ハインリッヒ・グロース
Heinrich
Gross, 1915-2005
☆
ハインリヒ・グロス(1915年11月14日 -
2005年12月15日)は、オーストリアの精神科医、医師、神経科医であり、裁判所から任命された精神科医として著名な専門家であったが、ナチス政権に
よる安楽死計画の下で、「不浄」とみなされた身体的、精神的、および/または情緒的/行動的特性を持つ少なくとも9人の子供の殺害に関与したことが証明さ
れたことで悪名高い。彼が関与した数百件の幼児殺害事件における彼の役割は不明である。グロスは第二次世界大戦中、2年間、シュピーゲルグルント小児精神
科病院の院長を務めた。グロスの活動を取り巻く論争の重要な要素は、子供たちが殺害された後、その身体の一部、特に脳が保存され、殺害後数十年にわたって
研究用に保管されていたことである。殺害された子供たちの保存された遺体が最終的に埋葬されたのは、2002年4月28日のことだった。
Heinrich Gross (14
November 1915 – 15 December 2005) was an Austrian psychiatrist, medical
doctor and neurologist, a reputed expert as a leading court-appointed
psychiatrist, ill-famed for his proven involvement in the killing of at
least nine children with physical, mental and/or emotional/behavioral
characteristics considered "unclean" by the Nazi regime, under its
Euthanasia Program. His role in hundreds of other cases of infanticide
is unclear. Gross was head of the Spiegelgrund children's psychiatric
clinic for two years during World War II.[1] A significant element of the controversy surrounding Gross' activities is that after the children had been murdered, parts of their bodies, particularly their brains, were preserved and retained for future study for decades after the murders. It was only on 28 April 2002 that the preserved remains of these murdered children were finally buried. |
ハインリヒ・グロス(1915年11月14日 -
2005年12月15日)は、オーストリアの精神科医、医師、神経科医であり、裁判所から任命された精神科医として著名な専門家であったが、ナチス政権に
よる安楽死計画の下で、「不浄」とみなされた身体的、精神的、および/または情緒的/行動的特性を持つ少なくとも9人の子供の殺害に関与したことが証明さ
れたことで悪名高い。彼が関与した数百件の幼児殺害事件における彼の役割は不明である。グロスは第二次世界大戦中、2年間、シュピーゲルグルント小児精神
科病院の院長を務めた。[1] グロスの活動を取り巻く論争の重要な要素は、子供たちが殺害された後、その身体の一部、特に脳が保存され、殺害後数十年にわたって研究用に保管されていた ことである。殺害された子供たちの保存された遺体が最終的に埋葬されたのは、2002年4月28日のことだった。 |
Youth and education Heinrich Gross was born in Vienna on 14 November 1915. His parents, Karl and Petronella Gross, were in the wool and knitwear business. His father died before Heinrich was born and his mother placed him in a Catholic boarding school for his early education. He graduated from a public high school in 1934 and received a medical degree in 1939 from the University of Vienna. In 1932 Gross became a member of the Hitler Youth and joined the Sturmabteilung in 1934. He remained a member throughout the period 1934 to 1938 when these organizations were outlawed in Austria. After Germany annexed Austria in 1938, Gross joined the Nazi Party.[2][3] |
青年期と教育 ハインリヒ・グロスは1915年11月14日にウィーンで生まれた。彼の両親、カールとペトロネラ・グロスは毛織物とニットウェアのビジネスを営んでい た。ハインリヒが生まれる前に父親が亡くなり、母親は彼をカトリック系の寄宿学校に入学させ、早期教育を受けた。1934年に公立高校を卒業し、1939 年にウィーン大学で医学の学位を取得した。 1932年、グロスはヒトラー・ユーゲントのメンバーとなり、1934年には突撃部隊に入隊した。これらの組織がオーストリアで非合法化された1934年 から1938年の間も、グロスはメンバーであり続けた。1938年にドイツがオーストリアを併合した後、グロスはナチス党に入党した。[2][3] |
Euthanasia program Euthanasia was commonly practiced long before the infamous Nazi concentration camps. The euthanasia program was introduced to the German people as an efficient manner to obtain a Master Race for the Nazi people and an economic relief to families. As Nazi popularity grew and the economy still struggled, these options were widely accepted by the German people. Am Spiegelgrund was a youth care facility on the grounds of a mental institution. From the years of 1940 to 1945 it was used for mentally handicapped adults or children. During their stay they suffered numerous forms of torture and up to 800 people were murdered there. Gross began in pavilion 15 in November 1940. By 1942 he had killed more children than any other doctor in the hospital. He became the leading psychiatrist and began studying the neurology of mentally handicapped children. With the passing of Aktion T4 the killings increased and Gross began to harvest the brains of his victims for further study. In 1943 Gross was called for military service, returning pretty regularly for research until his capture in 1945. Gross was held in Soviet custody from 1945 to December 1947. After his release, Gross was arrested by Austrian authorities and put on trial for his involvement in the murder of a child. In March 1950, he was convicted of being an accessory to manslaughter and sentenced to two years in prison. Gross was released from prison on 1 April 1950. His conviction was overturned in 1951.[4][5] |
安楽死プログラム 安楽死は、悪名高いナチスの強制収容所が建設されるはるか以前から一般的に行われていた。安楽死プログラムは、ナチスにとっての「優生種」を効率的に獲得 する方法、および家庭への経済的救済策としてドイツ国民に導入された。ナチスの人気が高まり、経済が依然として低迷する中、これらの選択肢はドイツ国民に 広く受け入れられた。アム・シュピーゲルグルントは、精神病院の敷地内にあった青少年ケア施設であった。1940年から1945年の間、この施設は知的障 害を持つ大人や子供たちのために使用されていた。彼らは収容されている間、さまざまな拷問を受け、最大で800人がここで殺害された。グロスは1940年 11月にパビリオン15で勤務を開始した。1942年までに、彼は病院のどの医師よりも多くの子供たちを殺害していた。彼は一流の精神科医となり、知的障 害を持つ子供たちの神経学の研究を始めた。T4作戦の進行に伴い、殺害の数は増加し、グロスはさらなる研究のために犠牲者の脳を採取し始めた。1943 年、グロスは軍務に召集され、1945年に捕虜となるまで、定期的に研究のために戻ってきた。グロスは1945年から1947年12月までソ連に拘留され ていた。釈放後、グロスはオーストリア当局に逮捕され、児童殺害への関与により裁判にかけられた。1950年3月、彼は殺人幇助の罪で有罪となり、2年の 実刑判決を受けた。グロスは1950年4月1日に刑務所から釈放された。彼の有罪判決は1951年に覆された。[4][5] |
Post-war career In the same year of his overturned manslaughter case, Gross was allowed to resume his research at Rosenhügel. In 1955, he completed his training as a specialist in nervous and mental diseases and became the head prison doctor or physician in the former Hospital and nursing home Am Steinhof. In 1957 he became the Chief court psychiatrist for men's mental institutions. There he worked with the justice system in insanity cases and was the main decision maker in all sterilization cases as well. He got promoted to the management of the "Ludwig Boltzmann Institute for the study of the abnormalities of the nervous system" created specially for him in 1968. Gross worked as a reviewer and for years was considered the most busy court expert in Austria. In 1975 the Republic of Austria awarded him the medal für Wissenschaft und Kunst 1, of which he was stripped of in 2003.[6] In 1975 it was realized that he had been involved in illegal killings during the Nazi occupation of Austria. Gross was stripped of many awards but continued serving as a court expert until he came under investigation in 1997 for nine counts of murder. |
戦後の経歴 殺人罪の無罪判決が覆ったのと同じ年に、グロスはローゼンヒュッゲル病院での研究を再開することが許された。1955年には神経および精神疾患の専門医と しての研修を修了し、元病院および老人ホーム「アム・シュタインホーフ」の刑務所長医師または医師となった。1957年には男性精神病院の主任精神科医と なった。そこで彼は、正気でないとされる事件における司法制度と協力し、また、不妊手術のすべてのケースにおける主要な決定者でもあった。1968年に は、グロス専用の「神経系の異常に関するルードヴィヒ・ボルツマン研究所」の管理職に昇進した。グロスは審査員として働き、長年、オーストリアで最も多忙 な法廷専門医とみなされていた。1975年にはオーストリア共和国から科学・芸術勲章1等賞を授与されたが、2003年に剥奪された。[6] 1975年には、ナチス占領下のオーストリアにおける違法な殺人に関与していたことが明らかになった。グロスは多くの賞を剥奪されたが、1997年に9件の殺人容疑で捜査を受けるまで、法廷医としての職務を続けた。 |
Trial Gross was placed on trial for atrocities in 1999,[7] however the trial was suspended in 2000 due to his dementia and Parkinsons disease.[8] Gross died on 15 December 2005 aged 90.[9] |
裁判 グロスは1999年に残虐行為の容疑で起訴されたが、[7] 2000年には認知症とパーキンソン病を患ったため裁判は中断された。[8] グロスは2005年12月15日に90歳で死去した。[9] |
https://en.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross |
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Heinrich Gross
(* 14. November 1915 in Wien, Österreich-Ungarn; † 15. Dezember 2005 in
Hollabrunn) war ein österreichischer Arzt, der als Stationsleiter der
„Reichsausschuß-Abteilung“ an der Wiener „Euthanasie-Klinik“ Am
Spiegelgrund behinderte Kinder für Forschungszwecke missbrauchte und an
ihrer Ermordung beteiligt war, sowie Psychiater und Gerichtsgutachter. Seine Nachkriegskarriere konnte er auf der während der Zeit des Nationalsozialismus entstandenen Gehirnsammlung aufbauen, die er für 34 wissenschaftliche Arbeiten heranzog. Er wurde Leiter des eigens für ihn geschaffenen Ludwig-Boltzmann-Instituts zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems und meistbeauftragter Gerichtspsychiater Österreichs. In dieser Funktion traf er 1975 auf den Spiegelgrund-Überlebenden Friedrich Zawrel, der den Anstoß dazu gab, dass die Öffentlichkeit von Gross’ Vorleben erfuhr. Als Werner Vogt ihn 1979 der Ermordung hunderter Kinder bezichtigte, strengte Gross gegen Vogt ein Verfahren wegen übler Nachrede an. Vor dem Oberlandesgericht Wien konnte ihm die Mitbeteiligung an den „Euthanasie“-Morden nachgewiesen werden. Strafrechtlich konnte er dafür jedoch nicht belangt werden, weil die Staatsanwaltschaft sich jahrelang weigerte, ihn des Mordes anzuklagen, und Totschlag verjährt war. Erst 1997 kam es zur Mordanklage. Die Verhandlung sollte am 21. März 2000 stattfinden, jedoch wurde Gross für nicht vernehmungsfähig erklärt und die Verhandlung für unbestimmte Zeit aufgeschoben. Am 8. August 2005 wurde in Wien eine Strafanzeige gegen Gross erstattet und Verhörprotokolle Erwin Jekelius’ aus Archiven der russischen Militärstaatsanwaltschaft aus den Jahren 1945 bis 1948 wurden vorgelegt, die Gross schwer belasteten. Die Staatsanwaltschaft wurde nicht mehr aktiv, und Gross starb im Dezember 2005, kurz nach seinem neunzigsten Geburtstag. |
ハ
インリッヒ・グロス(* 1915年11月14日ウィーン、オーストリア=ハンガリー、†
2005年12月15日ホラブルン)は、オーストリアの医師で、ウィーンの「安楽死診療所」アム・シュピーゲルグルントの「帝国委員会部」の部長として、
研究目的で障害児を虐待し、その殺害に関与したほか、精神科医、裁判の専門家でもあった。 彼は戦後、国家社会主義時代に作成された脳のコレクションをもとにキャリアを築くことができ、34の科学論文に利用された。彼のために特別に作られたルー トヴィヒ・ボルツマン神経系奇形研究所の所長となり、オーストリアで最も頻繁に任命される法医学精神科医となった。1975年にシュピーゲルグランドの生 存者フリードリヒ・ザウレルと出会ったのもこの役割のためだった。1979年、ヴェルナー・フォクトがグロスを数百人の子供たちの殺害容疑で告発すると、 グロスはフォクトに対して名誉毀損訴訟を起こした。ウィーン高等法院は、グロスが「安楽死」殺人事件に関与していたことを証明することができた。しかし、 検察当局が長年にわたって彼を殺人罪で起訴することを拒否し、過失致死罪は時効であったため、彼は起訴されなかった。彼が殺人罪で起訴されたのは1997 年のことだった。裁判は2000年3月21日に行われる予定だったが、グロスは尋問不適格とされ、裁判は無期限に延期された。2005年8月8日、ウィー ンでグロスに対する刑事告訴が行われ、1945年から1948年までのロシア軍検察局のアーカイブからエルヴィン・イェケリウスの尋問記録が提出され、グ ロスの重大な有罪が立証された。検察はそれ以上の措置を取らず、グロスは2005年12月、90歳の誕生日を迎えた直後に死亡した。 |
Biografie Jugend und Ausbildung Als Heinrich Gross am 14. November 1915 als Sohn von Karl und Petronella Gross geboren wurde, war sein Vater bereits gestorben. Seine Mutter, die das familieneigene Woll- und Wirkwarengeschäft weiterführte, gab ihren Sohn in ein katholisches Internat am Stadtrand; die Oberstufe absolvierte er an einem öffentlichen Gymnasium. Als Siebzehnjähriger trat er 1932 der Hitlerjugend bei, 1933 auch dem SA-Sturm 13/99, und wurde Scharführer. Er maturierte 1934 am Realgymnasium 14 und wechselte im selben Jahr zum inzwischen illegalen SA-Sturm 21/4. 1935 stieg er zum Bezirksschulungsführer auf, im Mai 1936 zum Sturmbannschulungsführer. Im April 1937 wurde er Oberscharführer, besuchte 1937/38 die Brigadeführerschule und war ab Jänner 1938 Truppführer des Sturms 11/81.[1][2] 1979 im Gerichtsverfahren gegen Werner Vogt bekannte er sich lediglich zu seiner Zeit in der Hitlerjugend; nach seiner Motivation für den Beitritt zu dieser befragt, antwortete Gross:[1] „Ich war begeistert, das war der Grund.“ – Heinrich Gross Nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich stellte er einen Erfassungsantrag auf NSDAP-Mitgliedschaft und wurde mit der Mitgliedsnummer 6.335.279 und symbolischem Aufnahmedatum 1. Mai 1938 aufgenommen – als „Altparteigenosse“, was als Würdigung seines Engagements für den Nationalsozialismus als Beitrag zum Umsturz des austrofaschistischen Ständestaates gesehen wird. Zudem bekam er ab Juli 1938 ein Stipendium des Reichsstudentenwerks. Im Jänner 1939 wurde er Obertruppführer. Ehe er am 15. Dezember 1939 zum Doktor der Medizin promoviert wurde, heiratete er seine Freundin Hilde, mit der er später drei Kinder bekam.[3] Per 2. Jänner 1940 begann er als Volontärarzt im Kaiserin-Elisabeth-Spital und ab 1. Februar 1940 als Aushilfsanstaltsarzt in der Pflegeanstalt Ybbs, wo er im Rahmen der NS-Krankenmorde den Abtransport geisteskranker Erwachsener miterlebte. Er wurde 1940 mit dem Goldenen HJ-Ehrenzeichen Nr. 124.470 ausgezeichnet.[2] Am Spiegelgrund → Hauptartikel: Am Spiegelgrund Am 18. November 1940 begann Gross unter dem ärztlichen Leiter Erwin Jekelius und dessen Stellvertreterin Margarethe Hübsch (Jekelius wurde ab Juli 1942 durch Ernst Illing abgelöst) als Aushilfsanstaltsarzt an der Wiener Nervenklinik Am Spiegelgrund auf dem Gelände der jugendpsychiatrischen Anstalt Am Steinhof, wurde aber bald Anstaltsarzt; zunächst in der „Schulkinderabteilung“ für schwer erziehbare Kinder der am 24. Juli 1940 in neun Pavillons des Spitalskomplexes eingerichteten Jugend-Fürsorgeanstalt. Deren Aufgabe war die „Beobachtung psychopathischer oder erbkranker Kinder, die nach zwei- bis dreimonatigem Aufenthalt an die einzelnen Anstalten zur weiteren Behandlung und Erziehung abgegeben werden sollten“. Dort versuchte er, Kinder mit sadistischen, für sie qualvollen Maßnahmen wie „Spei-Injektionen“ zu disziplinieren.[4] Mit der Gründung der „Säuglingsabteilung“ im April 1941, die intern als „Reichsausschußabteilung“ bekannt und die zweite ihrer Art im Großdeutschen Reich war, übernahm er deren Leitung. In dieser Abteilung fanden bis 1945 im Pavillon 15 „Euthanasie“-Morde statt. Häufig verfasste Gross die Meldungen an den Reichsausschuss. Stellte er eine negative Prognose, genehmigte der Reichsausschuss die Tötung. Daraufhin wurde das Pflegepersonal meist angewiesen, dem Kind Gift ins Essen zu mischen; oder das Gift wurde injiziert, wobei es so dosiert war, dass die Kinder nicht sofort, sondern mehrere Tage lang, häufig an Lungenentzündung und anderen Folgekrankheiten, qualvoll starben – „da man den Eltern dieser Kinder Gelegenheit bieten wollte, ihre Kinder noch lebend zu sehen“, wie Illing am 22. Oktober 1945 aussagte.[5] Gross erledigte auch die Korrespondenz mit den Eltern der Kinder, die über eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes informiert wurden, ehe die Kinder starben. Gross besuchte im Juni/Juli 1941 und im Jänner 1942 Weiterbildungskurse in der Tötungsanstalt Brandenburg und in der Landesanstalt Görden bei Brandenburg, wo unter dem Leiter Hans Heinze seit 1939 die erste Kinderfachabteilung eingerichtet war. Was genau er dort lernte, ist nicht bekannt, jedoch stieg die Sterblichkeitsrate der „Kinderfachabteilung“ nach seiner Rückkehr drastisch an: Während im ersten Halbjahr 1941 22 Kinder starben, waren es im zweiten Halbjahr bereits 72.[3][2] Von den getöteten Kindern wurden Gehirne und Rückenmarksstränge entnommen und für Forschungszwecke aufbewahrt.[6] Gross bekam im Oktober 1941 eine Dienstwohnung für sich und seine Familie am Gelände der Klinik. Per 11. November 1941 wurde er rückwirkend ab 1. Februar 1940 in den Dienst der Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien übernommen, was eine Nachzahlung an Bezügen bedeutete. Zudem bekam er eine einem nur kleinen Kreis von Reichsauschuss-Mitgliedern als Dank und Anerkennung zukommende „einmalige Sonderzuwendung“ für das Jahr 1941, die der SS-Hauptsturmführer Hermann (Sicherheitsdienst des Reichsführers SS, SD-Leitabschnitt Wien) für ihn in der „Kindermord-Zentrale“ in Berlin erwirkte.[1][7] Am 26. März 1942 wurde Gross zur Wehrmacht nach Hollabrunn einberufen, befand sich aber am 5. Mai 1942 schon wieder Am Spiegelgrund, da er per 27. April als unabkömmlich für die (mit der „Euthanasie“ befasste) Kanzlei des Führers gestellt wurde. Er führte seine Tätigkeit als Gutachter auch in Ybbs aus und war im Mai 1942 mehrere Tage im Kinderheim Frischau bei Znaim, um die dort untergebrachten Kinder zu sichten und zu selektieren. Unter Illing als neuem ärztlichen Leiter des Spiegelgrunds ab 1. Juli 1942 teilte Gross die Leitung der „Säuglingsabteilung“ mit Marianne Türk. Bis zu diesem Zeitpunkt starben in der Abteilung unter seiner Leitung 336 Kinder, wobei er in 238 Fällen auch den Totenschein unterschrieb.[6] Mit Illings Eintreffen begann er, auch an medizinischen Experimenten mitzuwirken. So wurden an fast allen Kindern des Spiegelgrunds Pneumoencephalografien vorgenommen – in vielen Fällen durch Gross. Das Forschungsinteresse Illings galt nämlich dem Nachweis, dass Tuberöse Sklerose durch die Pneumoencephalografie bereits beim lebenden Patienten diagnostiziert werden könne. Oft überlebten die Kinder die extrem schmerzhafte Untersuchung nicht, bei der für eine Röntgenaufnahme über das Rückgrat Luft in die Gehirnkammern gepresst wurde. Gross und Illing nahmen dabei weder Rücksicht auf den Gesundheitszustand der kleinen Patienten noch war medizinische Notwendigkeit gegeben. Ihr Interesse galt einzig der Forschung. Um die Diagnosen klinisch zu belegen, war es notwendig, von den verstorbenen Patienten Hirnschnitte anzufertigen.[1][2] Als er im November 1942 ein Referat vor der Wiener Biologischen Gesellschaft hielt, gab er damit ein Beispiel für eine medizinische Forschung ab, deren Interesse nicht dem Kranken und seiner Krankheit, sondern lediglich der Qualität des Kranken als Fallstudie galt.[1] Schließlich musste Gross am 23. März 1943 doch zur Wehrmacht und versah seinen Dienst als Sanitätsarzt einer Infanteriedivision in Russland, bis er verwundet zurückkam und Ausbildungsarzt im Lazarett am Rosenhügel wurde. Im Dezember 1943 wurde er nach Albanien versetzt, wo er an einem Nierenleiden erkrankte, welches er zunächst in Tirana, dann in Thessaloniki auskurierte und am 5. Juni 1944 ins Heereslazarett Stammersdorf überwiesen wurde, von wo man ihn zur Erholung nach Hause schickte. Danach soll er wieder zur Truppe versetzt worden sein. Er beteuerte stets, seit seinem Dienstantritt bei der Wehrmacht nicht mehr Am Spiegelgrund tätig gewesen zu sein.[1] Das Gegenteil ist jedoch erwiesen. Er besuchte die Anstalt für Forschungen über Missbildungen und versah auch in seinen Fronturlauben Dienst in der Klinik Am Spiegelgrund, wie aus mehreren von ihm unterzeichneten Meldungen hervorgeht. Etwa gehörte er zu jenen Ärzten, welche ab 25. September 1943 die 14 Mädchen einer größeren, aus den Alsterdorfer Anstalten überstellten Gruppe von Patientinnen „behandelten“ – alle 14 wurden innerhalb von dreieinhalb Monaten getötet.[2] Kriegsende und Nachkriegszeit Beim Versuch, an das Westufer der Elbe zu gelangen, geriet Gross im Mai 1945 in sowjetische Kriegsgefangenschaft. Er kam nach Estland ins Internierungslager Kohtla-Järve und verbrachte die Zeit dort gemeinsam mit Kollegen wie Eduard Pernkopf, der anhand von NS-Opfern einen Anatomieatlas erstellt hatte, und Alfred Gisel, den er bereits von seinem Vortrag in der Wiener Biologischen Gesellschaft kennen musste und demgegenüber er gesagt haben soll: „Ich hab irgendwie Angst davor, heimzukommen.“[1] Laut anderer Quelle sagte er: „Ich glaube, ich werde Schwierigkeiten haben, wenn ich heimkomme.“[2] Nach seiner Entlassung am 27. Dezember 1947 kehrte Gross nach Wien zurück und erfuhr von der für den 8. Jänner festgesetzten Verhandlung gegen die wegen Totschlags angeklagte Stationsschwester Anna Katschenka. Im Wissen, dass er selbst ihr in vielen Fällen den Auftrag zur Tötung der Kinder gegeben hatte, tauchte er unter, konnte aber am 1. April 1948 in Köflach verhaftet werden. Mit dem Euthanasiebefürworter Ernst Jahoda als Anwalt stand er am 28. und 29. März 1950 vor dem Richter. Die Anklage lautete aber nicht auf Meuchelmord, wie bei seinen Kollegen, sondern bloß auf „Beteiligung am Totschlag eines Kindes“. Die Justiz kam nämlich anlässlich Anna Katschenkas Prozess zu dem Schluss, dass an Geisteskranken kein heimtückischer Mord begangen werden könne, weil ihnen „die Einsicht fehlte“. Er hatte auch das Glück, dass er nur in einem Fall angeklagt wurde. Der Justizminister Josef Gerö drängte bereits bei dem Verfahren von Illing, der bereits 1946 zum Tode verurteilt und hingerichtet worden war, darauf, umgehend Anklage zu erheben und das weitere Studium der Patientenakten bleiben zu lassen, und so gab sich die Staatsanwaltschaft bei Gross mit einem Fall zufrieden, ohne weitere Untersuchungen oder Zeugenvernehmungen durchzuführen. Auch über Widersprüche in seinen Aussagen darüber, wie weit er vom Reichsausschuss wusste, sah man hinweg, und offensichtlich falsche Entlastungsaussagen wurden nicht hinterfragt. In Erster Instanz wurde er nur für seine Mithilfe durch das Verfassen von Gutachten wegen Beihilfe zum Totschlag zu zwei Jahren Haft verurteilt. Da die Strafe genau der Dauer der Untersuchungshaft entsprach, wurde er am 1. April 1950 freigelassen. Am 27. April 1951 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof wegen „innerer Widersprüche in der Urteilsbegründung“ aufgehoben (die Staatsanwaltschaft gelangte zu der Erkenntnis, dass aus der Urteilsbegründung nicht hervorginge, „dass eine der vom Angeklagten pflichtgemäß erstatteten Krankmeldungen Anlass zu einer Euthanasierung […] gegeben hätte“) und verwies auf eine neuerliche Verhandlung in Erstinstanz. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Verfahren am 25. Mai 1951 ein. Einen später gestellten Antrag auf Haftentschädigung lehnte das Gericht im Juni 1951 mit der Begründung ab, dass die Verdachtsmomente nicht entkräftet werden konnten.[1][6][2] Karriere im Nachkriegsösterreich Gross rehabilitierte sich wie viele andere ehemalige Nationalsozialisten über den Bund Sozialistischer Akademiker (BSA) und konnte durch die dort geknüpften Verbindungen erneut in den Dienst der Stadt Wien treten. Er absolvierte eine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie an der Städtischen Nervenheilanstalt Am Rosenhügel, die zu der Zeit unter der Leitung von Erwin Stransky stand. 1953 trat er der SPÖ bei.[8] Nach Abschluss seiner Ausbildung kehrte er 1955 nach Steinhof an die ehemalige Mordstätte Am Steinhof, nun Baumgartner Höhe genannt zurück,[9] wo später das Otto-Wagner-Spital entstand. Gross setzte seine Forschungen an den Kinderhirnen fort und publizierte zwischen 1954 und 1978 34 Arbeiten, deren Schwerpunkt weiterhin „angeborene und frühzeitig erworbene hochgradige Schwachsinnszustände“ waren. Teilweise entstanden diese Veröffentlichungen gemeinsam mit Franz Seitelberger, Elfriede Kaltenbäck (einer Mitarbeiterin Gross’ im Neurohistologischen Laboratorium, später im Ludwig-Boltzmann-Institut) und Hans Hoff sowie Barbara Uiberrak und anderen. Uiberrak (ab 1938 Prosektorin der Wiener Psychiatrie „Am Steinhof“, nach 1945 Vorstand der Prosektur der nun „Baumgartner Höhe“ genannten Klinik) verschaffte ihm 1953 als Leiterin der Prosektur Zugang zu Präparaten der Ermordeten. Wie Gross war sie einst Mitglied der NSDAP-Ortsgruppe Flötzersteig.[10] Auf die Zeit des Nationalsozialismus hinweisende Lebens- und Sterbedaten wurden im Allgemeinen vermieden; als Herkunft des „Materials“ wurde die Prosektur des Steinhof angegeben. Die Arbeiten lassen sich in drei Gruppen einteilen: Die erste Gruppe umfasst 13 Veröffentlichungen aus den Jahren 1952 bis 1962 über einzelne, Gross interessant erschienene Fälle oder solche, die sich zur Demonstration spezieller Fragestellungen eigneten. Zehn Veröffentlichungen aus den Jahren 1956 bis 1978 bilden die zweite Gruppe, die sich mit unspezifischen morphologischen Auffälligkeiten (z. B. Turmschädel) oder mit bestimmten Krankheitsbildern auseinandersetzen. Dafür wurden jeweils bis zu 40 Fälle dokumentiert und (mit einer einzigen Ausnahme) mit Fotos versehen. Die dritte Gruppe besteht aus elf statistischen Untersuchungen, deren Grundlage jeweils eine große Zahl an Krankengeschichten und Gehirnpräparaten bildete.[6] 1957 wurde Gross Primarius (Leiter) der 2. Psychiatrischen Abteilung sowie des Neurohistologischen Laboratoriums der „Baumgartner Höhe“, wo sich die seit 1954 histologisch untersuchten und mit neuen Protokollnummern versehenen Gehirne befanden. In seiner 1958 gemeinsam mit Elfriede Kaltenbäck erstellten und in der Wiener Klinischen Wochenschrift veröffentlichten Arbeit „Die intrauterine Zerebralschädigung als ätiologischer Faktor bei angeborenen, hochgradigen Schwachsinnszuständen“ rühmte er die Größe seiner Hirnsammlung, ohne dabei auf deren Entstehen zu verweisen:[6] „Dank eines eigenen, größeren, anatomisch auswertbaren Materiales, das uns in erster Linie von der Prosektur der Heil- und Pflegeanstalt „Am Steinhof“ zur Verfügung gestellt wurde […], besteht die Möglichkeit, verschiedene dieser Fragen auch vom Standpunkt des Neuropathologen aus zu bearbeiten […] Untersucht wurden bisher 546 Gehirne von Kranken, die mit der klinischen Diagnose eines angeborenen oder im Laufe der ersten drei Lebensjahre erworbenen, höhergradigen Schwachsinns (Idiotie) mit oder ohne neurologische Ausfallserscheinungen verstarben. Im Vergleich zu den von Benda, Malamud und Meyer bearbeiteten Hirnsammlungen ist unser Material das größte und zugleich auch so ziemlich auslesefreieste dieser Art.“ Für seine Forschungen an den Kinderhirnen wurde er 1959 mit dem Theodor-Körner-Preis ausgezeichnet.[2] Auf Anraten von Erwin Stransky war er ab 1960 als Gerichtsgutachter für Neurologie und Psychiatrie tätig und begutachtete zahlreiche prominente Fälle, wie etwa die Angeklagten der so genannten Uni-Ferkelei, Günter Brus, Otto Muehl und Oswald Wiener. Er wurde zum meistbeschäftigten Gerichtsgutachter Österreichs und erstellte allein bis 1978 rund 12.000 Gutachten. Nebenbei betätigte er sich noch als Pharmatester. Allein zwischen 1958 und 1968 testete er 83 verschiedene Präparate, die oft direkt aus dem Tierversuchslabor kamen, an jeweils mehr als 100 Patienten, so auch das mit schweren bis tödlichen Nebenwirkungen aufwartende Medikament Clozapin, über das er schließlich die Worte „Gemessen an der Art des Krankengutes war schon im Vorherein ein nur bescheidener Therapieerfolg zu erwarten“ verlor.[6][2] Zugleich war Gross Ansprechpartner für die Richtervereinigung, wenn es um die Organisation von Seminaren zur Schulung von Richtern ging, und er hielt den Kontakt zur Universität, genauer gesagt zu Franz Seitelberger, aufrecht. Darüber hinaus wurde Mitte der 1970er-Jahre die Strafrechtsreform Christian Brodas umgesetzt, die zu einer wesentlichen Aufwertung der Funktion des Gerichtspsychiaters führte. Berater Brodas waren dabei der Psychiater Willibald Sluga, die beiden ehemaligen SS-Mitglieder Gerhart Harrer und Franz Seitelberger sowie Heinrich Gross.[1] Im Jahr 1971 engagierte er sich im Wiederwahlkomitee für Bundespräsident Franz Jonas. Gescheiterte Habilitation Alfred Gisel, der von Gross als hervorragendem Arzt überzeugt war und dessen Arbeiten gelesen hatte, schlug ihn Hans Hoff gegenüber für eine Habilitation vor, wovon dieser jedoch abriet: „Das sollte man dem Mann nicht antun. Nicht, weil er nicht gut wäre, aber weil alles wieder aufgerollt würde.“ Gross versuchte 1962 dennoch, mit seiner Arbeit „Sehnervatrophie infolge Turmschädelbildung“ zu habilitieren, und wählte Hoff als Betreuer aus. Zudem war Gross als Leiter für das Psychiatrische Krankenhaus am Steinhof vorgesehen. Walter Spiel intervenierte über Ella Lingens, die zu der Zeit Referatsleiterin in der Sektion Volksgesundheit des Sozialministeriums war, gegen Gross’ Habilitation: „Die Habilitation von Gross muss verhindert werden, das können wir nicht zulassen. Wenn Gross Professor wird, trete ich aus der SPÖ aus.“ – Spiel wusste, wie in den 1950er- und 1960er-Jahren „jeder Student und jeder Lehrer an der Universität, woher das Forschungsmaterial von Gross stammt. Unter Kollegen ist das in der Luft gelegen.“ Hoff weigerte sich schließlich, die Habilitation anzunehmen, und begründete dies mit der Herkunft der untersuchten Gehirne. Auch wurde ihm die Leitung des Krankenhauses am Steinhof nicht übertragen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wusste die Fachwelt über die Herkunft der Gehirne Bescheid.[1] Ludwig Boltzmann-Institut Ab 1968 hatte er die Leitung des neu gegründeten und in den Räumen des Neurohistologischen Laboratoriums im Pavillon B am Steinhof untergebrachten „Ludwig Boltzmann-Instituts zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems“ inne, dessen Aufgabe er folgendermaßen beschrieb: „Die Prosektur des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien verfügt, soweit dies an Hand der Weltliteratur abgeschätzt werden kann, über das größte Material an Gehirnen mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden. Die neuropathologische Aufarbeitung und Auswertung dieses einmaligen Materials ist erste Aufgabe des Instituts in den nächsten Jahren.“ Der Vorstand der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, darunter Gross’ Förderer Alfred Gisel und Hertha Firnberg, wusste von seinen Verwicklungen in die NS-Euthanasie; es wurde jedoch keinerlei Diskussion zur Herkunft des „einmaligen Materials“ im Sitzungsprotokoll vermerkt. Auch nachdem im März 1981 im Gross-Vogt-Prozess (siehe Klage gegen Werner Vogt) der Nachweis von Gross’ Mitverantwortung an den Euthanasiemorden erbracht wurde, hatte dies nur zur Folge, dass das „LBI zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems“ mit dem „LBI für klinische Neurobiologie“ unter diesem Namen zusammengelegt wurde. Die Leitung teilte sich Gross ab diesem Zeitpunkt mit Universitätsprofessor Kurt Jellinger.[6] Die Forschungsaufgaben im LBI und seine Tätigkeit als Gerichtsgutachter führten zu einer Verlagerung des Schwerpunkts von Gross’ Forschungsinteressen zu forensisch-psychiatrischen Fragen und „der Bearbeitung und statistischen Auswertung eines wohl einmaligen Tätergesamtkollektivs von ca. 4000 Straftätern (darunter 500 Täter mit ‚nicht fahrlässigen Tötungsdelikten‘)“, wie aus dem Jahresbericht der Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft 1974 hervorgeht. Gemeinsam mit Gerhart Harrer gründete er 1974 die „Arbeitsgemeinschaft für forensische Psychiatrie und Neurologie“ sowie 1975 die Zeitschrift für Gerichtspsychiatrie, „Forensia“.[1][2] Zu dem Kreis gehörten angesehene Psychiater wie Peter Berner, Willibald Sluga, Walter Spiel, Hans Strotzka, der Rechtswissenschaftler und ehemalige NS-Staatsanwalt Friedrich Nowakowski oder der Psychiatrieprofessor Gerhart Harrer.[11] Die Ludwig Boltzmann-Gesellschaft, namentlich Josef Bandion, schlug Gross 1975 für eine Auszeichnung vor. Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg verlieh ihm das österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse, welches ihm jedoch 2003 wieder aberkannt wurde. Wiedersehen mit Friedrich Zawrel In seiner Funktion als Gerichtspsychiater saß Gross am 27. Dezember 1975 dem ehemaligen Spiegelgrund-Insassen Friedrich Zawrel gegenüber. Zawrel hatte über all die Jahre Gross’ Tätigkeit als Gerichtspsychiater in den Zeitungen verfolgt und konnte nicht verstehen, „wie es möglich war, dass ein Mann mit so einer Vergangenheit eine so wichtige Stellung im Justizapparat haben konnte, zumal seine Vergangenheit durch den Prozess vor dem Volksgericht bekannt war“.[1] Gross gegenübersitzend sagte Zawrel:[3] „Glauben Sie mir, ich kenne Menschen, die haben hunderttausende Mal mehr verbrochen wie ich, aber die sind heute wieder angesehene Leute, sind in hohen Funktionen und so.“ Gross verstand nicht und erkannte Zawrel nicht. Auf die Frage, ob er schon einmal psychiatriert worden sei, antwortete Zawrel:[3] „Herr Doktor, für einen Akademiker haben Sie aber ein sehr schlechtes Gedächtnis. […] Herr Doktor, können Sie überhaupt noch gut schlafen? Haben Sie schon vergessen die vielen toten Kinder vom Pavillon 15, haben Sie schon die gemarterten und misshandelten Kinder vom Pavillon 17 vergessen?“ Mit dem Gutachten, das Gross anfertigte, sprach er sich dafür aus, Zawrel im Anschluss an die Haft in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter für immer hinter Gitter zu behalten, und untermauerte dies unter anderem mit einem Gutachten Illings aus dem Jahr 1943. Zawrel wehrte sich, indem er mittels eines Kassibers Kontakt zum Kurier aufnahm. Wolfgang Höllrigl, der Zawrel interviewte, veröffentlichte am 17. Dezember 1978 den ganzseitigen Artikel „Ein Häftling erkannte in Österreichs meistbeschäftigtem Gerichtspsychiater Dr. Gross einen NS-Arzt wieder. Ein Arzt aus der NS-Mörderklinik“. Nicht nur die Vergangenheit von Gross wurde darin beleuchtet, auch einige auf Basis seiner Gutachten gefasste Urteile aus großen Prozessen wurden kritisch unter die Lupe genommen.[12] Klage gegen Werner Vogt Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Kritische Medizin, unter ihnen Michael Hubenstorf und Werner Vogt, engagierten sich in der Sache. Sie beschlossen, Gross am 20. Jänner 1979 auf einer unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft für Forensische Psychiatrie und Neurologie veranstalteten Tagung, die zum Thema „Tötungsdelikte von Geisteskranken“ stattfand, mit den Vorwürfen zu konfrontieren, und kündigten ihr Kommen in einem Flugblatt an. Während rund fünfzig Mitgliedern der kritischen Mediziner der Zutritt zu der in Salzburg an der von Gerhart Harrer geleiteten Landesnervenklinik stattgefundenen Tagung verweigert wurde, konnten Werner Vogt und zwei weitere Mitglieder sich den Einlass erstreiten. Vogt verlangte eine Änderung des Programms – Gross solle über Tötungsdelikte Schizophrener referieren, weil er damit mehr Erfahrung habe. Er erschien jedoch nicht, ein Kollege sollte seinen Vortrag verlesen. Stattdessen wurde Vogt von zwei Staatspolizisten, die sofort zur Stelle waren, abgeführt. Gross verklagte Vogt wegen übler Nachrede und bezog sich dabei auf eine Stelle in dem von Vogt verfassten Flugblatt:[1] „Nun also macht sich Gross, der selbst an der Tötung Hunderter Kinder mitbeteiligt war, über die Tötungsdelikte Geisteskranker her.“ Vogt, sein Verteidiger Johannes Patzak und der Medizinhistoriker Michael Hubenstorf recherchierten den Werdegang von Gross und analysierten seine wissenschaftlichen Publikationen ebenso wie die Verfahrensakten gegen Illing 1946 und Gross 1950. Als Zeugin wurde die Krankenschwester Anna Katschenka geladen, doch sie erlebte den Verhandlungstermin nicht mehr. Als der Kronzeuge Friedrich Zawrel zu erzählen begann, schnitt der Richter Bruno Weis ihm das Wort mit „Das gehört nicht hierher“ ab. Das Verfahren führte in Erster Instanz am 22. Februar 1980 zu einem Schuldspruch für Vogt, der zu einer Geldstrafe von 32.000 Schilling sowie zu einer Geldbuße an Gross von 10.000 Schilling verurteilt wurde. Die Strafe sollte generalpräventiv wirken, also mögliche Folgetäter abschrecken. Vogt legte Berufung ein.[2][1] In der Folge klagten sich 3600 Menschen selbst an, weil sie auf einer Unterschriftenliste das Zitat jener Formulierung, wegen der Vogt angeklagt wurde, unterschrieben hatten, darunter etwa Christine Nöstlinger, Peter Turrini, Dieter Seefranz, Anton Pelinka, Alfred Hrdlicka und Sigi Maron. Gross strengte kein Verfahren gegen sie an. Jedoch verklagte er im Jänner 1981 die Kabarettisten Erwin Steinhauer und Götz Kauffmann, die ihn in einer im November 1980 im ORF ausgestrahlten Kabarett-Sendung parodiert hatten. Sie wurden ein Jahr später freigesprochen.[1] Die kritischen Mediziner und Vogts Anwalt, Johannes Patzak, sammelten für die Berufungsverhandlung weitere Beweise, obwohl ihnen mancher Weg versperrt wurde; etwa bekam Patzak trotz Vollmacht von Zawrel keine Einsicht in dessen Krankenkartei. Statt nur die Akten nach Formalfehlern zu beurteilen, rollte der vorsitzende Richter Peter Hoffmann das Beweisverfahren neu auf. Für ihn war es völlig unglaubwürdig, dass Gross als Oberarzt und Abteilungsleiter in einer Mordklinik der einzige unter fünf Ärzten gewesen sein soll, der von der Mitarbeit am Tötungsprogramm ausgenommen gewesen wäre. Am 30. März 1981 erfolgte vor dem Oberlandesgericht Wien der Freispruch Vogts, der den Wahrheitsbeweis für seine Anschuldigung erbringen konnte. Das war zwar keine Verurteilung von Gross, aber eine Schuldigsprechung, die von den Zuhörern mit Applaus belohnt wurde.[13] Die Staatsanwaltschaft klagte ihn dennoch nicht an wegen Beihilfe zum Mord, sondern befand, dass es sich „unter Verneinung der Niedrigkeit der Beweggründe“[2] bloß um Totschlag handeln würde, und der sei verjährt. Dieser Beschluss wurde im Oktober 1981 vom Justizministerium bestätigt.[1] Ausschluss aus SPÖ und BSA Auf Betreiben des Abgeordneten Edgar Schranz erfolgte am 30. April 1981 der Ausschluss von Gross aus der SPÖ; auch der Wiener SP-Landesparteisekretär Rudolf Edlinger fand die Erkenntnisse aus dem Vogt-Prozess ausreichend und Gross „für die Wiener SPÖ untragbar“. Am 2. September 1981 bestätigte das Schiedsgericht der SPÖ-Landesparteiorganisation Wien den Parteiausschluss. Gross berief dagegen am 8. Oktober 1981; am 12. Juli 1982 bestätigte das Schiedsgericht des Bundesparteivorstandes den Ausschluss.[2][1] Im Bund Sozialistischer Akademiker wurde am 20. Mai 1981 von Elisabeth Pittermann und einigen Vorstandskollegen ein Antrag auf Ausschluss Gross’ eingebracht und von einer Mehrheit angenommen, der Vorstand der Österreichischen Ärztevereinigung wollte jedoch vor einem Ausschluss aus dem BSA erst die Berufung gegen den Parteiausschluss abwarten. Erst am 25. Mai 1988 fasste der Vorstand der Österreichischen Ärztevereinigung den einstimmigen Beschluss, Gross aus dem BSA auszuschließen.[2][11] Ungebrochen als Gerichtsgutachter weiterbeschäftigt Seine Pensionierung als beamteter Arzt des psychiatrischen Krankenhauses erfolgte – unter Anrechnung der Zeit am Spiegelgrund – noch 1981. Er erhielt monatlich eine Pension von 36.000 Schilling und zusätzlich 14.000 Schilling von der Ärztekammer. Seine Dienstwohnung bewohnte er bis Mitte 1997.[1] Seine Tätigkeit für das Ludwig-Boltzmann-Institut behielt er jedoch bei und forschte weiterhin an den Gehirnen der ermordeten Kinder des Spiegelgrunds. Erst 1989 musste er die Leitung des Instituts unter dem Druck des Wissenschaftsministeriums zurücklegen.[1] Auch seine Karriere als Gerichtsgutachter der unabhängigen Gerichtsbarkeit setzte er ungebrochen fort, was daran lag, dass die Heranziehung eines Gutachters Sache des jeweiligen Richters ist. Gross wurde in den drei Jahren, die zwischen dem Freispruch Vogts und seiner Streichung von der Gutachterliste (1984) lagen, so oft wie noch nie beauftragt. Seine Honorareinnahmen betrugen zwischen 1980 und 1983 jeweils über eine Million Schilling jährlich. Obwohl er nicht mehr als Gutachter eingetragen war, wurde er weiterhin vom Landgericht für Strafsachen in Wien bestellt. 1990 fungierte er als Begleitgutachter im Prozess gegen Udo Proksch, was der Standard als vor der internationalen Presse kaum zu überbietende Peinlichkeit wertete. 1995 kassierte er immerhin noch 595.231 Schilling. Sein letztes Gutachten erstellte er im Jahr 1998.[1][11] Neue Recherchen und Öffnung der Stasi-Archive Mit der Öffnung der bis 1989 geheimen Stasi-Archive in Berlin tauchten neue Unterlagen des Reichsausschusses auf. Marianne Enigl machte den Historiker Wolfgang Neugebauer 1996 auf ein Dokument aufmerksam, welches belegt, dass Gross 1944 freiwillig „Reichsausschußarbeit“ erledigte. Illing begründete darin eine „einmalige Sonderzuwendung“ für das Jahr 1944 – als Gross nach eigener Aussage gar nichts mehr mit dem Spiegelgrund zu tun hatte:[11] „Während seines militärischen Urlaubs hat er im Spätsommer dieses Jahres, als Frau Dr. Türk zunächst auf Urlaub und dann mehrere Wochen durch Krankheit bettlägrig war, reichlich einen Monat lang zu meiner wesentlichen Entlastung einen guten Teil der Reichsausschußarbeit in der hiesigen Klinik getätigt.“ Wolfgang Neugebauer erstattete daraufhin Anzeige gegen Gross. Staatsanwaltschaft und Justizministerium genügten die Beweise abermals nicht, eine „allenfalls erweisbare Mitwirkung von Dr. Gross an Euthanasiehandlungen im Jahr 1944“ wäre trotzdem nur als Totschlag zu bewerten und damit verjährt.[11][1] Mathias Dahl reichte 1996 an der Universität Göttingen seine medizinhistorische Dissertation ein, in der er vor allem die 312 Krankenakten, die in der Prosektur am Steinhof noch vorhanden waren, das Totenbuch der „Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund“ sowie Gross’ Forschungen an den Gehirnen penibel aufarbeitete. Darin war erstmals erkennbar, wie sehr Gross in die „Kinder-Euthanasie“ involviert war und dass er für seine Forschungen insbesondere Leichenteile jener Kinder heranzog, an deren Ermordung er maßgeblich beteiligt war.[5] Mordanklage Als Wolfgang Neugebauer im März 1997 eine Anzeige gegen Gross erstattete, die er auf Erkenntnisse Mathias Dahls stützte, schlug die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens vor. Die amerikanischen Fernsehsender ABC, CNN und CBS sowie das britische Magazin The Sunday Times nahmen das Thema auf. In einer Parlamentsdebatte am 5. Juni 1997 äußerten sich Elisabeth Pittermann – „Als Ärztin schäme ich mich für einen derartigen Kollegen, der unsere Ethik, unsere Prinzipien und unseren Eid so verraten hat“ – und Erwin Rasinger:[11] „Ich kann es nicht akzeptieren, daß man im medizinischen Bereich Naziverbrechen bagatellisiert. Die Ärzte waren auch in Österreich Teil einer grauenhaften Tötungsmaschinerie, die nicht nur Andersdenkende, andere Rassen, sondern auch Kranke und Behinderte brutal ermorden ließ. […] Ich stehe nicht an, mich als Arzt bei den vielen Opfern und Hinterbliebenen des Dritten Reiches zu entschuldigen, da wir Ärzte sehr viel Mithilfe geleistet haben, daß im Rassenwahn und in falscher Pflichterfüllung Hunderttausende, Millionen von Menschen zu Tode kamen. Ich persönlich schäme mich.“ Das Justizministerium lehnte die Einstellung des Verfahrens gegen Gross ab. Ende 1997 wurde das Strafverfahren wegen Mordes eingeleitet; die gerichtliche Voruntersuchung wurde am 18. März 1998 eingeleitet. Sepp Rieder, damals Gesundheitsstadtrat und Vizebürgermeister Wiens, bezeichnete Gross im Jänner 1998 während einer Pressekonferenz zum Symposium „Zur Geschichte der NS-Euthanasie in Wien“ als Mörder.[2][1] Die Innsbrucker Ärzte Reinhard Haller und Walter Rabl bekamen den Auftrag, ein Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zu stellen. Als sie ihren Besuch bei ihm beendeten, erklärte er ihnen, dass er sich für nicht vernehmungsfähig erklären würde, müsste er sich selbst beurteilen. Sie hörten nicht auf seinen Ratschlag und befanden ihn mit 30. August 1998 für einvernahmefähig. Sie erläuterten, dass allein Vergesslichkeit, die bei ihm „nicht nur auf hirnorganischer Leistungsschwäche allein, sondern auch auf psychogenen Mechanismen wie Abwehr oder Verdrängung beruhen muss“, keine Vernehmungsunfähigkeit begründen würde, weil er zum Teil sehr exakte Angaben zu früheren Ereignissen machen könne.[1] Untersuchungsrichterin Minou Neundlinger beschlagnahmte für ihre Untersuchungen die noch vorhandenen Krankengeschichten und rund 400 Präparate, von denen Kurt Jellinger 1989 behauptet hatte, dass sie bestattet worden wären. Es fanden sich für insgesamt neun Morde, die Gross im Spätsommer 1944 begangen hatte, eindeutige Beweise. Die Eröffnung eines neuerlichen Gerichtsverfahrens verzögerte sich bis zum Jahr 2000. Am 19. April 1999 sagte der Wiener Gesundheitsstadtrat Sepp Rieder in einem Profil-Interview auf die Frage, ob er fordere, dass Gross der Prozess gemacht wird:[14] „Ja, weil ich ein Urteil in der Sache haben möchte. Man soll in der Frage der Verhandlungsfähigkeit sehr sorgfältig sein. Ich weiß, daß da manchmal sehr großzügig entschieden wird. Es hat lange gedauert, bis man sich der Sache angenommen hat. Ein Prozeß ist daher auch im Interesse der Justiz, damit nicht der Eindruck entsteht, man habe zu lange gewartet.“ Am 21. März 2000 saß Gross auf der Anklagebank, die Verhandlung wurde jedoch nach 30 Minuten aufgrund eines neuerlichen Gutachtens des Psychiaters Haller vertagt und nicht wieder aufgenommen. Haller attestierte dem Angeklagten fortgeschrittene vaskuläre Demenz und eine ausgeprägte Depression.[15] Der New Yorker Psychiater und Gerichtssachverständige Peter Stastny stellte zum Gutachten fest: „Unerklärlich sind mir die Umstände, unter denen das psychiatrische Gutachten gemacht wurde und – vor allem – warum es vom Gericht als schlüssig akzeptiert wurde. […] Aus den Befunden – sowohl Computertomografie (CT) wie Tests wie Beobachtung – werden Schlüsse gezogen, die daraus nicht ableitbar sind. So wird die Diagnose der Demenz und einer ausgeprägten Depression auch auf die CTs gestützt. […] Der zweite von Dr. Haller angewandte Test der zerebralen Insuffizienz ist überhaupt nicht mehr gängig. Das Konzept der zerebralen Insuffizienz wird heute weder klinisch noch wissenschaftlich verwendet.“[16] Zweifel über diese Beurteilungen kamen auch in der Öffentlichkeit rasch auf. Gross nährte diese Zweifel, als er im Anschluss an das Verfahren in einem Kaffeehaus Interviews gab, über den Zweiten Weltkrieg erzählte und sagte:[17] „Ich glaube, man könnte mir nichts nachweisen.“ Werner Vogts Kommentar zum Scheitern des Verfahrens:[1] „Heinrich Gross hat es geschafft. Was er uns seit Jahrzehnten vorgespielt hat, ist, laut Gutachter Haller, biologisch eingetreten: Er ist vergesslich. Die Demenz, laut klinischem Wörterbuch ‚die erworbene Verblödung‘, hat ihn und damit auch alle, die ihn deckten, gerettet. Kein Urteil. Österreich bleibt rein.“ Belastende Dokumente aus Moskau Am 8. August 2005 erstatteten der deutsche Dokumentarfilmautor Thomas Staehler und der Historiker Florian M. Beierl bei Staatsanwalt Michael Klackl am Landesgericht für Strafsachen Wien Strafanzeige gegen Heinrich Gross „im Falle von mutmaßlichen Tötungsdelikten im Jahr 1941“. Dabei übergaben sie Dokumente der russischen Militärstaatsanwaltschaft aus den Jahren 1945 bis 1948, in denen der Vorgesetzte von Heinrich Gross, Erwin Jekelius, seine Verantwortung für den Mord an tausenden behinderten Menschen am Wiener „Steinhof“ eingestanden und unter anderem im Detail geschildert hatte, auf welche Weise Gross auf seine Anordnung hin auch die Kinder am Spiegelgrund getötet hatte. Stähler und Beierl waren ursprünglich Hinweisen über das Schicksal des Euthanasie-Arztes Jekelius gefolgt und hatten diese Unterlagen mit Hilfe eines juristischen Tricks erlangt, indem sie einen Rehabilitationsantrag für den zu diesem Zeitpunkt kaum bekannten Kriegsverbrecher Jekelius stellten. In Moskau hoben die Behörden daraufhin die Akte Jekelius aus und begutachteten sie. Im Jänner 2005 lehnte Oberst A. A. Stukalov seitens der Rehabilitationsverwaltung der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft die Rehabilitation von Jekelius ab. Zur juristischen Begründung wurden nun Teile der Strafakte und Verhörprotokolle aus dem Jahr 1948 in Kopie übersandt, in welchen sich im Detail auch die Tötungsdelikte von Heinrich Gross fanden. Neben der Staatsanwaltschaft überreichten Staehler und Beierl auch dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes eine Kopie des Materials. Auszüge der Dokumente lasen die Forscher bei einer Pressekonferenz in der Gedenkstätte „Am Spiegelgrund“ vor: „… Man stellte Listen über die betreffenden Kinder zusammen und schickte sie mir zur unmittelbaren Ausführung. Ich wiederum habe diese Listen an Dr. Gross übergeben, der dann die Tötung der Kinder mittels Verabreichung von Luminal vornahm. […] Die Methodik zur Tötung von Kindern durch die Verabreichung von Luminal war vom Direktor der „Herden“-Klinik für Geisteskranke in der Provinz Brandenburg, Heinze, erarbeitet worden. Vor seiner Ankunft in Wien hatte mein Gehilfe Dr. Gross einen praktischen Lehrgang zur Tötung von Kindern bei dem genannten Heinze absolviert. […] Dr. Gross arbeitete in der Klinik unter meiner Leitung. Die Tötung der Kinder nahm er auf Grundlage seiner Erfahrungen und Instruktionen vor. […] In der Praxis unserer Arbeit hat es bei der Vergiftung kranker Kinder 2–3 Fälle gegeben, in denen die eingesetzte Dosis Luminal nicht ausreichend war und nicht den Tod des Kindes hervorrief. Nach einem langen Schlaf erwachten diese Kinder wieder und blieben am Leben. In diesen Fällen injizierte Dr. Gross zur Erreichung des Ziels in Absprache mit mir diesen Kindern eine kombinierte Dosis Morphium, Dial und Skupolamium, was nach 2–3 Stunden zum Tode führte. […] Die Tötung kranker Kinder wurde von uns unter strengster Geheimhaltung vorgenommen. Daher wussten die Eltern darüber gar nichts. Nach der Vergiftung eines Kindes durch Dr. Gross wurde den Eltern mitgeteilt, dass ihr Kind an dieser oder jener Krankheit gestorben sei, die er sich selbst ausdachte. Diese Mitteilungen habe ich als Klinikdirektor selbst unterschrieben. […] Was die Maßnahmen zur Tötung kranker Kinder betraf, so wurden diese systematisch während der gesamten Zeit meiner Tätigkeit als Klinikdirektor, im Verlauf eines Jahres also, durchgeführt. Monatlich töteten wir zwischen 6 und 10 Kinder. …“ Es kam jedoch zu keinem Verfahren mehr, Gross verstarb am 15. Dezember 2005. |
バイオグラフィー 少年時代と教育 1915年11月14日、カール・グロスとペトロネラ・グロスの間に生まれたとき、父親はすでに亡くなっていた。家業の毛織物・ニット業を続けていた母 は、息子を郊外のカトリック寄宿学校に入れ、彼は公立の文法学校で中等教育を終えた。17歳の時、1932年にヒトラーユーゲントに、1933年にはSA シュトルム13/99に入隊し、親衛隊長になった。1935年には地区訓練指導者に、1936年5月にはシュトゥルムバン訓練指導者に昇進した。1937 年4月にはオーバーシャルフューラーとなり、1937/38年には旅団長学校に通い、1938年1月からはシュトルム11/81の分隊長を務めた[1] [2]。ヴェルナー・フォクトに対する1979年の裁判では、ヒトラーユーゲント時代のことだけは認めた。組織に参加した動機について尋ねられたグロスは 次のように答えた[1]。 「熱狂的だった、それが理由だ」。 - ハインリヒ・グロス オーストリアがドイツ帝国に併合された後、彼はNSDAPの会員になることを申請し、会員番号6.335.279と1938年5月1日という象徴的な日付 で入会が認められた。また、1938年7月からは、ドイツ帝国大学から奨学金を受けた。1939年1月には分隊長となる。 1939年12月15日に医学博士号を取得する前に、ガールフレンドのヒルデと結婚し、後に3人の子供をもうけた[3]。1940年1月2日、カイゼリン =エリザベート病院で研修医として働き始め、1940年2月1日からはイブス養護施設で臨時の病院医として働き、ナチスによる病人殺戮の一環として、精神 を病んだ成人の排除に立ち会った。彼は1940年に黄金HJ名誉バッジNo.124,470を授与された[2]。 シュピーゲルグランドにて → 主な記事 シュピーゲルグランドにて 1940年11月18日、グロスは医療部長エルヴィン・イェケリウスとその副官マルガレーテ・ヒュプシュ(イェケリウスは1942年7月からエルンスト・ イリングに交代)のもとで、少年精神病院アム・シュタインホーフの敷地内にあるウィーンの精神病院アム・シュピーゲルグルントで臨時の病院医として働き始 めたが、すぐに病院医となり、当初は1940年7月24日に病院群の9つのパビリオンに設置された青少年福祉施設で教育が困難な子どもたちのための「学童 病棟」に勤務した。その任務は、「精神病質または遺伝性の病気の子どもたちの観察で、2~3ヶ月の入院の後、さらなる治療と教育のために個々の施設に引き 渡されることになっていた」。そこで彼は、「唾液注射」のようなサディスティックで苦痛に満ちた手段で子どもたちを懲らしめようとした[4]。1941年 4月に、内部的には「帝国委員会部」として知られ、大ドイツ帝国では2番目の「幼児部」が設立されると、彼はその管理を引き継いだ。この部門では、 1945年まで、館内で15件の「安楽死」殺人が行われた。グロスはしばしば帝国委員会に報告書を書いた。彼が否定的な予後を示した場合、帝国委員会は殺 人を許可した。看護職員は通常、子供の食べ物に毒を混ぜるよう指示された。あるいは、毒は、子供がすぐには死なず、数日間、しばしば肺炎やその他の二次的 な病気で死亡するような方法で注射された。イリングが1945年10月22日に証言したように、「子供たちの両親に、子供たちが生きているのを見る機会を 与えたかったから」[5]。 1941年6月、7月と1942年1月、グロスは、ブランデンブルクの殺戮センターと、ハンス・ハインツェの指揮の下、1939年に最初の専門小児病棟が 設置されたブランデンブルク近郊のゲルデン州立施設で、さらなる訓練コースに参加した。彼がそこで何を学んだのか正確にはわかっていないが、彼が戻った 後、「小児特別病棟」での死亡率は劇的に上昇した: 1941年前半には22人の子どもが死亡したが、後半にはすでに72人になっていた[3][2]。死亡した子どもたちから脳と脊髄が摘出され、研究目的で 保管された[6]。グロスは1941年10月、診療所の敷地内に自分と家族用の公式アパートを与えられた。1941年11月11日、グロスは1940年2 月1日に遡及してライヒスガウ・ウィーンの市政に移管された。加えて、彼は1941年の1年間、ライヒザウシュスメンバーのごく一部の人々への感謝と表彰 として、ベルリンの "Kindermord-Zentrale "でSS-Hauptsturmführer Hermann(ライヒスフューラーSSの保安部、SD本部ウィーン支局)が彼のために入手した "1回限りの特別手当 "を受け取った[1][7]。 1942年3月26日、グロスはホラブルン(Hollabrunn)の国防軍に召集されたが、4月27日に総統府(「安楽死」を扱う)に不可欠とされたた め、1942年5月5日にはすでにアム・シュピーゲルグルント(Am Spiegelgrund)に戻っていた。彼はまた、イッブスの専門家としての仕事も遂行し、1942年5月には、ズノイモ近郊のフリシャウ児童養護施設 に数日間滞在し、そこに収容されている子供たちの検査と選別を行った。 1942年7月1日からシュピーゲルグルントの新しい医療部長となったイリングの下で、グロスはマリアンネ・テュルクと「乳児科」の管理を分担した。この 時までに、グロスの指揮のもとで336人の子供が死亡し、グロスは238例の死亡診断書に署名した[6]。シュピーゲルグルントでは、ほとんどすべての子 どもたちに気脳造影が行われ、その多くはグロスによって行われた。イリングの研究の関心は、気脳造影によって結節性硬化症が生きている患者で診断できるこ とを証明することだった。X線撮影のために背骨から脳室に空気を送り込むという、非常に苦痛を伴う検査で、子供たちはしばしば助からなかった。グロスとイ リングは、幼い患者の健康状態などまったく気にしていなかったし、医学的に必要だったわけでもない。彼らは研究にしか興味がなかった。臨床的に診断を実証 するためには、死亡した患者の脳の切片を作る必要があった[1][2]。 1942年11月にウィーン生物学会で講演を行った際、彼は、患者やその病気には関心を持たず、症例研究としての患者の質だけに関心を持つ医学研究の模範を示した[1]。 結局、グロスは1943年3月23日にドイツ国防軍に入隊せざるを得なくなり、負傷して帰還するまでロシアの歩兵師団で軍医として勤務し、ローゼンヒュー ゲル軍病院で研修医となった。1943年12月、彼はアルバニアに赴任し、そこで腎臓の病気にかかり、まずティラナで、次にテッサロニキで治療し、 1944年6月5日にシュタマースドルフ陸軍病院に移送され、そこで療養のため帰国した。その後、部隊に復帰したと言われている。ドイツ国防軍に入隊して 以来、アム・シュピーゲルグルントでは働いていないと常に主張していたが[1]、その逆が証明された。彼は奇形研究所に通い、戦線離脱中もアム・シュピー ゲルグルント診療所で働いていたことが、彼の署名入りのいくつかの報告書からわかる。例えば、彼は1943年9月25日にアルスタードルフの施設から移送 された患者の大群の中の14人の少女を「治療」した医師の一人であり、14人全員が3ヶ月半以内に死亡している[2]。 終戦と戦後 エルベ川西岸に到達しようとしていたグロスは、1945年5月にソビエト軍の捕虜となった。彼はエストニアのコトラ・ヤルヴェ収容所に送られ、ナチスの犠 牲者をもとに解剖学アトラスを編纂したエドゥアルド・ペルンコプフや、ウィーン生物学会での講演ですでに面識があったはずのアルフレッド・ギゼルといった 同僚とともにそこで過ごした。 1947年12月27日に釈放されたグロスはウィーンに戻り、過失致死罪で起訴された病棟看護婦アンナ・カトシェンカに対する裁判が1月8日に予定されて いることを知った。グロスは、自分が多くのケースで彼女に子どもたちの殺害を命じたことを知って身を隠したが、1948年4月1日にケフラッハで逮捕され た。安楽死擁護者のエルンスト・ヤホーダを弁護人として、彼は1950年3月28日と29日に裁判官の前に立った。しかし、罪状は同僚のように暗殺ではな く、単に「子供の過失致死への参加」であった。アンナ・カトシェンカの裁判では、司法当局は、精神障害者に対しては「洞察力が欠如している」という理由で 殺人は成立しないという結論に達した。彼が起訴されたのが一件だけだったのも幸運だった。すでに死刑が確定し、1946年に処刑されたイリングの事件で は、法務大臣のヨーゼフ・ゲレーが、直ちに起訴し、患者ファイルのさらなる調査を行わないよう強く求めたため、検察庁はさらなる調査や証人尋問を行うこと なく、グロスの一件だけで満足したのである。グロスが帝国委員会についてどの程度知っていたかについての供述における矛盾も無視され、明らかに虚偽の免責 供述も精査されなかった。一審では、専門家報告書の作成に協力したことで、過失致死幇助罪で懲役2年の判決が下されただけであった。刑期は公判前勾留期間 とぴったり一致していたため、彼は1950年4月1日に釈放された。1951年4月27日、最高裁判所は「判決理由の内部矛盾」(検察庁は、判決理由から は「被告人が律儀に提出した病状のメモの一つが安楽死をもたらすものであったことは明らかではない[...]」という結論に達した)を理由に判決を覆し、 第一審での再審理に委ねた。しかし、検察官は1951年5月25日に審理を打ち切った。1951年6月、裁判所は、疑惑に反論できないという理由で、その 後の禁固刑に対する補償の申請を却下した[1][6][2]。 戦後オーストリアでの経歴 他の多くの元国家社会主義者と同様、グロスは社会主義学術連盟(BSA)を通じて更生し、そこで築いた人脈を通じてウィーン市のサービスに再び入ることが できた。当時エルヴィン・シュトランスキーの指導下にあった市立精神病院アム・ローゼンヒューゲルで精神医学と神経学の専門医としての訓練を受けた。 1953年にSPÖに入党し[8]、研修を終えると、1955年にシュタインホーフに戻り、かつての殺人現場であったアム・シュタインホーフ(現在はバウ ムガルトナー・ヘーエと呼ばれ[9]、後にオットー・ワーグナー病院が建設された)に移った。 グロスは子どもの脳に関する研究を続け、1954年から1978年の間に34の論文を発表した。それらは引き続き「先天性および後天性の高次脳機能障害」 に焦点を当てたものであった。これらの論文のいくつかは、フランツ・ザイテルベルガー、エルフリーデ・カルテンベック(グロスの神経組織学研究所の同僚の 一人で、後にルートヴィヒ・ボルツマン研究所に移った)、ハンス・ホフ、バーバラ・ウイベルラクらと共同で執筆した。ウイベラク(1938年からウィーン の精神科クリニック "アム・シュタインホーフ "の院長、1945年以降は現在 "バウムガルトナー・ヘーエ "と呼ばれるクリニックの昆虫学部長)は1953年、昆虫学部長としてグロスに殺害された人物の標本を提供した。グロスと同様、彼女はかつてフレーツァー スタイヒの地元NSDAPグループのメンバーであった[10]。国家社会主義時代に言及する生と死の日付は一般的に避けられ、シュタインホーフの解剖が 「材料」の起源として与えられた。作品は3つのグループに分けられる: 最初のグループは、1952年から1962年にかけて、グロスにとって興味深いと思われる個々の事例や、特定の問題を実証するのに適した事例に関する13の出版物からなる。 1956年から1978年までの10冊の出版物が第二のグループを形成し、非特異的な形態学的異常(例えば塔状頭蓋骨)や特定の臨床像を扱っている。いずれも40例までの症例が記録され、(1例を除いて)写真が添付されている。 第3のグループは11の統計的研究で構成され、それぞれが多数の症例記録と脳標本に基づいている[6]。 1957年、グロスは第2精神科と「バウムガルトナー・ヘーエ」の神経組織学研究所のプリマリウス(所長)に就任した。1958年にエルフリーデ・カルテ ンベックと共同で執筆し、『Wiener Klinische Wochenschrift』に掲載された論文「先天性、高悪性度虚弱体質の病因論的要因としての子宮内大脳損傷」の中で、彼はその起源に言及することな く、脳コレクションの大きさを賞賛した。 「アム・シュタインホーフ "療養所と老人ホームの解剖によって入手できた、解剖学的に分析可能な私たち自身の、より大きな資料のおかげで、神経病理学者の観点から、これらの疑問の 様々な問題を扱うことも可能になった。ベンダ、マラムード、マイヤーが処理した脳コレクションと比較すると、我々の資料は最大であり、同時にこの種のもの としては最も選択的である」。 1959年、彼は子どもの脳に関する研究でテオドール・ケルナー賞を受賞した[2]。 エルヴィン・シュトランスキーの助言により、1960年から神経学と精神医学の法廷専門家として働き、いわゆるユニ・フェルケライの被告、ギュンター・ブ ルス、オットー・ミュール、オズワルド・ヴィーナーなど、数多くの著名な事件を検証した。彼はオーストリアで最も多忙な法廷専門家となり、1978年まで に一人で約12,000件の鑑定書を作成した。また、医薬品の試験官としても活躍した。1958年から1968年の間だけでも、彼は83種類の製剤を試験 し、その多くは動物実験室から直接持ち込まれたもので、それぞれ100人以上の患者を対象とした。 [6][2]同時にグロスは、裁判官を養成するセミナーを開催する際には裁判官協会の窓口となり、大学、より正確にはフランツ・ザイテルベルガーと連絡を 取り続けた。さらに、クリスチャン・ブローダの刑法改革が1970年代半ばに実施され、法医学精神科医の機能が大幅に向上した。ブローダの顧問には、精神 科医ヴィリバルト・スルーガ、2人の元SS隊員ゲルハルト・ハラーとフランツ・ザイテルベルガー、そしてハインリッヒ・グロスがいた[1]。1971年、 彼は連邦大統領フランツ・ヨナスの再選委員会に関与した。 ハビリテーションの失敗 アルフレッド・ギゼルは、グロスが優れた医師であることを確信しており、彼の著作も読んでいたため、ハンス・ホフにハビリテーションを受けることを勧めた が、ホフは反対した。彼が優秀でなかったからではなく、すべてがまた巻き戻されてしまうからだ"。グロスはそれでも1962年に「タワー頭蓋骨形成による 視神経萎縮」という論文でハビリテーションを試み、ホフを指導医に選んだ。グロスはシュタインホーフの精神病院の院長にも任命された。ヴァルター・シュ ピールは、当時社会省の公衆衛生課長だったエラ・リンゲンスを通じて、グロスのハビリテーションに反対した。もしグロスが教授になったら、私はSPÖを辞 職する」。- シュピールは、1950年代、1960年代と同様、「グロスの研究資料がどこから来たのか、大学のすべての学生、すべての教師が知っていた。それは同僚た ちの間に漂っていた」。ホフは最終的に、研究対象となった脳の出所を理由にハビリテーションを拒否した。彼はシュタインホーフ病院の責任者にもならなかっ た。遅くともこの頃には、専門家たちは脳の起源について知っていた[1]。 ルートヴィヒ・ボルツマン研究所 1968年から、彼はシュタインホーフのパビリオンBの神経組織学研究所の部屋にあった、新しく設立された「ルートヴィヒ・ボルツマン神経系奇形研究所」の責任者となり、その任務を次のように説明した: 「ウィーン市立精神病院の解剖室は、世界の文献から推定される限り、先天性の発達障害や後天性の早期損傷を持つ脳の最大の材料を有している。このユニークな資料を神経病理学的に処理し、評価することが、今後数年間における研究所の最初の仕事となる」。 グロスのパトロンであったアルフレッド・ギゼルとヘルタ・フィルンベルクを含むルートヴィヒ・ボルツマン協会の理事会は、彼がナチスの安楽死に関与してい たことを知っていた。しかし、会議の議事録には「ユニークな材料」の出所についての議論は記されていなかった。1981年3月のグロス=フォクト裁判 (ヴェルナー・フォクトに対する訴訟を参照)で、グロスが安楽死殺人事件の責任の一端を担っていたことが証明された後も、「神経系の奇形研究のための LBI」が、この名称で「臨床神経生物学のためのLBI」と統合されただけであった。これ以降、グロスは大学教授のクルト・イェリンガーと経営を分担した [6]。 1974年のルートヴィヒ・ボルツマン協会の年次報告書からわかるように、LBIでの研究任務と法廷専門家としての仕事によって、グロスの研究対象は法医 学・精神医学的な問題や「約4000人の犯罪者(500人の「非過失殺人」の犯罪者を含む)からなるおそらくユニークな犯罪者集団の処理と統計的評価」へ とシフトしていった。ゲルハルト・ハラーとともに、1974年に「法医学精神医学と神経学のための作業部会」を設立し、1975年には法医学精神医学のた めの雑誌「フォレンシア」を創刊した[1][2]。このサークルには、ペーター・ベルナー、ウィリバルト・スルーガ、ヴァルター・シュピール、ハンス・ シュトロツカ、法学者で元ナチス検察官のフリードリヒ・ノヴァコフスキ、精神医学教授のゲルハルト・ハラーといった尊敬すべき精神科医が含まれていた [11]。 ルートヴィヒ・ボルツマン協会、すなわちヨゼフ・バンディオンが1975年にグロスに賞を授与することを提案した。ヘルタ・フィルンベルク科学大臣からオーストリア科学芸術栄誉十字勲章I級を授与されたが、2003年に取り消された。 フリードリヒ・ザウレルとの再会 1975年12月27日、グロスは法廷精神科医として、元シュピーゲルグランド収容者のフリードリヒ・ザウレルと対面した。ザウレルは長年にわたって新聞 でグロスの法廷精神科医としての仕事を追っていたが、「このような過去を持つ男が司法機関でこのような重要な地位を占めることが可能なのか、特に人民法院 での裁判を通じて彼の過去が知られていたのだから」[1]理解できなかった。グロスの向かいに座ったザウレルは次のように述べた[3]。 「信じてほしい、私は私の何十万倍もの犯罪を犯した人々を知っている。 グロスはザウレルのことを理解していなかったし、認識していなかった。精神科にかかったことがあるかと尋ねられると、ザウレルは次のように答えた[3]。 「博士、あなたは学者にしては非常に記憶力が悪い。[博士、あなたは学者にしては非常に記憶力が悪い。第15パビリオンで死んだ多くの子供たち、第17パビリオンで殉教し虐待された子供たちのことをもう忘れたのか? グロスが作成した鑑定書の中で、彼は、危険な再犯者のための施設に収監されたザウレルを永遠に獄中に閉じ込めることを支持し、1943年のイリングの鑑定 書などでこれを裏付けた。 ザウレルは、キャシバーを使ってクーリエに連絡することで自己弁護した。ザウレルにインタビューしたヴォルフガング・ヘルリグルは、1978年12月17 日に「オーストリアで最も多忙な法医学精神科医グロス博士の中に、ナチスの医師を認めた囚人がいた」と題する記事を1ページにわたって掲載した。ナチス殺 人クリニックの医師」と題する。この記事はグロスの過去に光を当てただけでなく、彼の鑑定に基づく主要な裁判の判決のいくつかを批判的に取り上げた [12]。 ヴェルナー・フォクトに対する訴訟 ミヒャエル・フーベンシュトルフやヴェルナー・フォクトを含むクリティカル・メディシン・ワーキング・グループのメンバーは、この訴訟に関与することに なった。彼らは1979年1月20日、法医学精神医学・神経学作業部会などが主催した「精神病者による殺人」をテーマとする会議で、グロスに告発を突きつ けることを決意し、チラシで出席を表明した。ザルツブルグにあるゲルハルト・ハラーが経営する州立精神病院で開催されたこの会議には、批判的な医師団のメ ンバー約50人が入場を拒否されたが、ヴェルナー・フォクトと他の2人のメンバーは何とか入場することができた。グロスは精神分裂病患者による殺人につい て講演することになっていた。しかし、グロスは姿を見せず、同僚が講演を読み上げることになった。その代わり、ヴォクトはすぐに現場に駆けつけた2人の州 警察官に連行された。グロスは、フォクトが書いたリーフレットの一節を引用して、名誉毀損でフォクトを訴えた[1]。 "何百人もの子供たちの殺害に関与したグロスが、精神障害者の殺人を揶揄している"。 フォクト、弁護人のヨハネス・パッツァク、医学史家のミヒャエル・フーベンシュトルフは、グロスの経歴を調査し、彼の科学的出版物、1946年のイリング と1950年のグロスの事件ファイルを分析した。 看護師のアンナ・カツチェンカが証人として呼ばれたが、彼女は裁判の期日まで生きられなかった。重要証人のフリードリヒ・ザウレルが話し始めると、ブルー ノ・ヴァイス裁判長は「それはここにふさわしくない」と切り捨てた。1980年2月22日の一審裁判の結果、フォクトに有罪の評決が下され、彼には 32,000シリングの罰金、グロスには10,000シリングの罰金が言い渡された。この刑罰は、一般的な予防効果、すなわち、後に起こりうる犯罪者を抑 止することを意図したものであった。フォクトは控訴した[2][1]。 その後、クリスチーネ・ネストリンガー、ペーター・トゥリーニ、ディーター・ゼーフランツ、アントン・ペリンカ、アルフレッド・フルトリッカ、シギ・マロ ンなど、3,600人が、フォクトが起訴された処方箋を引用した嘆願書に署名したことを理由に告訴した。グロスは彼らに対して法的措置を取らなかった。し かし、1981年1月、1980年11月にORFで放送されたキャバレー番組で彼をパロディにしたキャバレー・アーティストのエルヴィン・シュタインハウ アーとゲッツ・カウフマンを訴えた。彼らは1年後に無罪となった[1]。 批判的な医師たちとヴォーグトの弁護士ヨハネス・パツァークは、控訴審のためにさらなる証拠を集めたが、いくつかの道は彼らにふさがれていた。たとえば、 パツァークはザーレルの委任状を持っていたにもかかわらず、ザーレルの医療記録にアクセスすることを許されなかった。ピーター・ホフマン裁判長は、単に ファイルに形式的な誤りがないかどうかを評価するのではなく、証拠手続きを再開した。彼は、殺人診療所の上級医師であり部長であったグロスが、5人の医師 の中でただ一人、殺人プログラムへの参加を免除されたというのは、まったくありえないことであると判断した。 1981年3月30日、ウィーン高等法院は、自分の告発の真実を証明できたフォクトに無罪判決を下した。これはグロスの有罪判決ではなかったが、聴衆から 拍手喝采を浴びた有罪判決であった[13]。それにもかかわらず、検事局は彼を殺人従犯では起訴せず、「動機の卑しさを否定する」[2]単なる過失致死で あり、時効であると判断した。この決定は1981年10月に法務省によって確定された[1]。 SPÖとBSAからの除名 ウィーンSP党幹事のルドルフ・エドリンガーも、フォクト裁判の結果は十分であり、グロスは「ウィーンSPÖにとって容認できない」と判断した。1981 年9月2日、ウィーンSPÖ州党組織の仲裁裁判所は、グロスの除名を認めた。グロスは1981年10月8日、これを不服として控訴し、1982年7月12 日、連邦党執行部の仲裁裁判所が除名を認めた[2][1]。 1981年5月20日、エリザベス・ピッターマンと社会主義学術連盟理事会の数人の同僚がグロスの除名動議を提出し、賛成多数で採択されたが、オーストリ ア医師会理事会は、BSAから追放する前に党からの除名に対する上訴を待つことを望んだ。1988年5月25日になって、オーストリア医師会理事会は全会 一致でグロスをBSAから除名することを決議した[2][11]。 裁判所の専門家として中断することなく雇用され続けた 彼はシュピーゲルグルントでの勤務を考慮し、1981年に精神病院の公務員医師を退職し、毎月36,000シリングの年金とオーストリア医師会からさらに14,000シリングの年金を受け取った。1997年半ばまで、公邸に住んでいた[1]。 しかし、ルートヴィヒ・ボルツマン研究所で働き続け、シュピーゲルグルントで殺害された子供たちの脳を研究した。科学省からの圧力で研究所長を辞任せざるを得なくなったのは1989年のことだった[1]。 専門家の任命はそれぞれの裁判官の問題であるためである。フォクトが無罪判決を受けてから専門家リストから外されるまでの3年間(1984年)、グロスは かつてないほど頻繁に依頼を受けた。1980年から1983年にかけての彼の報酬収入は、年間合計100万シリング以上であった。専門家証人としては登録 されなくなったが、ウィーンの刑事裁判所からは引き続き任命された。1990年、彼はウド・プロクシュの裁判で鑑定人を務めた。1995年、彼はまだ 595,231スイスフランを集めていた。彼は1998年に最後の鑑定書を作成した[1][11]。 新たな研究とシュタージ公文書館の公開 1989年まで秘密だったベルリンのシュタージ公文書館が公開され、帝国委員会の新たな文書が出現した。1996年、マリアンネ・エニグルは、グロスが 1944年に自発的に「帝国委員会の仕事」を遂行したことを証明する文書に歴史家ヴォルフガング・ノイゲバウアーの注意を喚起した。イリングは、グロスが 彼自身の供述によればもはやシュピーゲルグ ルントとは何の関係もなかった1944年の「単発の特別手当」を正当化した[11]。 「その年の夏の終わりの軍休暇中、テュルク博士がまず休暇に入り、その後病気で数週間寝たきりになっていたとき、彼は地元の診療所で帝国委員会の仕事のかなりの部分を1ヶ月以上遂行し、私をかなり安心させてくれた」。 ヴォルフガング・ノイゲバウアーはグロスを告発した。検察庁と法務省は再び証拠に満足せず、「1944年の安楽死行為へのグロス博士のいかなる証明可能な関与」もやはり過失致死罪とみなされるだけであり、したがって時効となった[11][1]。 マティアス・ダールは1996年にゲッティンゲン大学に医学史の論文を提出し、シュタインホーフの解剖学に残っていた312の医療記録、「アム・シュピー ゲルグルント青少年福祉施設」の死亡記録、グロスの脳に関する研究を丹念に分析した。これらの文書によって、グロスが「子どもの安楽死」にどの程度関与し ていたのか、また、彼が重要な役割を果たした子どもの殺害に使われた遺体の一部を研究に利用していたことが初めて明らかになった[5]。 殺人容疑 ヴォルフガング・ノイゲバウアーが1997年3月、マティアス・ダールの調査結果に基づいてグロスを告訴したとき、検察庁は事件の取り下げを提案した。ア メリカのテレビ局ABC、CNN、CBSとイギリスの雑誌『サンデー・タイムズ』がこの問題を取り上げた。1997年6月5日の議会討論で、エリザベス・ ピッターマンは「医師として、このように倫理、原則、宣誓を裏切った同僚を恥じる」と述べ、エルヴィン・レーシングルも次のようにコメントした[11]。 「医療分野におけるナチスの犯罪の矮小化を受け入れることはできない。オーストリアの医師もまた、反体制派や他の人種だけでなく、病人や障害者をも残酷に 殺害した恐ろしい殺人マシンの一員だった。[私たち医師は、何十万、何百万という人々が人種的狂気の中で、誤った義務の遂行によって殺されるのを確実にす るために多大な貢献をしたのだから。私は個人的に恥じている。 法務省はグロスに対する訴訟手続きの中止を拒否した。殺人罪の刑事訴訟は1997年末に開始され、予備捜査は1998年3月18日に開始された。1998 年1月、当時のウィーン市保健委員で副市長のゼップ・リーダーは、シンポジウム「ウィーンにおけるナチスの安楽死の歴史について」の記者会見で、グロスを 殺人者と評した[2][1]。 インスブルックの医師ラインハルト・ハラーとヴァルター・ラーブルは、被告が裁判を受けるにふさわしいかどうかの鑑定を依頼された。彼等が彼の面会を終え ると、彼は、もし自分で判断しなければならないのであれば、自分は裁判を受ける資格がないと宣言すると告げた。彼らは彼の忠告に耳を貸さず、1998年8 月30日に裁判を受けるにふさわしいと判断した。彼らは、物忘れだけでは、彼の場合、「脳力の欠如だけでなく、防衛や抑圧のような心因的メカニズムによる ものであるに違いない」と説明したが、彼は以前の出来事について非常に正確な情報を提供することができたので、尋問能力を欠くことにはならない。 ミノウ・ノイントリンガー裁判長は、調査のために、クルト・イェリンガーが1989年に埋めたと主張していた残りの医療記録と約400の標本を押収した。 1944年晩夏にグロスが犯した合計9件の殺人について、明確な証拠が発見された。新たな裁判の開始は2000年まで延期された。 1999年4月19日、ウィーン市保健担当参事官ゼップ・リーダーは、グロスの裁判を要求するかどうかという質問に対して、Profilのインタビューで 次のように答えた[14]。 「はい、私はこの問題について判決を下したいからだ。交渉の可能性の問題に関しては、非常に慎重にならなければならない。決定が非常に寛大に下されること があるのは知っている。この問題が処理されるまでには長い時間がかかった。そのため、裁判は正義のためにも必要であり、長く待たされたという印象を与えな いようにするためでもある」。 2000年3月21日、グロスはドックに座ったが、精神科医ハラーによる新たな鑑定により、裁判は30分後に休廷となり、再開されなかった。ハラーは、被 告が進行した血管性痴呆と重度のうつ病であることを証言した[15]。ニューヨークの精神科医で法廷専門家のピーター・スタストニーは、鑑定書の中で次の ように述べている: 「私にとって不可解なのは、精神鑑定書が作成された状況であり、最も重要なのは、なぜそれが決定的なものとして裁判所に受け入れられたのかということであ る。[コンピューター断層撮影(CT)や観察などの検査結果からは推論できない結論が導き出されている。例えば、認知症と重度のうつ病という診断もCTス キャンに基づいている。[中略)ハラー博士が用いた第二の脳機能不全の検査は、現在ではまったく用いられていない。脳機能不全という概念は、今日、臨床的 にも科学的にも使われていない」[16]。 このような判断に対する疑念は、すぐに世間に広まった。グロスは裁判の後、喫茶店でインタビューに応じ、第二次世界大戦について語り、次のように述べた[17]。 「彼らは私に不利なことは何も証明できないと思う」。 裁判の失敗に関するヴェルナー・フォクトのコメント:[1]。 「ハインリッヒ・グロスは成功した。専門家証人ハラーによれば、彼が何十年もの間、我々にごまかしてきたことが生物学的に証明された: 彼は物忘れがひどいのだ。認知症は、臨床辞書によれば『後天性茫然自失』であり、彼と彼をかばったすべての人々を救った。裁きはない。オーストリアは純粋 なままだ」。 モスクワからの証拠書類 2005年8月8日、ドイツのドキュメンタリー映画作家トーマス・シュターラーと歴史家フロリアン・M・バイアールは、ハインリヒ・グロスを「1941年 の殺人容疑事件で」刑事告発した。そこには、ハインリッヒ・グロスの上司であったエルヴィン・イェケリウスが、ウィーンの「シュタインホーフ」で何千人も の障害者を殺害した責任を認め、グロスが自分の命令でシュピーゲルグルントの子供たちも殺害したことなどが詳細に記述されていた。シュテーラーとバイアー ルはもともと、安楽死医師イェケリウスの運命に関する手がかりを追い、当時ほとんど知られていなかった戦犯イェケリウスの更生申請書を提出することで、法 律のトリックを利用してこれらの文書を入手していた。その後モスクワで、当局はイェケリウスのファイルを発見し、調査した。2005年1月、軍検事局更生 局のA・A・ストゥカロフ大佐は、イェケリウスの更生を却下した。法的正当化として、1948年からの犯罪ファイルの一部と尋問記録のコピーが送られ、そ こには、ハインリヒ・グロスの殺人罪の詳細も記載されていた。検事局に加え、シュターラーとバイアールはオーストリア・レジスタンス文書センターにも資料 のコピーを渡した。研究者たちは、「アム・シュピーゲルグランド」記念館での記者会見で、資料の抜粋を読み上げた: 「彼らは問題の子供たちのリストを作成し、即刻処刑するよう私に送った。私はそのリストをグロス博士に渡し、グロス博士がルミナールを投与して子供たちを 殺した。[中略)ルミナールを投与して子供たちを殺す方法は、ブランデンブルク州の精神病患者のための「ヘルデン」診療所の院長ハインツェが開発したもの であった。ウィーンに到着する前に、私の助手のグロス博士は、前述のハインツェによる子供殺しの実践コースを修了していた。[グロス博士は私の監督のもと でクリニックで働いていた。彼は、自分の経験と指示にもとづいて、子供たちの殺処分を実行した。[中略)私たちの仕事の実践のなかで、病気の子供たちが毒 殺されたケースが2-3件あったが、そのとき使われたルミナールの量は十分ではなく、子供を死に至らしめることはなかった。長い眠りの後、これらの子ども たちは再び目を覚まし、生きていた。このような場合、グロス医師は私と相談しながら、目的を達成するために、モルヒネ、ダイヤル、スクポラミウムを組み合 わせて注射し、2-3時間後に死に至らしめた。[中略)病気の子供たちの殺害は、私たちによって厳重に秘密裏に行われた。だから親たちは何も知らなかっ た。子供がグロス博士に毒殺された後、両親は、子供がグロス博士の発明したこの病気かこの病気で死んだと知らされた。私は院長として、これらの通知書に署 名した。[中略)病気の子供を殺す措置に関しては、私が院長として働いていた全期間、すなわち1年間にわたって、組織的に実行された。月に6人から10人 の子供を殺した。..." しかし、それ以上の審理は行われず、グロスは2005年12月15日に死亡した。 |
Auszeichnungen Für seine Forschungen an den Kinderhirnen wurde er 1959 mit dem Theodor-Körner-Preis ausgezeichnet; 1975 erhielt er das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst I. Klasse. Vorgeschlagen hatte ihn die Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft; die damalige Wissenschaftsministerin Hertha Firnberg (SPÖ) überreichte es. Dieses Ehrenkreuz wurde ihm per Beschluss des Ministerrates vom 25. März 2003 wieder aberkannt.[8] Veröffentlichungen (Auswahl) Zur Morphologie des Schädels bei der Acrocephalosyndaktylie. In: Morphologisches Jahrbuch. Band 92, 1952, S. 350 ff. Der Hypertelorismus. Über die Beziehungen des pathologisch weiten Augenabstandes zu den cranio-cerebralen Dysraphien und zu den turricephalen Schädeldysostosen. In: Ophthalmologica. Nr. 3, 1956. |
栄誉 1959年、子どもの脳に関する研究でテオドール・ケルナー賞を受賞、1975年には科学と芸術の栄誉十字章I級を授与された。ルートヴィヒ・ボルツマン 協会から推薦を受け、当時の科学大臣ヘルタ・フィルンベルク(SPÖ)から名誉十字勲章を授与された。この名誉十字勲章は、2003年3月25日の閣僚理 事会の決定により取り消された[8]。 出版物(抜粋) 先端頭蓋内反症における頭蓋骨の形態について. 形態学年鑑. 第92巻、1952年、350頁。 多頭症。病的な広眼間距離と頭蓋-大脳異所症およびトルコ頭蓋異所症との関係について。Ophthalmologica. No. 3, 1956. |
Medizin im Nationalsozialismus Liste von NS-Ärzten und Beteiligten an NS-Medizinverbrechen „Aktion T4“, Aktion gegen behinderte Menschen |
国家社会主義下の医学 ナチスの医師とナチスの医療犯罪参加者のリスト 「行動T4」、障害者に対する行動 |
https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Gross |
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