ボスニア・ヘルツェゴビナに住むイ スラム教徒のロマ人は、親イスラム派の政府によって「アーリア人」とされ、除外された。クロアチアの何千人ものロマ人がヤセノヴァツ強制収容所に収監さ れ、彼らは鎖でつながれたまま列をなして連れて行かれたのです。収容所職員が労働に適していると判断した若い男性は、強制労働に使われました。それに該当 しない者は、掘られた集団墓地で「こん棒、ハンマー、ナイフ、短剣で」殺された。フランシスコ会のミロスラフ・フィリポビッチ司祭も、収容所の副司令官と してこれに参加した。働くことのできる何百人もの人たちも、ウスタシャの収容所事情や虐殺の犠牲となった。属国崩壊の直前、収容所職員はそれまでの生存者 のほとんどを殺害した。殺害されたロマの人数は不明です。推定値は、ヤセノヴァツについては10,000人から40,000人の間、クロアチア全体につい ては25,000人から50,000人の間で変化している[71]。
Rumänien

Rumänien hatte die größte Romaminderheit in Südosteuropa. Eine Verfolgung gab es bis 1942 trotz verschiedener Ansätze zu einer rassistisch orientierten Zigeunerforschung und -politik, die die Sterilisierung der Angehörigen der Minderheit forderten, nicht. Während der Herrschaft des mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbündeten faschistischen Militärregimes des Marschalls Ion Antonescu wurden von Juni bis September 1942 etwa 25.000 Roma, d. h. etwa 12 % der Gesamtgruppe, nach Transnistrien deportiert. Die Region war rumänisch besetztes sowjetisches Gebiet. Das rassistische Kategoriensystem der deutschen Zigeunerverfolgung lag der Deportationsentscheidung nicht zugrunde. 13.176 Deportierte waren sesshafte, jedoch als „gefährlich und unerwünscht“ beurteilte Roma. 11.441 waren nicht sesshaft. Als solche gehörten sie zu einer Minderheit der Gesamtpopulation. Etwa 11.000 der 25.000 starben aufgrund von Hunger, Kälte, Krankheit und anderen Mangelbedingungen.[72][73]

Ungarn
Zwar gab es in Ungarn mit schätzungsweise 100.000 Roma bereits unter dem Regime des Reichsverwesers Miklos Horthy antiziganistische Maßnahmen, die aber in ihrer Schärfe weit hinter der deutschen Zigeunerpolitik zurückblieben. 1940 erhöhte sich nach der Annexion von Nordsiebenbürgen und der Batschka die Zahl um weit mehr als die Hälfte. Nicht mitgerechnet in den Bevölkerungsanteil der „Zigeuner“ waren dabei die „bürgerlichen Berufen nachgehenden“ und „in den Städten als Musikzigeuner lebenden“ Roma. Der nationalsozialistische Einfluss führte zu einer Radikalisierung der ungarischen Zigeunerpolitik. Im Februar 1941 erwog die Regierung, Roma ohne „geregelte Arbeit“ in Lagern zu internieren. In einigen Komitaten wurde im Sommer 1944 eine landwirtschaftliche „Arbeitspflicht“ verhängt und eine namentliche Erfassung verfügt. Die Massendeportation ungarischer Juden nach Auschwitz ließ im Sommer 1944 die Überlegung entstehen, diesen Ausfall von Arbeitskräften durch „Zigeuner“ zu kompensieren. Umgesetzt wurde diese Vorstellung nicht. Roma mit festem Wohnsitz – der größte Teil der ungarischen Roma – wurden noch bis zum Herbst 1944 zum Militärdienst eingezogen. Nachdem Horthy versucht hatte, einen Separatfrieden mit den Alliierten zu schließen, übernahmen im Oktober 1944 die faschistischen „Pfeilkreuzler“ unter Ferenc Szálasi die Macht. Sie verschärften die Maßnahmen gegen Roma zunächst durch eine Festsetzungvorschrift für die südlichen Militärbezirke. Es folgten Großrazzien, Festnahmen von Tausenden und Deportationen durch Fußmärsche, bei denen es zu Todesfällen kam, in ein nordungarisches Gefängnis. Ein unbestimmter zahlreicher Anteil dieser unter völlig unzureichenden Lebensbedingungen Inhaftierten wurde nach Deutschland deportiert und in Außenlagern des KZ Buchenwald und Ravensbrück zur Zwangsarbeit verwendet. Die Zahl der Todesfälle in den Lagern, auf den Evakuierungstransporten und in den letzten Kriegswochen in Bergen-Belsen ist nicht bekannt.

In der letzten Kriegsphase wurden Roma einzeln und in Gruppen dort getötet, wo bereits von der Roten Armee befreite Ortschaften wieder von deutschen Truppen und Pfeilkreuzlern zurückerobert wurden und Denunzianten über Begrüßungen der sowjetischen Truppen informiert hatten. So ermordeten Gendarmen auf Befehl der Gestapo und der ungarischen Geheimpolizei im Februar 1945 bei Székesfehérvár mindestens 40 Roma als angebliche „moskowitische Zigeuner“. Die heutige Forschung geht von etwa 5.000 Roma aus, die in der Endphase des Kriegs, und von etwa 1.000, die bis dahin in Ungarn oder in den deutschen Konzentrationslager getötet wurden.[74]
ルーマニア

ルーマニアは東南アジア最大の少数民族ロマの国であった。1942年まで、人種差別的なジプシーの研究や政策がさまざまに試みられたが、少数民族のメン バーの不妊手術を求めるような迫害はなかった。ナチス・ドイツと同盟関係にあったイオン・アントネスク元帥のファシスト軍事政権下の1942年6月から9 月にかけて、全体の約12%に当たる約2万5000人のロマ人がトランスニストリアに強制送還された。この地域は、ルーマニアに占領されたソ連領だった。 強制送還の決定は、ドイツ・ジプシー迫害という人種差別的なカテゴリー制度に基づくものではありませんでした。13,176人の退去者は、「危険で好まし くない」と判断されたロマ人の定住者であった。11,441人は定住していない。そのため、全人口の中では少数派に属していた。25,000人のうち約 11,000人が飢えや寒さ、病気などの窮乏のために死亡した[72][73]。

ハンガリー
10万人といわれるロマ人を抱えるハンガリーでは、すでに帝国主義者ミクローシュ・ホルツィの政権下でジプシー対策が行われていたが、その厳しさはドイツ のジプシー政策には遠く及ばないものであった。1940年、トランシルバニア北部とバチカを併合した後、その数は半分をはるかに超えて増加した。ジプ シー」の人口比率に含まれないのは、「中産階級の職業に就く」「音楽ジプシーとして都市に住む」ロマ人である。国家社会主義の影響により、ハンガリーのジ プシー政策は急進化した。1941年2月、政府は「定職」のないロマ人を収容所に抑留することを検討しました。1944年の夏、農業の「強制労働」が課さ れ、点呼を命じられた郡もあった。1944年夏、ハンガリーのユダヤ人がアウシュビッツに大量に追放されたことをきっかけに、この労働力の喪失を「ジプ シー」で補おうという考えが生まれた。このアイデアは実現しなかった。永住権を持つロマ人、つまりハンガリーのロマ人の大多数は、1944年秋まで徴兵さ れていた。ホルティが連合国と単独講和を結ぼうとした後、1944年10月にフェレンツ・シャラジ率いるファシスト「アロー・クルセイダーズ」が政権を 握った。彼らはロマに対する措置を強化し、まず南部の軍管区に拘束令を出した。この後、大規模な襲撃が行われ、数千人が逮捕され、徒歩行進で北ハンガリー の刑務所に強制送還され、その間に死者が出た。このように、全く不十分な生活条件のもとに収監された人々のうち、定かでない多数の人々がドイツに送還さ れ、ブーヘンヴァルトやラーベンスブリュック強制収容所の副収容所での強制労働に使われたのです。収容所、疎開船、ベルゲン・ベルゼンでの戦争末期の死者 数は不明である。

戦争末期には、赤軍がすでに解放した村がドイツ軍や矢の十字軍に奪還された場所や、糾弾者がソ連軍を迎え入れると知らせた場所で、ロマ人が個人または集団 で殺害されたのです。このように、ゲシュタポとハンガリー秘密警察の命令で、ジャンダルムたちは1945年2月にセーケスフェヘールヴァール付近で少なく とも40人のロマ人を「ムスコヴァイト・ジプシー」と称して殺害したのである。今日の研究では、戦争の最終局面で約5000人のロマが殺され、それまでに ハンガリーやドイツの強制収容所で約1000人が殺されたと想定されている[74]。
Zur Gesamtzahl der Opfer
Zur Gesamtzahl der Opfer werden unterschiedliche Angaben gemacht. Seit 1963 – also lange vor dem Beginn einer seriösen Forschung zum Thema – kursiert die Zahl von 500.000 Opfern. Sie geht auf eine grobe journalistische Schätzung zurück,[75] die seither in Medien und Politik reproduziert wird. Auch der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und das von ihm getragene Dokumentationszentrum nennen diese Zahl.[76] Laut Karola Fings und Ulrich F. Opfermann handelt es sich um eine „griffige Zahl“, die „wie die ‚sechs Millionen ermordeten Juden’ zum Teil als Pathosformel verwendet“ werde.[77] Diese Angabe hat sich abseits der Forschung verselbständigt und wird mitunter erhöht auf „600.000 bis 1 Mio.“ oder mehr.[78] Da sich diese Angaben nicht aus der Forschung begründen lassen, werden sie aufgegriffen, um den Genozidcharakter der nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung wie generell die Forschungsergebnisse in Frage zu stellen. Es ist aber, so eine jüngere Forschungspublikation, „keineswegs redlich […], ob im politischen oder wissenschaftlichen Diskurs, damit den NS-Völkermord an Sinti und Roma zu bagetellisieren oder in Zweifel zu ziehen.“[79]

Der Historiker Michael Zimmermann ging auf der Grundlage einer umfassenden Auswertung der vorliegenden Quellen und Literatur 2003 von 94.000 Todesopfern aus und kommentierte: „Die reale Zahl“ könne „angesichts einer zurzeit schwer bestimmbaren Dunkelziffer jedoch höher liegen. Um zu valideren Angaben der Gesamtopferzahl zu kommen, sind vor allem zusätzliche Recherchen über die frühere Sowjetunion sowie über Serbien und Ungarn vonnöten.“[80]

Donald Kenrick und Gratton Puxon sprechen in Zusammenfassung ihrer Teilschätzungen 2009 von 200.000 Roma, „who were deliberately killed or died through starvation or lack of medical attention.“[81] Damit distanzieren sie sich von der Meinung Puxons dreißig Jahre zuvor, der zu diesem Zeitpunkt noch von einer „vorsichtigen Schätzung“ von einer halben Million ausgegangen war, die sich noch bestätigen werde.[82]

Die Teilzahl der mittel- und westeuropäischen Opfer lässt sich ziemlich genau bestimmen. Sie wird von Zimmermann für das Deutsche Reich, Österreich, Tschechien, die Niederlande, Belgien und zwei an Belgien angrenzende französische Départements auf etwa 30.000 gesetzt.[83]

Ungeachtet der zwischen Forschung einerseits und Selbstvertretungen andererseits umstrittenen Anzahl der Opfer gibt es die grundsätzliche Übereinstimmung, dass die nationalsozialistischen Massenverbrechen an der Minderheit der Roma als Genozid mit der Shoa gleichzusetzen sind und dass auch hier der Begriff „Holocaust“ anwendbar ist.
犠牲者の総数について
犠牲者の総数については、異なる数字が示されている。本格的な研究が始まるずっと前の1963年以来、50万人の被害者という数字が出回っている。それは ジャーナリスティックな概算に遡り[75]、それ以来、メディアと政治において再現されてきた。カロラ・フィングスとウルリッヒ・F・オプファーマンによ れば、それは「手近な数字」であり、「『600万人の殺されたユダヤ人』のように、一部ではパトスの公式として使われている」のだそうだ。 [この数字は研究外で一人歩きしており、「60万から100万」以上に引き上げられることもある[78]。これらの数字は研究に基づいて正当化できないの で、国家社会主義者のジプシー迫害の大量虐殺的性格と研究結果一般に疑問を呈するために取り上げられる。しかし、最近の研究発表によれば、「政治的あるい は学術的な言説であろうと、ナチスのシンティとロマの大量虐殺を袋小路に入れたり疑いをかけたりするためにそれを用いることは決して誠実ではない [...]」[79]。歴史家のミハエル・ツィマーマンは、ナチのジプシー迫害の大量虐殺的性格の問題を取り上げている。

歴史家のMichael Zimmermannは、入手可能な資料や文献を総合的に評価して、2003年の死者数を94,000人と想定し、「しかし、現在のところ判断が難しい闇 の数字から見て、本当の数字はもっと高いかもしれない」とコメントした。犠牲者の総数についてより妥当な数字を導き出すためには、旧ソ連、セルビア、ハン ガリーに関する追加調査が特に必要である」[80]と述べている。

ドナルド・ケニックとグラットン・プクソンは、2009年に部分的な推定をまとめる際に、20万人のロマ人が「意図的に殺されたか、飢餓や医療措置の欠如 によって死亡した」と話している[81]。そうすることで、彼らは30年前のプクソンの意見から距離を置き、当時はまだ50万という「慎重に推定」し、そ れが確認されていたのだった[82]。

中欧と西欧の犠牲者の部分的な数は、かなり正確に決定することができる。ツィンマーマンは、ドイツ帝国、オーストリア、チェコ共和国、オランダ、ベル ギー、およびベルギーに隣接するフランスの2つの領地について約3万人と述べている[83]。中西ヨーロッパでの犠牲者の数はかなり正確に決定することが できる。

一方での研究と他方での自己弁護との間で争われる犠牲者の数にかかわらず、少数民族ロマに対する国家社会主義者の集団犯罪がショアと同列のジェノサイドであり、「ホロコースト」という用語がここでも適用可能であることは、基本的に合意されています。
Rezeption und Aufarbeitung des Porajmos nach 1945
Der Umgang mit den Taten, Tätern und Opfern des Porajmos in der Bundesrepublik und auch in anderen Staaten nach 1945 war lange Zeit von einer Begriffslosigkeit und dem Übersehen der Verfolgung im Nationalsozialismus geprägt. Die überlebenden Opfer in der Bundesrepublik landeten häufig in Barackenlagern, die an den gleichen Orten standen wie die Lager, aus denen sie deportiert worden waren. Ihr Bemühen um Strafverfolgung der Täter, so etwa das Aufspüren von Robert Ritter und eine Strafanzeige gegen ihn, blieben lange ohne jeden Erfolg. Wenn zunächst Täter des Porajmos verurteilt wurden, dann meist wegen Taten, die sie an anderen Opfern begangen hatten. Bei den Nürnberger Prozessen abgeurteilte Medizinverbrechen, zu deren Aufklärung Sinti, an denen diese Verbrechen begangen wurden, durch Zeugenaussagen beigetragen hatten, wurden zwar öffentlich rezipiert, die Zugehörigkeit der Opfer blieb aber ungenannt. Ein Teil der NS-Täter besetzte in der westdeutschen Polizei Posten, die wiederum Roma überwachten und die ihnen nebenbei ermöglichte, eine Wiedergutmachung weitgehend auszuhebeln. Bei der Wiedergutmachung wurde außerdem 1956 höchstrichterlich die rassische Verfolgung für den Zeitraum vor dem Auschwitz-Erlass 1942 verneint. Ab Anfang der 1980er Jahre mit der erstarkenden Bürgerrechtsbewegung der Roma, besonders in der Bundesrepublik Deutschland, änderte sich die Situation. In der medialen Öffentlichkeit wurde der Porajmos zunächst unter dem Begriff Völkermord an Sinti und Roma bekannt, erst 1982 erklärte die Bundesregierung, dass die Verbrechen als Völkermord anzusehen sind.
1945年以降のポラジュモの受容と折り合い
長い間、ドイツ連邦共和国、また1945年以降の他の国々におけるポラロイドの行為、加害者、被害者の扱い方は、概念の欠如と国家社会主義下の迫害の俯瞰 によって特徴づけられていた。連邦共和国での生存者は、しばしば強制送還された収容所と同じ場所にあるバラック収容所に収容された。ロバート・リッターの 行方を追って刑事告訴するなど、犯人逮捕のための努力は長い間実を結ばずにいた。ポラロイドの加害者が最初に有罪判決を受けたときは、たいてい他の被害者 に対して行った行為に対してであった。ニュルンベルク裁判で裁かれた医療犯罪、そしてその犯罪を受けたシンティが証言によって貢献したことは公に受け止め られたが、被害者の所属は伏せられたままであった。ナチスの加害者の中には、西ドイツ警察のポストを占め、それがロマを監督し、ついでに賠償金を大きく損 なうことを可能にした者もいる。さらに、1956年、最高裁判所は、1942年のアウシュビッツ令以前の期間について、人種的迫害を否定した。1980年 代に入ってから、ドイツ連邦共和国を中心にロマの公民権運動が強化され、状況は一変した。メディア関係者の間では、ポラジュモスは当初、シンティとロマの 大量虐殺として知られていた。連邦政府がこの犯罪を大量虐殺とみなすと宣言したのは1982年のことである。
Der Umgang mit den Akteuren des Genozids
Strafverfolgung

In deutschen NS-Verfahren gab es in den Westzonen bzw. in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 6.500 rechtskräftige Urteile und in der SBZ/Deutschen Demokratischen Republik mindestens 12.890.[84] Nur etwa ein Fünftel der jeweiligen Verfahren bezog sich auf den Genozid an der jüdischen Minderheit, eine völlig marginale Bedeutung hatte in beiden Staaten der Genozid an der Roma-Minderheit. Verbrechen an Roma waren im Westen gerade 27-mal, im Osten viermal Gegenstand einer Hauptverhandlung.[85] „Gegen Dutzende Polizisten, Verwaltungsbeamte und Wissenschaftler“ gab es nach dem Ende des Nationalsozialismus staatsanwaltliche Ermittlungen bundesdeutscher Gerichte in Sachen „Zigeunerverfolgung“.[86] In den meisten Fällen kam es jedoch nicht zur Hauptverhandlung. Folgte sie, so endete sie in der Regel mit der Einstellung des Verfahrens, so z. B. in den Verfahren

gegen das Personal der RHF Robert Ritter (1950), Adolf Würth (1961–1963, 1986), Eva Justin (1958–1960) und Sophie Ehrhardt (1981–1982, 1983–1986), Ruth Kellermann (1984–1989),
gegen Deportationsverantwortliche der zentralen polizeilichen Institutionen wie Josef Eichberger (1961–1964), den Hauptorganisator der „Zigeuner-Transporte“ im RSHA, oder Paul Werner (1962), Amtsgruppenleiter im RSHA,
gegen lokale Deportationsverantwortliche wie Otto Bovensiepen (1969–1971) oder Leo Karsten (1957–1960), Leiter der „Dienststelle für Zigeunerfragen“ im Berliner Polizeipräsidium oder Hans Maly (1961–1964), Sachbearbeiter der Kölner Kripo und später im RSHA.
Bei vielen Tätern des Porajmos, die von nichtdeutschen, deutschen oder internationalen Gerichten wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verurteilt, z. T. auch hingerichtet wurden, wurden in den Anklagen und/oder Urteilen die Verbrechen an Roma nicht thematisiert. Beispiele hierfür sind z. B.

Täter aus dem „Zigeunerlager Auschwitz“ wie Otto Moll (verurteilt im Dachau-Hauptprozess, hingerichtet), Fritz Klein (verurteilt im Bergen-Belsen-Prozess, hingerichtet), Johann Schwarzhuber (verurteilt beim Ravensbrück-Prozess, hingerichtet) oder Hermann Balthasar Buch (1948 in Krakau verurteilt).
Adolf Eichmann, der auch die Deportationszüge für Roma organisierte, wurde hierfür in Jerusalem angeklagt, aber nicht verurteilt.
In zwei Nürnberger Nachfolgeprozessen (Geiselmord-Prozess/Fall VII gegen zwölf Generäle und Einsatzgruppen-Prozess/Fall IX gegen 24 SS-Offiziere) gehörten zu den Tatvorwürfen auch Verbrechen an Roma. Für die Urteilsfindung hatten sie „eine völlig untergeordnete Bedeutung“. Festzustellen ist zudem, dass die Ermittler zahlreiche Quellen zum Genozid an den Roma zusammentrugen, davon aber „kaum etwas“ in die publizierte Auswahl von Dokumenten übernommen wurde.[87] Beim Nürnberger Ärzteprozess waren Medizinverbrechen (Unterdruck-, Unterkühlungs- und Meerwasserversuche), deren Opfer Roma waren, Verhandlungsgegenstand und es ergingen auch Urteile. Die Zugehörigkeit der Opfer wurde in der zeitgenössischen Literatur, etwa in der von Alexander Mitscherlich und Fred Mielkes Das Diktat der Menschenverachtung. Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen (1947) ausgespart. Selbst 2001 etwa in dem von Angelika Ebbinghaus und Klaus Dörner herausgegebenen Vernichten und heilen, das auch diese Medizinversuche in KZs behandelt, findet sich hier kein Hinweis.
In den für NSG-Verfahren wegweisenden Frankfurter Auschwitz-Prozessen blieben die Verbrechen an Roma marginal. So blieb bei der Verurteilung des SS-Unterscharführers Pery Broad wegen Beihilfe zum Mord die Ermordung von 3000 Häftlingen bei der Auflösung des „Zigeuner-Lagers“ unberücksichtigt. Das vom hessischen Justizminister zugesagte Nachfolgeverfahren dazu fand nie statt.[88]

In den Verfahren gegen das wissenschaftliche Personal der RHF übernahmen die Richter die Schutzbehauptungen der Angeklagten bzw. erkannten auf Beweismangel. Für Justin sprach als glaubwürdiger Entlastungszeuge der Arzt Hermann Arnold, der nach 1945 den Forschungsansatz der RHF fortsetzte. Die Ermittlungsverfahren gegen Karsten in Frankenthal (Pfalz) und gegen Eichberger, Maly, Karl-Wilhelm Supp, Heinrich Böhlhoff und 42 andere in Köln wurden eingestellt, weil die Angeklagten nach Meinung der Richter den Zweck des Auschwitz-Erlasses nicht gekannt und aus ihrer Dienststellung heraus auch nicht hätten erkennen können.

Der für Deportationen aus dem Raum Hannover verantwortliche Felix Linnemann verstarb nach kurzer Haft aus anderen Gründen 1948.

Allein zwei Prozesse führten zu Urteilen. Der „Berleburger Zigeunerprozess“ gegen lokale Deportationsverantwortliche (1948/1949, Revision 1951) endete mit Freisprüchen, Strafen am unteren Rand des Strafrahmens, Haftbefreiungen und Amnestierungen. Der Prozess gegen den SS-Rottenführer und Blockführer im „Zigeuner-Lager“ in Auschwitz-Birkenau Ernst-August König endete mit „lebenslänglich“.[89] König nahm sich das Leben, bevor das Urteil Rechtskraft erlangt hatte.

Daneben gab es Verfahren vor alliierten, jugoslawischen, österreichischen und DDR-Gerichten. Sie behandelten – wie z. B. die genannten beiden Nürnberger Nachfolgeprozesse oder einige bundesdeutsche Verfahren wie der Chelmno-Prozess – die Verbrechen an Roma in der Regel nur nachrangig in umfangreicheren Tatkomplexen.

Die nichtbundesdeutschen Verfahren führten in der Regel zu Verurteilungen. Die Bandbreite reichte dabei von der Todesstrafe über „lebenslänglich“ bis zu zeitlichen Haftstrafen. Soweit es in den westalliierten Verfahren zu Haftstrafen bzw. zu einem Verzicht auf den Vollzug der Todesstrafe kam, wurden die Täter bis spätestens in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre amnestiert, die meisten der Haupttäter bereits nach wenigen Haftjahren.[90]

In Österreich war die Ahndung dieser NS-Verbrechen durch die österreichische Volksgerichtsbarkeit (1945–1955) auf wenige Verfahren begrenzt. Die Verfolgung wurde auf kriminalpräventive Verbrechensbekämpfung zurückgeführt und blieb bis Anfang der 70er Jahre ein Randphänomen der Forschung.[91]
ジェノサイドの主体への対応
刑事訴追

ドイツのナチス裁判では、西部地区またはドイツ連邦共和国で少なくとも6,500件、ソ連地区/ドイツ民主共和国で少なくとも12,890件の最終評決が あった[84]。それぞれの裁判のうちユダヤ人少数派の虐殺に関連していたのは5分の1程度で、ロマ少数派の虐殺は両国でまったく僅少な重要性であった。 ロマに対する犯罪が本案の対象となったのは、西側でわずか27回、東側で4回であった[85]。「何十人もの警察官、行政官、学者」が、国家社会主義の終 焉後の「ジプシー迫害」に関して連邦ドイツの裁判所による検察調査の対象となった[86]。 しかしほとんどの場合、本案は行われなかった。もしそれが続いたとしても、たとえば訴訟手続きでは、通常、訴訟の棄却で終わっていた

RHFのスタッフに対して Robert Ritter (1950), Adolf Würth (1961-1963, 1986), Eva Justin (1958-1960) and Sophie Ehrhardt (1981-1982, 1983-1986), Ruth Kellermann (1984-1989),
例えば、RSHAで「ジプシー移送」の主要な組織者であったヨーゼフ・アイヒベルガー(1961-1964)や、RSHAの事務グループの責任者パウル・ヴェルナー(1962)といった中央警察機関の国外追放の責任者に対しても。
例えば、オットー・ボヴェンシーペン(1969-1971)、ベルリン警察本部の "Dienstelle für Zigeunerfragen "の責任者レオ・カルステン(1957-1960)、ケルン刑事課、後にRSHAの事件担当者ハンス・マリー(1961-1964)ら地方の追放担当者に 対しても。
ドイツ以外の裁判所、ドイツ裁判所、国際裁判所で国家社会主義の暴力的犯罪で有罪判決を受けたポラジュモの多くの加害者の場合、そのうちの何人かは死刑に なったが、ロマに対する犯罪は起訴状や判決文では扱われていないのだ。その例としては、例えば、以下のようなものがあります。

オットー・モール(ダッハウ裁判で有罪判決、死刑)、フリッツ・クライン(ベルゲン・ベルゼン裁判で有罪判決、死刑)、ヨハン・シュヴァルツフーバー (ラーベンスブリュック裁判で有罪判決、死刑)、ヘルマン・バルタザール・ブッフ(1948年にクラクフで有罪判決)といった「ジプシー収容所アウシュ ビッツ」の加害者たち。
アドルフ・アイヒマンもロマの強制送還列車を組織し、この件でエルサレムで裁判にかけられたが、有罪にはならなかった。
ニュルンベルクの2つの追試(12人の将官に対する人質殺害裁判/ケースVIIと24人のSS将校に対するアインザッツグルッペン裁判/ケースIX)で は、ロマに対する罪が含まれていました。判決については、「完全に従属的な意義」であった。また、調査官たちはロマの大量虐殺について多くの資料を集めた が、公表された資料の選択には「ほとんど何も」含まれていないことにも注目すべきである[87]。 ニュルンベルク医師裁判では、ロマを被害者とする医療犯罪(真空、低体温、海水実験)が裁判対象となり、判決も言い渡されている。犠牲者の所属について は、例えばAlexander MitscherlichとFred Mielkeの『Das Diktat der Menschenverachtung』など、現代の文献でも議論されている。ニュルンベルク医師団裁判とその資料』(1947年)。例えば2001年、 同じく強制収容所での医学実験を扱ったAngelika EbbinghausとKlaus Dörnerの編集による『Vernichten und heilen』(破壊と治癒)でも、この件には一切触れられていない。
ナチスの裁判としては画期的だったフランクフルトのアウシュビッツ裁判では、ロマ人に対する犯罪は周辺にとどまっていた。例えば、ペリー・ブロード親衛隊 上級曹長に対する殺人共犯の判決では、「ジプシー収容所」の清算中に3千人の囚人が殺害されたことは考慮されなかった。ヘッセン州法務大臣が約束したこの 件に関する追認手続きは行われなかった[88]。

RHFの科学スタッフに対する訴訟では、裁判官は被告の保護主張を受け入れたり、証拠不十分と判断したりした。1945年以降もRHFの研究手法を引き継 いだ医師ヘルマン・アーノルドは、ジャスティンを信頼できる弁解の証人として支持する発言をしている。フランケンタール(プファルツ州)ではカルステン、 ケルンではアイヒベルガー、マリー、カール・ヴィルヘルム・スップ、ハインリッヒ・ベールホフ、その他42名に対する予備裁判は、判事たちによると、被告 たちはアウシュビッツ令の目的を知らず、彼らの公的立場からこれを認識できなかったので、却下された。

ハノーファー地区からの強制送還を担当したフェリックス・リンネマンは、1948年に別の理由で短期間収監された後、死亡しました。

2つの裁判だけで判決が出た。地方追放の指導者に対する「ベルリブルグ・ジプシー裁判」(1948/1949年、1951年に改訂)は、無罪判決、下級の 判決、釈放、恩赦で終わった。アウシュヴィッツ・ビルケナウの「ジプシー収容所」でのSS-ロッテンフューラー兼ブロック長エルンスト=アウグスト・ケー ニヒに対する裁判は「無期懲役」で終わった[89]。ケーニヒは判決が法的拘束力をもつ前に自ら命を絶った。

さらに、連合国、ユーゴスラビア、オーストリア、ドイツ民主共和国の裁判所でも審理が行われた。これらの裁判では、ロマ人に対する犯罪(上記の2つのニュ ルンベルク裁判の追試やチェルムノ裁判などのドイツ連邦裁判)は、原則として、より大規模な犯罪の複合体の下位事項としてのみ扱われた。

連邦政府以外のドイツの裁判では、おおむね有罪判決が下されている。その範囲は、死刑から「無期懲役」「有期懲役」まで多岐にわたった。西側連合国の手続 きの結果、実刑判決または死刑の放棄がなされた限りにおいて、遅くとも1950年代後半までには、主要な実行犯のほとんどは数年の投獄で安息していた [90]。 オーストリアでは、死刑の実行犯に対する刑罰はドイツほど厳しくはなかった。

オーストリアでは、オーストリア人民裁判所(1945-1955)によるこれらのナチスの犯罪の処罰は、いくつかの裁判に限られていた。起訴は犯罪防止に起因するものであり、1970年代初頭まで研究の限界的な現象にとどまっていた[91]。
Täterkarrieren nach dem Ende des Nationalsozialismus
Ein Teil der Angeklagten wurde erneut mit Führungsfunktionen in Verwaltung und polizeilicher Exekutive betraut, nicht selten im alten Tätigkeitsbereich. So wurde Paul Werner Ministerialrat im baden-württembergischen Innenministerium, Josef Eichberger im Bayerischen Landeskriminalamt Leiter der „Zigeuner“-Abteilung, der Nachfolgebehörde der NS-„Zigeunerleitstelle“ beim Polizeipräsidium München, Leo Karsten Leiter der „Landfahrerpolizeistelle Karlsruhe“. Johannes Otto und Heinrich Böhlhoff leiteten nach 1945 die „Zigeunerbekämpfung“ im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen und bei der Kriminalpolizei Dortmund. Hans Maly leitete die Kriminalpolizei in der Bundeshauptstadt Bonn. Zahlreiche Mitglieder der SS, des SD und anderer NS-Dienststellen, die an Deportationen und Mordaktionen teilgenommen hatten, wurden in den Polizeidienst der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Exemplarisch ist der Fall des Leiters der Kriminalpolizei beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Tallinn Heinrich Bergmann, der 1942 in Estland maßgeblich an der Ermordung von mindestens 243 Roma, Männer, Frauen und Kinder, beteiligt war. Bergmann wurde 1955 ins Bundeskriminalamt übernommen, dessen Leitungsebene nahezu ausschließlich aus ehemaligen SD-Führungspersönlichkeiten bestand, von denen etwa die Hälfte unmittelbar an den Völkermordverbrechen beteiligt waren. Er war unbehelligt bis zum Erreichen der Altersgrenze im BKA tätig.[92][93]

Die Täter der RHF landeten dank fehlender Strafverfolgung in verschiedenen Berufen, auch bei Behörden. Robert Ritter und Eva Justin arbeiteten zusammen für die Stadt Frankfurt, Gerhart Stein wurde Hausarzt in Wiesbaden, Adolf Würth arbeitete für das Statistischen Landesamt Baden-Württemberg und Sophie Ehrhardt wurde Professorin für Anthropologie. Sie blieb der anthropologischen Forschung an „Zigeunern“ verbunden und verwaltete illegal einen Teil der Akten der RHF, deren Material sie gefördert von der DFG auswertete. Eva Justin übergab der „Landfahrerstelle“ der Münchner Polizei 40 Aktenordner mit den Genealogien, Karteien, Fotos usw. aus dem Bestand der RHF[94]
国家社会主義終了後の加害者キャリア
被告人の中には、再び行政や警察行政の管理職を任され、かつての活動領域で活躍する者も少なくなかった。例えば、パウル・ヴェルナーはバーデン=ヴュルテ ンベルク州内務省の大臣参事官になり、ヨーゼフ・アイヒベルガーはミュンヘン警察本部にあったナチの「ジプシー管理センター」の後継機関であるバイエルン 州刑事警察事務所の「ジプシー」部長に、レオ・カルステンは「ランドファラーポリゼイステル・カールズルーエ」長になった。ヨハネス・オットーとハイン リッヒ・ベールホフは、1945年以降、ノルトライン・ヴェストファーレン州刑事局とドルトムント刑事局で「ジプシーの戦い」を指揮しました。ハンス・マ リー氏は、連邦首都ボンの犯罪捜査部門を率いていた。SS、SD、その他のナチス機関の中で、強制送還や殺人行為に参加した数多くのメンバーが、ドイツ連 邦共和国の警察機関に引き抜かれたのだ。1942年にエストニアで少なくとも243人のロマの男性、女性、子供の殺害に関与した、タリンの治安警察・SD 司令部の犯罪捜査部長ハインリヒ・バーグマンのケースが典型的です。ベルクマンは1955年に連邦刑事警察庁に移されたが、その管理職層はほとんど元SD 指導者で占められており、その約半数は大量虐殺犯罪に直接関与していた。BKAでは定年まで無報酬で勤務した[92][93]。

RHFの加害者たちは、起訴されなかったおかげで、政府機関を含むさまざまな職業に就くことになった。ロベルト・リッターとエヴァ・ユスティンはフランク フルト市で一緒に働き、ゲルハルト・スタインはヴィースバーデンの家庭医になり、アドルフ・ヴュルトはバーデン・ヴュルテンベルク統計局で働き、ソフィ・ エールハルトは人類学の教授になった。彼女は「ジプシー」の人類学的研究に関わり続け、DFGからの資金で評価したRHFの資料の一部を違法に管理した。 エヴァ・ユスティンは、RHFが所蔵する家系図、カードインデックス、写真などを含む40のファイルをミュンヘン警察の「ランドファーラーシュテル」に引 き渡した[94]。
Zur rechtlichen und politischen Anerkennung des Genozids
Am 22. Februar 1950 legten die bundesdeutschen Finanzministerien den „Runderlass E 19 an die Wiedergutmachungsbehörden“ vor: „Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeuner-Mischlinge nach den Vorschriften des Entschädigungsgesetzes hat zu dem Ergebnis geführt, dass der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen … verfolgt und inhaftiert wurden.“ Als Prüfinstanz für „Wiedergutmachungsanträge von Zigeunern und Zigeuner-Mischlingen“ wurde das Landesamt für Kriminal-Erkennungsdienst in Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Zentralamt für Kriminal-Identifizierung und Polizeistatistik in München und die Landfahrerpolizeistelle der Landespolizei in Karlsruhe bestimmt. Damit waren die Deportationsorganisatoren Paul Werner (Stuttgart), Karl-Wilhelm Supp und Josef Eichberger (München) sowie Leo Karsten (Karlsruhe) beauftragt, in den Entschädigungsverfahren richtungweisende Vorentscheidungen zu treffen.[95] Bis 1953 lag die Reglung der Wiedergutmachung in Händen der Bundesländer.

1956 entschied der Bundesgerichtshof wie vor ihm bereits verschiedene Oberlandesgerichte, bis zur Deportation nach Auschwitz-Birkenau sei die Verfolgung von den „asozialen Eigenschaften der Zigeuner“, nicht aber „rassenideologisch“ motiviert gewesen. Die Minderheit habe „auch schon früher Anlaß gegeben“, sie „besonderen Beschränkungen zu unterwerfen“.[96] Dieses Urteil bekräftigte die bis dahin übliche Ablehnung von Entschädigungsleistungen und begründete die Fortführung dieser Praxis. Noch über den BGH hinaus ging das Oberlandesgericht München. 1961 bestritt es die Deportation selbst nach dem Auschwitz-Erlass als „aus Gründen der Rasse“ geschehen. „Zigeuner“ seien verfolgt worden, „weil sie ziel- und planlos umherzogen, sich über ihre Person nicht ausweisen konnten oder für Spione gehalten wurden“.[97] Die United Restitution Organization (URO) bewertete diese Fehlurteile als skandalös. Bis zur Revision des Urteils 1963 intervenierte die URO laufend im Wiedergutmachungsausschuß des Bundestages und sammelte Material zur Verfolgung von Roma für entsprechende Prozesse.[98]

Eine Studie zur Umsetzung des Bundesentschädigungsgesetzes in Schleswig-Holstein auf der Basis von 295 Entschädigungsanträgen weist für den Zeitraum 1953–1965 und die Personengruppe „‚Asoziale‘, ‚Zigeuner‘, Zwangssterilisierte“ nach Antragsgründen folgende Ablehnungsquoten auf:

„Schaden an Körper und Gesundheit“: 100 %,
„Schaden im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen“: 100 %,
„Schaden an Freiheit“: 100 %,
„Schaden an Eigentum und Vermögen“: 100 %.
„Schaden an Leben“: 50 % „teilweise [anerkannt]“, 50 % „abgelehnt“.

Es handelt sich um die Opfergruppe mit der mit großem Abstand höchsten Ablehnungsquote.[99]

Erstaunlich ist nicht nur die Ablehnungen von Wiedergutmachungsleistungen durch die Behörden, sondern dass sie auch den Instanzenweg gegen Urteile pro Wiedergutmachung bis zu Ende bestritten.[100]

Durch ihre Deportation hatten Auschwitz-Häftlinge die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Für die westdeutschen Behörden war der Zwangscharakter der Deportationen bei der Beurteilung der Staatsbürgerschaft nicht von Bedeutung. Die überlebenden Deportationsopfer galten also weiterhin als staatenlos, waren mithin Bürger minderen Rechts und ohne rechtliche Möglichkeit, Entschädigungs- und Restitutionsverfahren zu führen. Erst während der 1980er Jahre wurden ihnen auf erheblichen Druck der Öffentlichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgegeben.

Nachdem Gerichte der unteren und mittleren Instanz vermehrt dem Urteil der herrschenden Rechtsprechung widersprochen hatten, revidierte der BGH 1963 die Entscheidung von 1956 teilweise. Er konzedierte nun, dass für die Verfolgungsmaßnahmen seit dem Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938 rassistische Motive „mitursächlich“ gewesen sein könnten. Insofern war es nun begrenzt möglich geworden, Entschädigungsanträge zu stellen.[100] Im Dezember 1979 beschloss der Bundestag mit Antragsfrist bis Ende 1982 eine „Beihilfe“ von maximal DM 5000.

Ebenfalls 1982 erklärte die Bundesregierung, die „Verbrechen [an der Roma-Minderheit im Nationalsozialismus] sind als Völkermord anzusehen“, und bezog sich dabei ausdrücklich auf die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen unter dem Eindruck des Holocaust beschlossene Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes.[101] Für die noch Überlebenden war diese Aussage ohne rechtliche Bedeutung. Zwei Jahrzehnte später übertrug die Bundesrepublik Deutschland die UNO-Konvention von 1948 in das nationale Strafrecht.[102] Seitdem qualifiziert das deutsche Strafrecht die vorsätzliche Zerstörung einer „nationale(n), rassische(n), religiöse(n) oder durch ihr Volkstum bestimmte(n) Gruppe“ als „Völkermord“.[103] Für die Beurteilung der nationalsozialistischen Verbrechen an der Roma-Minderheit blieb das jedoch ohne Bedeutung. Im Gesamtergebnis blieb der Genozid an den europäischen Roma, so auch an den Angehörigen der in Deutschland lebenden Roma, weitgehend entschädigungslos.


Gespräch des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (1982)
Auf der politischen Ebene waren die Bemühungen der Opferverbände und ihrer Unterstützer erfolgreicher. Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17. März 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dessen Vorsitzenden Romani Rose. Schmidt erkannte den Völkermord an der Minderheit und seine rassistische Motivation an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte diese Position am 7. November 1985 bei einer Bundestagsdebatte.

Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 16. März 1997 zur Eröffnung eines Berliner Roma-Dokumentations- und Kulturzentrums: „Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.“[104]

Im August 2016 einigten sich das Bundesministerium der Finanzen und das Außenministerium der Tschechischen Republik darauf, dass die letzten tschechischen Überlebenden des Porajmos als Entschädigung eine Einmalzahlung von 2500 Euro erhalten sollen. Es handelt sich um etwa 15 Personen.[105]
ジェノサイドの法的・政治的認知について
1950年2月22日、ドイツ連邦財務省は「返還当局への通達E19」を提示した。「補償法の規定によるジプシーおよびジプシー混血の返還資格の検討の結 果、前述のグループの人々は、人種的理由による迫害および投獄が優勢ではなかったという結論に達した...」と。シュトゥットガルトの国立犯罪鑑識局と ミュンヘンの中央犯罪鑑識・警察統計局、カールスルーエの州警察Landfahrerpolizeistelleが「ジプシーおよびジプシー混血からの賠 償金申請」の審査機関に指定されました。強制退去のオーガナイザーであるパウル・ヴェルナー(シュトゥットガルト)、カール・ヴィルヘルム・スップ、ヨー ゼフ・アイヒベルガー(ミュンヘン)、およびレオ・カーステン(カールスルーエ)は、賠償手続きにおける画期的な予備決定を委任された[95]。1953 年まで、賠償の規則は連邦国家の手に委ねられた。

1956年、連邦最高裁判所は、それまでの様々な高等地方裁判所と同様に、アウシュビッツ・ビルケナウに強制送還されるまでの迫害は「ジプシーの非社会的 特性」によるものであり、「人種的イデオロギー」によるものではなかったと裁定した。少数派が「特別な制限を受ける理由も以前からあった」[96]。この 判決により、それまで慣習となっていた補償金支払いの拒否が確認され、この慣習の継続が正当化された。ミュンヘン高等法院は、BGHよりもさらに踏み込ん だ判決を下しました。1961年には、アウシュビッツ判決後の強制送還を「人種的理由」によるものと否定している。「ジプシー」は、「あてもなく、行き当 たりばったりにさまよい、身分を証明できず、スパイと間違われたために」迫害された[97]。連合返還機構(URO)は、これらの誤判断をスキャンダラス なものと判断した。1963年に判決が修正されるまで、UROは連邦議会の賠償委員会に継続的に介入し、関連する裁判のためにロマ人への迫害に関する資料 を収集した[98]。

シュレスヴィヒ=ホルシュタイン州における連邦補償法の実施について、295件の補償申請書に基づいた調査によると、1953年から1965年までの期間と申請理由による「『非社会人』『ジプシー』『強制不妊手術』」のグループの拒絶率は次のとおりである。

"身体・健康へのダメージ":100%。
「職業上および経済上の地位の向上に対する損害」:100%。
"自由への被害":100
「財産および資産の損害」:100%。
「生命に対する損害」:50%「一部[認識]」、50%「否認」。

拒否率が圧倒的に高い被害者層である[99]。

驚くべきは、当局による賠償の拒否だけでなく、賠償の判決に対する不服申し立て手続きを最後まで争ったことである[100]。

アウシュビッツの囚人は、強制送還された結果、ドイツ国籍を失っていた。西ドイツ当局にとって、強制送還の強制性は市民権の評価には無関係だったのだ。そ のため、生き残った強制退去の犠牲者は、引き続き無国籍とみなされ、それゆえ、地位の低い市民であり、補償や返還手続きを行う法的可能性もない。1980 年代に入ってから、国民の大きな圧力により、ドイツ国籍が返還された。

下級裁判所と中級裁判所が、一般的な判例の判決と矛盾することが多くなったため、連邦最高裁判所は1963年に1956年の判決を部分的に修正したのであ る。1938年12月8日のヒムラーの勅令以来、人種差別的な動機が迫害措置の「一因」であった可能性を認めたのである。1979年12月、連邦議会は、 最大5,000マルクの「手当」を決定し、申請期限は1982年末とした[100]。

また1982年に連邦政府は、ホロコーストの影響を受けて1948年に国連総会で採択された「ジェノサイドの罪の防止及び処罰に関する条約」に明確に言及 し、「(国家社会主義下の少数ロマ人に対する)犯罪はジェノサイドとみなされる」と宣言した[101]。20年後、ドイツ連邦共和国は1948年の国連条 約を国内刑法に移した[102]。 それ以来、ドイツ刑法は「国家、人種、宗教または民族集団」の意図的破壊を「ジェノサイド」として認定している[103]。 しかしながら、これは少数民族ロマに対する国家社会主義の犯罪の評価には意味がないままであった。全体として、ドイツに住むロマのメンバーを含むヨーロッ パのロマの大量虐殺は、ほとんど補償されないままであった。


ドイツ・シンティ&ロマ人中央評議会とヘルムート・シュミット連邦首相(当時)の対談(1982年
政治的なレベルでは、被害者団体やその支援者の努力の方が成功した。1982年3月17日、ヘルムート・シュミット連邦首相は、ロマニ・ローズ議長を中心 とするドイツ・シンティ&ロマ中央協議会の代表団を受け入れた。シュミットは、少数民族の大量虐殺とその人種差別的な動機を認めた。1985年11月7 日、ヘルムート・コール連邦首相が連邦議会での討論でこの立場を確認した。

シンティとロマの大量虐殺は、人種マニアという同じ動機で、ユダヤ人と同じ意図と計画的かつ最終的な抹殺の意志をもって行われた」と、1997年3月16 日に連邦大統領ロマン・エルゾックがベルリンのロマ文書文化センターの開館式で宣言した。彼らは、ナチスの勢力圏の至るところで、乳児から高齢者まで、家 族ごとに組織的に殺害された」[104]。

2016年8月、連邦財務省とチェコ外務省は、ポラジュモの最後のチェコ人生存者が補償金として2500ユーロを一括で受け取ることに合意した。以上、約15名[105]。
Gedenk- und Erinnerungskultur

Anfänge
Die mehrheitsgesellschaftliche Kultur der Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung der europäischen Roma entwickelte sich sehr viel später als zur Geschichte der jüdischen Minderheit oder zur Verfolgung politischer oder kirchlicher Gegner der Nationalsozialisten.

Es waren dann Initiativen der Betroffenen selbst, die nach Jahrzehnten des Schweigens über die Verbrechen und einer von den Ereignissen im Nationalsozialismus unbeeindruckt fortgeführten Diffamierungs- und Diskriminierungspraxis seit Ende der 1970er Jahre Veränderungen zunächst im politisch-offiziellen Raum und in den Medien bewirkten. Vinzenz Rose, Sinto und einer der frühen und zu diesem Zeitpunkt seltenen Akteure der beginnenden Bürgerrechtsbewegung, ließ 1974 aus eigenen Mitteln in Auschwitz-Birkenau ein Mahnmal zur Erinnerung der Ermordeten des „Zigeuner-Lagers“ errichten. 1979 fand eine erste internationale Gedenkkundgebung von Angehörigen der Minderheit und Unterstützern aus der Mehrheitsbevölkerung in der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen statt. Ostern 1980 führte eine Gruppe Sinti einen weltweit beachteten Hungerstreik in der KZ-Gedenkstätte Dachau durch.[106] Diese und die folgenden Aktionen zunächst kleinerer Gruppen veränderten nicht nur die mediale und die politische Perspektive auf die Minderheit, sie trugen zugleich wesentlich zur Sammlung eines großen Teils der in subethnische Gruppen und Familienverbände zersplitterten Bevölkerungsgruppe in den Landesverbänden und Mitgliedsorganisationen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) sowie in kleineren Interessenorganisationen mit regionaler Bedeutung bei.
記念と追憶の文化

はじまり
多数派社会の、国家社会主義者によるヨーロッパ・ロマの迫害を記憶する文化は、ユダヤ人少数派の歴史や、国家社会主義者の政治的・教会的反対者の迫害よりもずっと後になってから発展した。

そして、犯罪について何十年も沈黙し、国家社会主義の出来事に感心することなく続いた中傷と差別の習慣を経て、1970年代末から、最初は政治・公的領域 とメディアにおいて変化をもたらしたのは、影響を受けた人々自身によるイニシアチブであった。1974年、新東のヴィンツェンツ・ローズは、当時はまだ珍 しかった公民権運動の初期の担い手の一人として、私財を投じてアウシュビッツ・ビルケナウに「ジプシー収容所」で殺された人々の記念碑を建立させることに 成功した。1979年、ベルゲン・ベルゼン強制収容所記念館で、少数民族と多数民族の支援者による初の国際記念集会が開催された。1980年の復活祭に は、シンティのグループがダッハウ強制収容所記念館でハンガーストライキを行い、世界中の注目を集めた[106]。これらの行動やその後の行動は、最初は 小さなグループによるものだったが、少数民族に対するメディアや政治の視点を変えただけでなく、小民族グループや家族会、ドイツシンティ&ロマ中央協議会 (ハイデルベルク)の地域協会や会員組織、地域的意義を持つ小さな利益団体に断片的に存在した集団の大きな部分を結集することに大きく寄与していた。
Das Heidelberger Dokumentationszentrum
Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg richtete in den 1990er Jahren die einzig vorhandene Dauerausstellung zum „nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma“ ein.
ハイデルベルク・ドキュメンテーション・センター
ハイデルベルクのドイツ・シンティ&ロマ資料文化センターは、1990年代に「国家社会党によるシンティ&ロマの大量虐殺」に関する唯一の常設展を開設した。
Das Berliner Denkmal
1992 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines Denkmals für die im Nationalsozialismus ermordeten europäischen Roma, das in Berlin stehen sollte. Der israelische Künstler Dani Karavan legte einen Entwurf vor. Die Bemühungen zur Umsetzung zogen sich über viele Jahre hin. Hauptproblem war, dass sich die Verbände der Betroffenen und die jeweilige Bundesregierung über den Inhalt des Widmungstextes nicht einig wurden. Streitpunkte waren vor allem die zwischen Bundesregierung und Zentralrat Deutscher Sinti und Roma lange unentschiedene Frage der Gleichstellung des Genozids an den europäischen Roma mit dem Genozid an der jüdischen Minderheit und die zwischen den Opferverbänden kontroverse Frage der Verwendbarkeit des Terminus „Zigeuner“ für die Opfer des Nationalsozialismus. Auf der Grundlage von Vorschlägen der Opferverbände und unter Federführung des Bundes erarbeiteten Historiker des Instituts für Zeitgeschichte (München/Berlin) und des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln schließlich einen Text, der vom Bundesrat einstimmig beschlossen wurde. Im Jahr 2008 wurde mit dem Bau begonnen. Die Einweihung fand im Rahmen eines Staatsaktes am 24. Oktober 2012 unter Teilnahme von Bundespräsident Joachim Gauck und Bundeskanzlerin Angela Merkel als Redner statt und wurde live vom rbb übertragen. Weitere Redner waren Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, sowie der Überlebende des Porajmos Zoni Weisz.[107]

Der Widmungstext bestimmt die Verbrechen an den europäischen Roma eindeutig als Völkermord. Er verwendet den Terminus „Zigeuner“ ausschließlich als Zitierung aus nationalsozialistischen Texten, also als Quellenbegriff, und grenzt die individuelle Verfolgung von jenischen Landfahrern „und anderen Fahrenden“ von der kollektiven Verfolgung und Vernichtung der Roma ab.[108]

Es gab und gibt Aktivitäten, die auf die Situation der Roma-Bürgerkriegsflüchtlinge aufmerksam machen sollen und dabei einen Zusammenhang zwischen der Verfolgung von Roma im Nationalsozialismus und der Bleiberechtssituation von Roma in Deutschland bzw. ihrer Abschiebung herstellen. So protestierten im November 1989 Roma auf dem Gelände des früheren Konzentrationslagers in Neuengamme auf Initiative der Rom und Cinti Union Hamburg gegen die Deportation von Asylsuchenden. Diese Sicht auf die Verfolgung ergibt sich aus der Tatsache, dass die ganz überwiegende Zahl der Ermordeten osteuropäische Roma waren und die Verfolgungserfahrung als traumatisches Erbe sich eben nicht beschränkt auf mitteleuropäische Roma. Vielmehr handelt es sich hier um eine der realen Gemeinsamkeiten der Familien der Gesamtminderheit, vornehmlich aber der ost- und westeuropäischen Familien, und zugleich um eine Gemeinsamkeit mit der jüdischen Minderheit. Während diese aber als Tatsache allgemein anerkannt ist und eine vielfältige Gedenk- und Erinnerungskultur hervorbrachte, ist das bei der Minderheit der Roma bis heute nicht der Fall.[109] Es ist insofern charakteristisch, wenn selbst ein NS-Forscher wie Michael Wildt in einer von der Bundeszentrale für politische Bildung verbreiteten Geschichte des Nationalsozialismus zwar ausführlich auf Antisemitismus und Judenverfolgung eingeht, aber nur äußerst marginal auf Antiziganismus und Zigeunerverfolgung und auf Osteuropa nahezu nicht.[110]

Zwar leisteten deutsche Unterbehörden und andere lokale und regionale Akteure erhebliche Beiträge zur Radikalisierung der nationalsozialistischen Zigeunerverfolgung, nach wie vor aber findet die flächendeckende Unterstützung von Verfolgung und Vernichtung von unten nicht Ausdruck in einer ebenso flächendeckenden Erinnerungskultur (Straßenbenennungen, Denkmälern, Gedenktafeln oder anderen Zeichen bzw. Orten der Erinnerung, öffentliche Veranstaltungen). Immerhin gibt es nach Auskunft des Dokumentationszentrums deutscher Sinti und Roma inzwischen in Deutschland „etwa hundert Gedenkorte für die von den Nationalsozialisten verfolgten und ermordeten Sinti und Roma“.[111]


ベルリン記念館
1992年、ドイツ政府は国家社会主義下で殺害されたヨーロッパのロマ人を追悼する記念碑をベルリンに建てることを決定した。イスラエルのアーティスト、 ダニ・カラヴァンがデザインを提出した。それを実現するための努力は、何年も続いた。主な問題は、影響を受ける人々の団体とそれぞれの連邦政府が、献辞の 内容で合意できなかったことである。主な論点は、連邦政府とドイツ・シンティ&ロマ中央協議会の間で長い間決着がつかなかった、ヨーロッパ・ロマの大量虐 殺をユダヤ人少数民族の大量虐殺と同一視する問題と、被害者団体の間で論争になっていた、国家社会主義の犠牲者に対する「ジプシー」という言葉の使用可能 性に関する問題であった。被害者団体からの提案に基づき、連邦政府の主導のもと、ミュンヘン/ベルリン現代史研究所とケルン市NS文書センターの歴史家が 最終的にテキストを作成し、連邦評議会で全会一致で採択されることになった。2008年に建設が始まりました。2012年10月24日、ヨアヒム・ガウク 連邦大統領とアンゲラ・メルケル連邦首相が登壇する式典が行われ、その模様はrbbで生中継されました。その他、ドイツ・シンティ&ロマ中央協議会会長の ロマニ・ローズ、ポラージュモスの生存者ゾニ・ワイズが講演を行った[107]。

献辞では、ヨーロッパのロマ人に対する犯罪をジェノサイドと明記している。この文書は、「ジプシー」という用語を国家社会主義者の文書からの引用、すなわ ち出典用語としてのみ使用し、「その他のトラベラー」であるイエンの同胞の個人的迫害とロマの集団的迫害と絶滅を区別している[108]。献辞では、ヨー ロッパのロマに対する犯罪が大量虐殺と明確に定義されている。

国家社会主義下のロマの迫害と、ドイツにおけるロマの滞在権状況や国外追放との間に関連性を確立し、ロマの内戦難民の状況に注意を喚起する活動は、これま でも行われてきたし、現在も行われている。例えば、1989年11月、ロマ人は、ノイエンガンメの強制収容所跡地で、ロマ・チンティ連合ハンブルクの主導 で、亡命者の強制送還に抗議した。このような迫害観は、殺害された人々の大半が東欧のロマ人であり、トラウマ的な遺産としての迫害体験が中欧のロマ人に限 定されないという事実から生じる。むしろ、これは少数民族全体、しかし主に東欧や西欧の家族の本当の共通点の一つであり、同時にユダヤ人少数民族との共通 点でもある。後者は一般的に事実として認識され、多様な記念と追悼の文化を生んだが、少数民族ロマについてはまだそうではない[109]。 この点で、ミヒャエル・ヴィルトのようなナチ研究者でさえ、連邦市民教育庁が配布した国家社会主義史の中で、反セミティズムとユダヤ人の迫害を詳細に扱っ ているが、反ジプシーの迫害と極わずかで、東ヨーロッパにはほとんど触れていないのは特徴である[110]。ドイツの下部組織は少数民族ロマに関する情報 を提供したが、彼らは一切情報提供はしていなかった。

ドイツの下部組織やその他の地方・地域のアクターは、国家社会主義者のジプシー迫害の先鋭化にかなり貢献したが、下からの迫害と絶滅の全国的な支持は、同 様に全国的な追悼の文化(通りの命名、記念碑、記念プレートなどの標識や追悼の場所、公的行事)としてまだ表現されてはいない。結局、ドイツのシンティと ロマのドキュメントセンターによれば、現在ドイツには「国家社会主義者によって迫害され殺害されたシンティとロマのための約100の追悼の場所」が存在す る[111]。


Lokale Gedenkorte

Beispiele lokalen künstlerischen und dokumentierenden Gedenkens im öffentlichen Raum bieten Bad Berleburg (2002), Dreihausen bei Marburg (2009), Düsseldorf (1997), Frankfurt am Main, Greven (1997 Straßenbenennung), Köln (1990 Straßenspurprojekt von Gunter Demnig;[112] 2003 Straßenbenennung), Magdeburg (1998), Ravensburg (1999), Solingen (2007), Wiesbaden (1992)[113]

Obwohl Roma im gesamten deutsch beherrschten Europa bis zur Vernichtung verfolgt wurden, wobei nicht selten nationale Behörden und andere nichtdeutsche Verfolger eine große Rolle spielten, andererseits Roma in vielen vor allem osteuropäischen Ländern aktiven Widerstand leisteten, gibt es dort nur eine erst in Ansätzen entwickelte Gedenk- und Erinnerungskultur, und zwar insbesondere an den historischen Stätten der ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager.

In der Sowjetunion bildete die deutsche Vernichtungspolitik gegen Roma in der Nachkriegszeit ein Schwerpunktthema der Tourneen des Moskauer Staatlichen Zigeunertheaters Romèn. 1982 wurde in dem Dorf Aleksandrowka bei Smolensk ein Denkmal für 176 ermordete Roma des Dorfes errichtet. Erinnerungsinitiativen der nach dem Zerfall der Sowjetunion neu gegründeten Roma-Organisation Föderale national-kulturelle Autonomie der russischen Zigeuner (FNKA) scheiterten bislang. Ein Gedenkstein für die gegen die deutschen Besatzer kämpfenden und zum Teil hoch ausgezeichneten Roma in einem Moskauer Park scheiterte an fehlender Finanzierung und Uneinigkeit in inhaltlichen Fragen. Das Denkmal in Alexandrowka ist bis heute das einzige in Russland.

In der Ukraine demgegenüber beschloss das Parlament 2005 den 2. August zum offiziellen Tag des Gedenkens an den Holocaust der Roma zu machen. Er erinnert damit an das Ende des „Zigeunerlagers Auschwitz-Birkenau“ durch die Vergasung der letzten 2900 Häftlinge im August 1944.[114]

In der nach dem Ende der sozialistischen Staaten entstandenen mittel- und südosteuropäischen Staatenwelt erlebte der Antiziganismus einen anhaltenden Aufschwung und die Roma-Minderheit eine neue Zeit der Diskriminierung und Verfolgung. Eine Erinnerungskultur an den Porajmos konnte sich unter diesen Bedingungen nicht etablieren. Zwei Lager im heutigen Tschechien, dem vormaligen Protektorat Böhmen und Mähren, in denen ab 1940 neben anderen als „asozial“ Deklarierten auch „umherziehende Zigeuner“ und „andere auf dieselbe Weise lebende Landstreicher“ inhaftiert wurden, lagen bei Hodonín (Mähren) und bei Lety (Südböhmen).[115] Viele der Häftlinge starben, andere, darunter Roma, wurden in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert.


Gedenktafel in Rom (Italien, errichtet 2001)
In Hodonín erinnert als ein die Opfergruppen übergreifendes Symbol ein Kreuz an das dortige Massengrab. In Lety entspricht dem eine Steinsäule. Sie ist an einem schwer zugänglichen und nur mit besonderen Kenntnissen erreichbaren Ort aufgestellt. Auf dem Gelände des Lagers wurde gegen erhebliche Proteste erfolgreich ein Schweinezuchtbetrieb etabliert, deren Besitzer der prominente tschechisch-schweizerische Politiker Karl Schwarzenberg ist. Auf die Initiative der Familie von Schwarzenberg ging bereits die Einrichtung dieses tschechisch geführten Lagers 1939 zurück.[116]

Aus Italien ist ein Erinnerungsort bekannt: Im römischen innerstädtischen Stadtviertel Monti, das auch eine größere Zahl Juden und Roma bewohnten, weist eine Gedenktafel der Stadt Rom an der Wand des Katholischen Instituts Angelo Mai auf die Deportation von Roma im Oktober 1943 durch die Gestapo hin.[117]
各地の想い出の場所

公共空間における地域の芸術的・記録的記念の例としては、バート・ベルレブルク(2002年)、マールブルク近郊のドライハウゼン(2009年)、デュッ セルドルフ(1997年)、フランクフルト・アム・マイン、グレーベン(1997年の通りの命名)、ケルン(1990年のグンター・デムニヒによる路面プ ロジェクト[112] 2003年の通りの命名)、マグデブルク(1998年)、ラーベンスブルク(1999年)、ゾーリンゲン(2007年)、ウィスバーデン(1992年) [113]がある。

ロマ人はドイツが支配するヨーロッパ全域で絶滅寸前まで迫害され、国家当局やドイツ以外の迫害者が大きな役割を果たすことも少なくなかったが、一方でロマ 人は主に東ヨーロッパの多くの国で積極的に抵抗した。そこには記念と追悼の文化が初歩的にしかなく、特に強制収容所や絶滅収容所の跡地には、その文化が 残っている。

ソ連では、戦後のドイツによるロマ人絶滅政策が、モスクワ国立ジプシー劇場「ロメン」の公演の中心的なテーマとなった。1982年、スモレンスク近郊のア レクサンドロフカ村に、同村で殺害された176人のロマの記念碑が建立された。ソビエト連邦崩壊後に新たに設立されたロマの組織「ロシアジプシー連邦国家 文化自治区」(FNKA)による記念の取り組みは、今のところ失敗している。モスクワの公園で、ドイツ占領軍と戦ったロマの記念石(中には高額の勲章を受 けた者もいる)が、資金不足と内容についての意見の相違により失敗に終わった。アレクサンドロフカにある記念碑は、今でもロシアで唯一のものです。

一方、ウクライナでは、2005年に国会が8月2日を「ロマのホロコーストを記念する日」として公式に決定した。そのため、1944年8月に最後の2900人の囚人にガス処刑を行い、「アウシュビッツ・ビルケナウ・ジプシー収容所」の終了を記念するものである[114]。

社会主義国家の終焉後に誕生した中南東ヨーロッパの国々では、反ジガニズム(=反ジプシー主義)が持続的に高まり、少数民族ロマ人は新たな差別と迫害の時 代を経験することになった。このような状況では、ポラ夫妻を想起させる文化は成立し得ない。1940年以降、「放浪ジプシー」や「同じように生活する他の 浮浪者」が「反社会的」とされた他の者とともに収監された、現在のチェコの旧ボヘミア・モラビア保護領のホドニン付近とレティ付近(南ボヘミア)の二つの 収容所があった[115] 囚人の多くは死に、ロマ人も含めてアウシュビッツ絶滅収容所に追放されることになった。


ローマ(イタリア)の記念プレート(2001年建立
ホドニンでは、犠牲者のグループを超えたシンボルとして、十字架がその集団墓地を記念しています。Letyでは、石柱がこれに相当する。アクセスが困難 で、特別な知識がなければ到達できない場所に建てられている。チェコとスイスの著名な政治家、カール・シュワルツェンベルク氏が所有する養豚場は、かなり の反発を受けながらも、収容所跡地に見事に設立されたのである。1939年にこのチェコ人が運営するキャンプが設立されたのは、すでにフォン・シュヴァル ツェンベルク家の主導によるものであった[116]。

イタリアからは記念碑が知られている。また、ユダヤ人やロマ人が多く住んでいたローマの都心部モンティ地区では、カトリック学院アンジェロ・マイの壁にローマ市による記念プレートがあり、1943年10月のゲシュタポによるロマ人の強制送還に触れている[117]。
Historische Einordnung
Mit der Entstehung von Selbstorganisationen der Minderheit und mit den Aktionen der Bürgerrechtsbewegung seit den ausgehenden 1970er Jahren begann auch in der historischen Einordnung des Porajmos ein allmählicher Perspektivenwechsel. Die Vorstellung von der Singularität der Shoa, hinter der der Genozid an den europäischen Roma in der ideologischen Einbettung, in der Akribie der Planung, in der Systematik der Durchführung und im Ausmaß der Vernichtung weit zurückbleibe, trifft inzwischen auf entschiedenen Widerspruch bis hin zu der von einzelnen Historikern vertretenen Auffassung, dass aufgrund einer weiter gefassten Definition Roma umfassender zur Vernichtung ausersehen gewesen seien als die jüdische Minderheit.[118]

In der Schweiz erarbeitete die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg zwischen 1996 und 2000 eine eigene Dokumentation zum Thema.[119]


歴史的な分類
1970年代後半からの少数民族の自己組織化や公民権運動の動きによって、ポラ夫妻の歴史区分にも徐々に変化が見られるようになった。一方で、ヨーロッパ のロマの大量虐殺はイデオロギーの埋め込み、計画の綿密さ、実行の系統性、絶滅の範囲においてはるかに遅れているというショアの特異性という考え方は、個 々の歴史家が持つ、より広い定義に基づけば、ロマはユダヤ人少数民族よりも包括的に絶滅の運命にあるという見解まで含めて、決定的な反対に遭っている [118] スイスでは、『ポライモス』のドイツ語版で発表したヨーロッパにおけるロマに関する独立研究機関が、ロマに対する大量虐殺について新しい研究を行ってきて いる。

スイスでは、独立専門家委員会スイス-第二次世界大戦が1996年から2000年にかけてこのテーマに関する独自の文書を作成した[119]。


Film
Katrin Seybold und Melanie Spitta: „Das falsche Wort“. Der Völkermord an den Sinti und Roma. D, Karin Seybold Film 1987, 85 Min.[120]
Gabriele Trost: „Wir haben doch nichts getan“. Der Völkermord an den Sinti und Roma. D, SWR, 2007, 29 Min. (Dokumentation mit Zeugnissen von Hugo Höllenreiner, Lily van Angeren, Josef Müller – Halle).[121]
Die Gegenwart der Vergangenheit. Dokumentarfilm, OmU, Original: Teraźniejszość Przeszłości, internationaler Titel: Contemporary Past. Polen 2019, dt. 2020. Buch und Regie: Kamil Majchrzak. 59.[122]
フィルム
カトリン・セイボルト、メラニー・スピッタ:『The Wrong Word』。シンティとロマのジェノサイド。D、カリン・セイボールド監督作品 1987年、85分[120]。
Gabriele Trost: "Wir haben doch nichts getan". シンティとロマのジェノサイド。D, SWR, 2007, 29 min(ヒューゴ・ヘレンライナー、リリー・ファン・アンガレン、ヨゼフ・ミュラー=ハレによる証言付きドキュメンタリー)[121]。
過去の現在。ドキュメンタリー、OmU、原題:Teraźniejszość Przeszłości、国際タイトル:Contemporary Past。ポーランド 2019年、dt.2020。脚本・監督:カミル・マジュルザク(Kamil Majchrzak)。59.[122]
Gesamtdarstellungen
Henriette Asséo: Les Tsiganes. Une destinée européenne (= Découvertes Gallimard. 218 Histoire.). Gallimard, Paris 1994, ISBN 2-07-053156-2.
Till Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung (= Beck’sche Reihe. 1425). Beck, München 2001, ISBN 3-406-47551-5.
Wacław Długoborski (Hrsg.): Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943–1944. Vor dem Hintergrund ihrer Verfolgung unter der Naziherrschaft. Verlag des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau, Oświęcim 1998, ISBN 83-85047-06-9.
Karola Fings, Opferkonkurrenzen. Debatten um den Völkermord an den Sinti und Roma und neue Forschungsperspektiven, in: S:I.M.O.N. – Shoah: Intervention. Methods. Documentation. 2 (2015) 1, S. 79–101.
Mariana Hausleitner, Brigitte Mihok, Juliane Wetzel (Hrsg.): Rumänien und der Holocaust. Zu den Massenverbrechen in Transnistrien 1941–1944 (= Nationalsozialistische Besatzungspolitik in Europa 1939–1945. 10). Metropol, Berlin 2001, ISBN 3-932482-43-3.
Joachim S. Hohmann: Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. „Zigeunerforschung“ im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus (= Studien zur Tsiganologie und Folkloristik. 4). Peter Lang, Frankfurt am Main u. a. 1991, ISBN 3-631-43984-9.
Joachim S. Hohmann, Reimar Gilsenbach: Verfolgte ohne Heimat. Beiträge zur Geschichte der Sinti und Roma (= Texte zur politischen Bildung. Heft 2, ZDB-ID 1493014-6). Rosa-Luxemburg-Verein, Leipzig 1992.
Martin Holler: Der nationalsozialistische Völkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion (1941–1944). Gutachten für das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma. Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2009, ISBN 978-3-929446-25-8 (Digitalisat (PDF; 7 MB); Rezension von Ulrich Opfermann: H-Soz-u-Kult (Dezember, 2009)).
Donald Kenrick, Grattan Puxon: Sinti und Roma – die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat (= Pogrom. Bedrohte Völker. = 11, 1980 = Nr. 69/70 = Pogrom. Reihe. 1004). Gesellschaft für Bedrohte Völker, Göttingen u. a. 1981, ISBN 3-922197-08-6 (zuerst London 1972).
Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 1: Von der „Rassenforschung“ zu den Lagern (= Reihe Interface. 12). Edition Parabolis, Berlin 1996, ISBN 3-88402-188-5.
Donald Kenrick (Hrsg.): Sinti und Roma unter dem Nazi-Regime. Band 2: Die Verfolgung im besetzten Europa (= Reihe Interface. 13). Edition Parabolis, Berlin 2000, ISBN 3-88402-240-7.
Julia von dem Knesebeck: The Roma Struggle for Compensation in Post-War Germany. University of Hertfordshire Press, Hatfield 2011, ISBN 978-1-907396-11-3.
Michail Krausnick: Wo sind sie hingekommen? Der unterschlagene Völkermord an den Sinti und Roma. Bleicher, Gerlingen 1995, ISBN 3-88350-038-0.
Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht.“ Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich. Propyläen, München 2001, ISBN 3-549-07141-8 (Michael Zimmermann: Rezension).
Martin Luchterhandt: Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der „Zigeuner“ (= Schriftenreihe der Deutschen Gesellschaft für Polizeigeschichte e.V. 4). Schmidt-Römhild, Lübeck 2000, ISBN 3-7950-2925-2 (Zugleich: Köln, Universität, Dissertation, 1995).
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Brigitte Mihok (Hrsg.): Ungarn und der Holocaust. Kollaboration, Rettung und Trauma (= Reihe Dokumente, Texte, Materialien. 56). Metropol, Berlin 2005, ISBN 3-936411-62-X.
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Erika Thurner: Nationalsozialismus und Zigeuner in Österreich (= Veröffentlichungen zur Zeitgeschichte. 2, ZDB-ID 597688-1). Geyer, Wien u. a. 1983.
Wolfgang Wippermann: „Wie die Zigeuner“. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich. Elefanten-Press, Berlin 1997, ISBN 3-88520-616-1.
Wolfgang Wippermann: „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse (= Geschichtswissenschaft. 2). Frank & Timme, Berlin 2005, ISBN 3-86596-003-0 (Rezension von Martin Holler: H-Soz-Kult, 25. Juli 2005; Rezension von Jan Süselbeck: literaturkritik.de, Februar 2006).
Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“ (= Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte. 33). Christians, Hamburg 1996, ISBN 3-7672-1270-6 (Zugleich: Jena, Universität, Habilitations-Schrift, 1995).
Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (= Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft. 3). Franz Steiner, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-08917-3.

Regionale und lokale Untersuchungen
Ludwig Eiber: „Ich wußte, es wird schlimm“. Die Verfolgung der Sinti und Roma in München 1933–1945. Buchendorfer, München 1993, ISBN 3-927984-16-7.
Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950. Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-86099-225-2.
Udo Engbring-Romang: Bad Hersfeld – Auschwitz. Zur Verfolgung der Sinti im Kreis Hersfeld-Rotenburg (= „Hornhaut auf der Seele“. 6). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-86099-162-0.
Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen. 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schöningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2.
Karola Fings, Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935–1958. In: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Bd. 6, Nr. 3, 1991, ISSN 0930-9977 S. 11–40.
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Karola Fings, Frank Sparing: „Ach Freunde, wohin seid Ihr verweht …?“ Otto Pankok und die Düsseldorfer Sinti. Der Oberstadtdirektor – Mahn- und Gedenkstätte Düsseldorf, Düsseldorf 1993, (2., überarbeitete Auflage. ebenda 2006; mit zahlreichen Abbildungen).
Karola Fings, Frank Sparing: Rassismus. Lager. Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (= Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln. 13). Emons, Köln 2005, ISBN 3-89705-408-6.
Stefan Goch: „Mit einer Rückkehr nach hier ist nicht mehr zu rechnen.“ Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während des „Dritten Reiches“ im Raum Gelsenkirchen (= Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte. Beiträge. 8). Klartext, Essen 1999, ISBN 3-88474-785-1.
Hans Hesse, Jens Schreiber: Vom Schlachthof nach Auschwitz. Die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland (= Wissenschaftliche Beiträge aus dem Tectum-Verlag. Reihe Geschichtswissenschaft. 1). Tectum, Marburg 1999, ISBN 3-8288-8046-0.
Herbert Heuß: Darmstadt – Auschwitz. Die Verfolgung der Sinti in Darmstadt (= „Hornhaut auf der Seele“. 1). Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Hessen, Darmstadt 1995, ISBN 3-00-000166-2.
Herbert Heuß: Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen. 1933–1945. Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Rheinland-Pfalz, Landau 1996.
Herbert Heuß, Arnold Roßberg (Hrsg.): Schonung für die Mörder? Die justizielle Behandlung der NS-Völkermordverbrechen und ihre Bedeutung für die Gesellschafts und die Rechtskultur in Deutschland. Das Beispiel der Sinti und Roma (= Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Schriftenreihe. 9). Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg 2015, ISBN 978-3-929446-32-6.
Ulrich Friedrich Opfermann: Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreisstadt Berleburg. In: Alfons Kenkmann, Bernd-A. Rusinek (Hrsg.): Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden. Villa ten Hompel u. a., Münster 1999, ISBN 3-00-004973-8, S. 67–86.
Ulrich Friedrich Opfermann: The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies. Series 5, Bd. 11, Nr. 1, 2001, ISSN 1528-0748, S. 25–52.
Ulrich Friedrich Opfermann: Bibliografie [der NRW-Literatur]. In: Karola Fings, Ulrich Friedrich Opfermann (Hrsg.): Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933–1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung. Schöningh, Paderborn u. a. 2012, ISBN 978-3-506-77356-2, S. 361–372.
Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Europäischer Hochschulverlag, Bremen 2014, ISBN 978-3-944690-28-5 (Korrigierte Druckfassung eines 2007 aus Datenschutzgründen unveröffentlicht gebliebenen Textes, weiterhin auch online zu finden als ooegeschichte.at [PDF; 4,1 MB]; darin speziell zur Verfolgung von Roma und Sinti in Österreich vor allem (aber nicht nur) auf S. 618–652).
Peter Sandner: Frankfurt – Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main (= „Hornhaut auf der Seele“. 4). Brandes & Apsel, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-86099-123-X.
Joachim Schröder: Die „Dienststelle für Zigeunerfragen“ der Münchner Kriminalpolizei und die Verfolgung der Sinti und Roma. In: Matthias Bahr, Peter Poth (Hrsg.): Hugo Höllenreiner. Das Zeugnis eines überlebenden Sinto und seine Perspektiven für eine bildungssensible Erinnerungskultur. Kohlhammer, Stuttgart 2014, ISBN 978-3-17-023668-4, S. 141–152.
Wolfgang Wippermann: Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. Darstellung, Dokumente, didaktische Hinweise (= Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit. Bd. 2). Amt fuer Volksbildung – Volkshochschule, Frankfurt am Main 1986, ISBN 3-7829-0320-X.

Biografisches
Philomena Franz: Zwischen Liebe und Haß. Ein Zigeunerleben. (= Herder-Spektrum. 4088). Herder, Freiburg (Breisgau) u. a. 1992, ISBN 3-451-04088-3.
Katharina Janoska: KriegsROMAn: Die Geschichte einer Familie. Bu&Bu Verlag 2019, ISBN 978-3-9504012-5-7.
Michail Krausnick (Hrsg.): „Da wollten wir frei sein!“ Eine Sinti-Familie erzählt. 2. Auflage. Beltz & Gelberg, Weinheim, 1988, ISBN 3-407-80642-6.
Franz Rosenbach: Der Tod war mein ständiger Begleiter. Das Leben, das Überleben und das Weiterleben des Sinto Franz Rosenbach. Von ihm selbst erzählt und dokumentiert von Norbert Aas. Bayerische Landeszentrale für Politische Bildungsarbeit, München 2005.
Otto Rosenberg: Das Brennglas. Aufgezeichnet von Ulrich Enzensberger, mit einem Vorwort von Klaus Schütz. Eichborn, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-8218-0649-4 (Autobiographie).
Walter Stanoski Winter: WinterZeit. Erinnerungen eines deutschen Sinto, der Auschwitz überlebt hat. Herausgegeben von Thomas W. Neumann und Michael Zimmermann. Ergebnisse-Verlag, Hamburg 1999, ISBN 3-87916-050-3.

Weblinks
Commons: Porajmos – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Porajmos – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Zeitzeugen
Mri Historija/Meine Geschichte. Lebensgeschichten burgenländischer Roma www.roma-service.at. Roma-Zeitzeugen-Edition des Vereins Roma-Service, Burgenland (2009).
Interviews von 407 Überlebenden des Porajmos sind bei der Shoah Foundation archiviert und mindestens die Namensliste im Web aufrufbar
Zoni Weisz: Rede am „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“ (27. Januar 2011) vor dem deutschen Bundestag
Überblicke und Einzelaspekte
Jewish Responses to the Porrajmos http://www.chgs.umn.edu/ Centre for Holocaust and Genocide Studies, Universität von Texas, Austin.
Ulrich F. Opfermann, Zur Verfolgung der europäischen Roma im Nationalsozialismus (Referat auf Tagung der Evangelischen Akademie Rheinland und des Rom e. V.), in: Nevipe. Nachrichten und Beiträge aus dem Rom e. V., Neue Folge, Heft 1/2014, S. 17–21, siehe: [6]
Online-Ausstellung: „Rassendiagnose: Zigeuner“. Der Völkermord an den Sinti und Roma und der lange Kampf um Anerkennung
Digitale Ausstellung über den Genozid an den Roma und Sinti
Romani Rose: Generalprobe für den Völkermord. www.stuttgarter-zeitung.de In: Stuttgarter Zeitung vom 29. Mai 2010 (Zur reichsweiten Verhaftung und Deportation am 16. Mai 1940)
Hans-Dieter Schmid: Hans-Dieter Schmid: „… wie Judensachen zu behandeln“. Die Behandlung der Sinti und Roma durch die Finanzverwaltung (Deutschland)
Klaus Detlev Godau-Schuettke: Das BGH-Urteil von 1956 und seine Richter: ihre Tradition, ihr weiteres Fortkommen. Forum historiae juris. Internet-Zs. für Rechtsgeschichte (insbes. S. 20–22) http://fhi-legacy.rg.mpg.de/ (PDF; 199 kB)
Peter Steinbach, Der NS-Völkermord an den Sinti und Roma, in: Tribüne, März 2013
Regionales
Deportation aus Mainz und Ingelheim Mai 1940, die Deportationserfahrungen werden später für Juden genutzt
Die nationalsozialistische Verfolgung Hamburger Roma und Sinti. http://www.hamburg.de/ (PDF; 3,6 MB)
Verfolgung und Ermordung der Gelsenkirchener Sinti und Roma im Nationalsozialismus http://www.gelsenzentrum.de/
Martin Holler: Der ns. Völkermord an den Roma in der besetzten Sowjetunion. http://www1.uni-hamburg.de/ (PDF; 7 MB)
Zentrum für Erinnerungskultur, Menschenrechte und Demokratie (Hrsg.): Die Verfolgung der Duisburger Sinti in der NS-Zeit. Einführung, Biografien & Graphic Novel. http://www2.duisburg.de/ (PDF; 6,3 MB)
Ignorierte Völkermorde: Genozid an Roma in Osteuropa
Sonstiges
„Zigeunerleben – Zigeunertod“ http://meteo.sf.tv/. (Feature des Schweizer Fernsehens vom 7. Mai 1998 über in die Schweiz geflüchtete und ausgelieferte Sinti mit zahlreichen Angaben zum Völkermord an Sinti)
Thomas Huonker: Roma als Opfer der NS-Verfolgungen http://www.thata.ch/ erschienen am 28. April 1997 im Tages-Anzeiger, Zürich
Videos von Zeitzeugengesprächen zur NS-Vernichtungspolitik gegen Sinti und Roma auf paedagogikundns.wordpress.com


https://de.wikipedia.org/wiki/Porajmos
https://www.deepl.com/ja/translator


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