かならずよんで ね!

ユダヤ混血(ミシュリング)

Mischlinge; Jüdischer Mischling

Nürnberger Gesetze

池田光穂

ミシュリング(ド イツ語: [ˈmɪʃ; 複数形: Mischlinge; Jüdischer Mischling) は、1935年のニュルンベルク人種法に基づき、アーリア人とユダヤ人などの非アーリア人の両方の祖先を示すためにナチスドイツで 使われた卑語的な法律用語である[1][2]。 [1] ドイツ語では、この言葉は雑種、雑種、混血という一般的な意味を持つ[a] ナチの公式用語での使用以外では、Mischlingskinder(「混合児」)という言葉は後に第二次世界大戦後に非白人兵士とドイツ人母の間に生ま れた戦争孤児を指すのに使用された[2][b]。ミ シュリングとは、第三帝国時代のドイツで、ユダヤ人の家系を部分的に持っているとみなされる人物を指す言葉である。この言葉は文字通り「mixling」 を意味し、「混血」している者を表す蔑称の借用語である。ナチス党に入党し証明書を取得するためには、1750年以降に生まれた直系祖先がすべてユダヤ人 でないことを洗礼記録で証明するか、ドイツ血統証明書を申請する必要があった。これらの証明書は300mm(11¾in)×210mm(8¼in)で、表 には署名があり、ナチ党の人種調査局の朱印が押されていた。裏面には、父と母の祖父母に至るまで、該当者の家系が記載されていた。

ニュ ルンベルク法はユダヤ人排斥法とも呼ばれ、アーリア人種の純血を保つ目的でドイツで制定された法律である[3]。アーリア人とユダヤ人の交際が禁止された 時期に、ドイツ血液証明書の 取得の必要性を示した法律である[3]。アーリア人とユダヤ人の家庭ですでに結婚して子供がいる場合は、ミシュリングという レッテルを貼られ、離婚が奨励された。ニュルンベルク法では、文化的価値観によってユダヤ人と定義するのではなく、ユダヤ人の祖父母を何人持っているかで 判断された[5]。 特に、ユダヤ人の祖父母を3、4人持つ者は、キリスト教への改宗があってもユダヤ人とみなされた[5]。 [ニュルンベルク法の結果、ユダヤ人はドイツが祖国であるにもかかわらず、ドイツ国籍を拒否された[6]。 ニュルンベルク法の制定は、ホロコーストへの道を開くことになった。

ヒトラー は、アーリア人と非アーリア人の間の結婚の対立を規制するための法律をつくった[6]。法律は様々な段落から成り、そのうちの4つはユダヤ人に焦点を当て ていた[4]。法律は、ドイツの血またはユダヤ人との関係を禁止し、違反した場合は投獄すると述べていた[4]。法律はまた、ユダヤ人が45歳未満のドイ ツ人女性またはその家族を雇用することは違法だと明言している[4] 。ユダヤ系の人々やユダヤ人の配偶者を持つドイツ人はナチス政権によって迫害された[6]。ドイツでは誰もが身分証明書を持ち歩くことが求められたが、ユ ダヤ系の人々は警察が誰がユダヤ系かを容易に判断し認識できるように、特定の識別マークをカードに刻印した[5]。 ミシュリンゲ(混血)とみなされた人々は、一部の人々は虐げられたがニュルンベルク法を受け入れたようである。 ナチはこれらの法律を使ってユダヤ人とその混血(ミシュリンゲ)をアーリアン社会から追い出そうとしたのである[6]。

ナ チスがプロパガンダを使ったことは、血の純度の重要性のメッセージを広める上で重要な役割を果たした[3] ヒトラーは1933年にナチスのメッセージがあらゆる手段で自由に伝達されるように帝国省を設立し、その長はヨセフ・ゲッペルスだった[7] 。メディアは映画の中でユダヤ人を性犯罪者として描き、一方でいかなる法律も破れば起きる結果を強調する手法が浸透していた[3]。 ナチのプロパガンダもユダヤ人に対して抗議のキャンペーンにつながった[7] 。

ナチスのプロパガンダの使用は別として、教育は血の 純度についてのメッ セージを広める上で重要な役割を果たした。教師は生徒たちに何を教えるべきかについて具体的な指示を受けた[3]。 子供たちは、非アーリア人と個人的な関係を持った場合に直面する結果について教えられ、警告された[3]。(以上英語版Mischlingeより翻訳)

Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff „jüdischer Mischling“ wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definiert. „Jüdische Mischlinge“ waren demnach Deutsche, die von einem oder zwei „volljüdischen“ Großeltern abstammten, jedoch keine weitergehende Bindung zum Judentum hatten. Wer hingegen – bei gleicher Abstammung von zwei jüdischen Großeltern – der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder mit einem Juden verheiratet war, wurde den „Volljuden“ gleichgestellt und als „Jude“ bezeichnet – später wurde dafür der Begriff „Geltungsjude“ benutzt.
1935年11月14日の帝国市民権法第1条で「ユダヤ人ミシュリン グ」という国家社会主義的、人種理論的な用語が定義された。これによると、「ユダヤ人の混血」とは、1人か2人の「完全なユダヤ人」の祖父母の子孫であり ながら、それ以上ユダヤ教と関係のないドイツ人のことである。一方、二人のユダヤ人の祖父母から同じ血筋を受け継ぎ、ユダヤ教の宗教団体に所属する者やユ ダヤ人と結婚した者は、「完全なユダヤ人」と対等の立場に置かれ「ユダヤ人」と呼ばれた--後にこのことを「Geltungsjude」と呼ぶようになっ た。
Unterscheidungen
Beim Heiratsverbot von Juden mit „Deutschblütigen“, das nach den Nürnberger Rassegesetzen ausgeformt und in Verordnungen[1] gefasst wurde, war von Bedeutung, ob ein „jüdischer Mischling“ zwei volljüdische Großelternteile oder nur einen entsprechenden Großelternteil hatte. In einem Runderlass des Reichsinnenministers Wilhelm Frick vom 26. November 1935 wurden dafür die Begriffe „jüdischer Mischling ersten Grades“ beziehungsweise „jüdischer Mischling zweiten Grades“ geprägt.[2] Zunehmend wurden in Gesetzeskommentaren, Zeitungen und Schulbüchern dafür auch die leichter verständlichen Begriffe „Halbjude“ und „Vierteljude“ verwendet, die im Duden erstmals 1941 zu finden sind.

Die „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ waren wachsendem Verfolgungsdruck ausgesetzt. Radikale Antisemiten in der NSDAP, im Stab des Stellvertreters des Führers und im Reichssicherheitshauptamt drängten spätestens ab 1941 darauf, auch diese Gruppe „in den Osten“ zu deportieren und damit in die Judenvernichtung einzubeziehen.
ディストリビューション
ニュルンベルク人種法以降に制定され、政令[1]で定められた「ドイツ系民族」とのユダヤ人の結婚禁止に関しては、「ユダヤ人の混血児」の祖父母が完全に ユダヤ人であるか、該当する祖父母が一人だけであるかは重要であった。1935年11月26日に帝国内務大臣ヴィルヘルム・フリックが出した通達では、こ の目的のために「第一度ユダヤ人混血」「第二度ユダヤ人混血」という言葉が作られた[2]。 さらに、よりわかりやすい「ハーフユード」(半ユダヤ人)「ヴィエルテルユード」(準ユダヤ人)という言葉が法律解説書、新聞、学校の教科書で使われ、 ドゥーデン辞典には1941年から登場することとなった。

第一級のユダヤ人半人」は、迫害の圧力にさらされることが多くなった。NSDAPの急進的な反ユダヤ主義者、総統代理のスタッフ、帝国保安本部の職員は、遅くとも1941年からは、このグループも「東方」に追放し、ユダヤ人絶滅の対象に含めることを推し進めた。
Zahlenangaben
Die Zahl der in Deutschland lebenden Juden wurde von den Nationalsozialisten weit überschätzt. Reichsärzteführer Leonardo Conti sowie das Reichsinnenministerium gingen 1935 fälschlich davon aus, dass außer den „Volljuden“ in Deutschland noch 750.000 „Mischlinge“ wohnten.[3]

Tatsächlich wird die Gesamtzahl der „Mischlinge“ für das Jahr 1933 seriös auf 150.000 geschätzt.[4] Von den „Mischlingen ersten Grades“ waren rund zehn Prozent jüdischer Konfession, bei den „Mischlingen zweiten Grades“ nur ein Prozent.[5] Die Mehrheit der Mischlinge war also nach Definition der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz rechtlich als „jüdischer Mischling“ einzuordnen.

1939 lebten in Deutschland (im „Altreich“ ohne Österreich) noch rund 330.000 Juden und 64.000 „jüdische Mischlinge ersten Grades“, 7.000 „Geltungsjuden“ und 42.000 „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ mit nur einem jüdischen Großelternteil.[6]
数値
ドイツに住んでいるユダヤ人の数は、国家社会主義者によって大幅に過大評価されていた。1935年、帝国医学指導者レオナルド・コンティと帝国内務省は、「完全なユダヤ人」に加えて75万人の「ミシュリンゲ」がドイツに住んでいると誤って想定していた[3]。

実際、1933年の「ミシュリンゲ」の総数は15万人と真剣に推定されている[4]。「第一級ミシュリンゲ」のうち約10%がユダヤ教信者であり、「第二 級ミシュリンゲ」のうち1%に過ぎなかった[5]。したがって、ミシュリンゲの大部分は、帝国市民権法第一規則の定義に従って法的に「ユダヤ系ミシュリ ン」に分類可能だった。

1939年当時、ドイツ(オーストリアを除く「アルトライヒ」)にはまだ約33万人のユダヤ人が住んでおり、6万4千人の「一親等のユダヤ人のミシュリン ゲ」、7千人の「ゲルトゥングスジュデン」、4万2千人の「二親等のユダヤ人のミシュリンゲ」がユダヤ人の祖父母一人だけを抱えていたという。[6].
Heiratsbeschränkung ab 1935
Das Reichsbürgergesetz hatte 1935 allen „jüdischen Mischlingen“ eine (vorläufige) „Reichsbürgerschaft“ zuerkannt und sie damit besser gestellt als „Juden“ und „Geltungsjuden“. Innerhalb dieser privilegierten Gruppe der „Mischlinge“ wurden „jüdische Mischlinge zweiten Grades“, die nur einen jüdischen Großelternteil hatten, deutlich bevorzugt: Nach nationalsozialistischer Auffassung war das rassisch kostbare arische Blut dieser „Vierteljuden“ zu bewahren; der geringe jüdische Blutsanteil werde im Laufe von Generationen verblassen. Daher durften „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ auch nach 1935 „Deutschblütige“ ehelichen. Ehen zwischen zwei „jüdischen Mischlingen zweiten Grades“ sollten hingegen nicht geschlossen werden. Für die Heirat eines „jüdischen Mischlings ersten Grades“ mit einem „Mischling zweiten Grades“ oder einem „Deutschblütigen“ musste eine Genehmigung eingeholt werden. Dazu wurden die „körperlichen, seelischen und charakterlichen Eigenschaften des Antragstellers“ begutachtet sowie der Einsatz im Weltkrieg und die Familiengeschichte bewertet.[7] Nach einem langwierigen mehrstufigen Verfahren traf der Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes eine Entscheidung, die vom Reichsinnenministerium und dem Stab des Stellvertreters des Führers gebilligt oder verworfen werden konnte. Gemäß § 7 der „Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ und § 16 der „Ersten Verordnung zur Ausführung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 14. November 1935 (RGBl. I, 1334) hatte sich Hitler selbst die letztinstanzliche Entscheidung vorbehalten.

Solchen Anträgen wurde selten stattgegeben; nach 1942 wurden Anträge auf „Befreiung von den Vorschriften nach § 7“ und Anträge von „Geltungsjuden“ auf eine günstigere Einstufung für die Dauer des Krieges nicht mehr angenommen.[8]

Verstöße gegen das von Nationalsozialisten geschaffene Eherecht, etwa durch Eheschließung im Ausland, wurden als „Rassenschande“ mit Strafe belegt.
1935年からの婚姻制限
1935年、帝国市民権法はすべての「ユダヤ人混血児」に(暫定的に)「帝国市民権」を認め、「ユダヤ人」や「ゲルトゥングス裁判員」よりも有利な立場に 立たせたのである。この特権的な「ミシュリンゲ」の中でも、ユダヤ人の祖父母を一人だけ持つ「二親等のユダヤ人ミシュリンゲ」は明らかに優遇されていた。 国家社会主義の見解によれば、これらの「Vierteljuden」の人種的に貴重なアーリア人の血は保存されるべきで、小さなユダヤ人の血成分は世代の 経過とともに薄れるだろうとのことだった。そのため、1935年以降も「ユダヤ人の2親等以内の混血児」は「ドイツ血統の人」との結婚が認められていた。 一方、「二親等以内のユダヤ人の混血」同士の結婚は成立しないことになっていた。ユダヤ人の一親等の混血」と「二親等の混血」または「ドイツ人の血」との 結婚には許可を得なければならないのである。この目的のために、「申請者の身体的、精神的、性格的な資質」に加えて、世界大戦での活躍や家族の歴史が評価 された[7]。長い多段階の手続きを経て、ドイツの血の保護に関する帝国委員会は、帝国内務省および総統代理のスタッフが承認または拒否できる決定を下し た。1935年11月14日の「帝国市民権法第一条例」7条および「ドイツ血統およびドイツ名誉保護法実施第一条例」16条(RGBl. I, 1334)によれば、ヒトラー自身が最終決定を留保していたのである。

このような申請が認められることはほとんどなく、1942年以降、「第7節に基づく規制の免除」の申請や、「Geltungsjuden」による戦争期間中のより有利な分類の申請はもはや受け入れられなくなった[8]。

国家社会主義者が作った結婚法に違反した場合、例えば外国で結婚した場合などは「人種的穢れ」として処罰の対象になった。
Wachsender Verfolgungsdruck
„Jüdische Mischlinge“ waren von Verfolgungsmaßnahmen, denen die Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ausgesetzt waren, nicht in gleicher Weise betroffen. Sie mussten keine Judenvermögensabgabe zahlen, keinen Judenstern tragen und wurden bei der Deportation verschont. Allerdings verlangten starke Kräfte innerhalb der NSDAP wiederholt, jede Vorzugsbehandlung der „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ aufzuheben,[9] und versuchten hartnäckig, die günstigere Einstufung von „Mischlingen“ zu beseitigen.

Adolf Eichmann berief im August 1941 eine Konferenz ein, bei der Vertreter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, des Reichssicherheitshauptamtes und der Parteikanzlei der NSDAP die Judenpolitik in den besetzten Ostgebieten koordinierten; danach sollten „Mischlinge“ grundsätzlich als Juden gelten.[10] Tatsächlich wurde in den besetzten Ostgebieten so verfahren; nur in der Slowakei und Kroatien wurden „Mischlinge“ von Vernichtungsaktionen verschont.[11] Anfang 1942 schlug Reinhard Heydrich auf der Wannseekonferenz vor, deutsche „Mischlinge ersten Grades“ grundsätzlich in die Deportationen einzubeziehen; andere plädierten für eine Zwangssterilisation.[12] Diese Pläne wurden nicht umgesetzt, doch blieb die Lage der „jüdischen Mischlinge“ unsicher. Adolf Hitler kündigte im Mai 1942 eine verschärfte Gangart gegen die „Mischlinge“ an.[13] Tatsächlich nahm der Verfolgungsdruck zu und ab 1942 verschlechterte sich die Existenzgrundlage für „jüdische Mischlinge ersten Grades“ auf vielen Feldern. So verfügte das Reichssicherheitshauptamt am 5. November 1942, dass „jüdische Mischlinge ersten Grades“, die in Konzentrationslagern innerhalb des Reiches inhaftiert waren, wie auch dort gefangene „Volljuden“ nach Auschwitz oder Lublin überstellt werden sollten.[14]
迫害の圧力が高まる
「ユダヤ人混血児」は、国家社会主義時代にユダヤ人が受けた迫害措置のような影響を受けなかった。ユダヤ人財産税を払う必要もなく、ユダヤの星をつける必 要もなく、強制退去を免れたのである。しかし、NSDAP内部の強力な勢力は、「第一級のユダヤ人ミシュリンゲ」に対する優遇措置の廃止を繰り返し要求し [9]、より有利な「ミシュリンゲ」の分類を執拗に排除しようとした。

アドルフ・アイヒマンは1941年8月に会議を開き、NSDAPの人種政策局、帝国保安本局、NSDAP党総統府の代表が占領下の東部地域でのユダヤ人政 策を調整し、これによれば、「ミシュリンゲ」は原則としてユダヤ人と見なされた[10]。 実際、これは占領下の東部地域で行われ、「ミシュリンゲ」が絶滅措置を免れたのはスロヴァキアとクロアチアだけである。 [1942年初頭のヴァンゼー会議において、ラインハルト・ハイドリッヒは、ドイツ人の「第一級ミシュリンゲ」を原則として強制送還に含めることを提案 し、他の者は強制不妊手術を主張した[12]。 これらの計画は実行されなかったが、「ユダヤ人ミシュリンゲ」の状況は依然として不明確であった。1942年5月、アドルフ・ヒトラーは「ミシュリンゲ」 に対する弾圧の強化を発表した[13]。実際、迫害の圧力は高まり、1942年以降、「第一級のユダヤ人ミシュリンゲ」の生活は多くの分野で悪化していく ことになる。こうして、1942年11月5日、帝国保安本庁は、帝国内の強制収容所に収監されている「第一級ユダヤ人の混血児」を、そこに収監されている 「完全なユダヤ人」と同様にアウシュヴィッツかルブリンに移送することを決定した[14]。
Bildungsbeschränkungen
Das Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen vom 25. April 1933 beschränkte den Zugang von Juden zu höheren Bildungsanstalten, aber „jüdische Mischlinge“ durften noch mittlere und höhere Schulen besuchen. Sie konnten die Reifeprüfung ablegen, doch berechtigte diese nicht unbeschränkt zur Aufnahme eines Studiums. Ab 1937 war ihnen ein Pharmazie- und Medizinstudium verwehrt. Nach Kriegsbeginn 1939 wurden „jüdische Mischlinge ersten Grades“ kaum noch zum Studium zugelassen; ab 1942 wurde auch die Zulassung von „Mischlingen zweiten Grades“ restriktiver gehandhabt.[15]

Das Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung verschärfte für „Mischlinge ersten Grades“ am 25. Oktober 1940 die Zulassungsbeschränkungen zum Hochschulstudium beziehungsweise dessen Fortsetzung.[16] Mit Erlass vom 2. Juli 1942 wurden „Mischlinge ersten Grades“ vom Besuch der Haupt- und weiterführenden Schulen, ab Oktober 1943 auch von Berufsschulen ausgeschlossen.[17] An der Kinderlandverschickung durften sie (anders als die „Mischlinge zweiten Grades“) bis 1943 nicht teilnehmen, so dass sie häufig keinen geregelten Schulunterricht mehr erhielten. Die reichsweit geltenden Beschränkungen wurden mancherorts durch Eigeninitiative von Parteifunktionären und Schulleitern verschärft, indem etwa die Teilnahme an Klassenfahrten verweigert oder privater Musikunterricht untersagt wurden.

„Jüdische Mischlinge“ beider Grade wurden in die Allgemeine HJ aufgenommen[18] und 1939 dort sogar dienstpflichtig. Ab 18. Oktober 1941 waren – von wenigen Sonderfällen abgesehen – lediglich „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ zugelassen.[19] Nichtmitglieder der Hitlerjugend wurden von etlichen Veranstaltungen ausgeschlossen; sie durften zum Beispiel keinen privaten Musikunterricht nehmen.[20] „Jüdische Mischlinge ersten Grades“ waren von der Mitgliedschaft der NSDAP und ihrer Gliederungen ausgeschlossen. Sie konnten zwar in anderen Organisationen aufgenommen werden, dort jedoch Ämter nur mit besonderer Erlaubnis ausüben.[21]
教育上の制約
1933年4月25日に制定されたドイツの学校と大学における過密状態を防止する法律は、ユダヤ人の高等教育機関への入学を制限したが、「ユダヤ人の混血 児」は依然として中等教育と高等教育への入学が許可されていた。ライプルフング(Reifeprüfung)を取得することはできても、学業を制限される ことはないのである。1937年以降、彼らは薬学や医学の勉強をすることを禁じられた。1939年の開戦後、「第一級ユダヤ人混血児」の入学はほとんど認 められず、1942年からは「第二級ユダヤ人混血児」の入学もより制限的に扱われるようになった[15]。

1940年10月25日、帝国科学・教育・国民形成省は「第一学位のミシュリンゲ」の高等教育への入学やその継続に対する制限を強化した[16]。 1942年7月2日の法令により、「第一学位のミシュリンゲ」は中等・高等近代学校、そして1943年10月から職業学校にも入学できないこととなった。 1943年まで(「第二学位のミシュリンゲ」と異なり)児童教育への参加は認められておらず、彼らはしばしば通常の学校教育を受けることはなかった。しか し、党の幹部や学校の校長などの主導で、学級旅行への参加や音楽の個人レッスンが禁止されるなど、帝国全土で行われていた規制が、ところどころで強化され たのである。

両学年の「ユダヤ人混血児」は一般 HJ に入学し[18]、1939 年にはそこでの勤務を義務づけられたほどであった。1941年10月18日からは、いくつかの特別なケースを除いて、「第2級ユダヤ人混血児」だけが入会 できた[19]。ヒトラーユーゲント以外の者は、例えば音楽の個人レッスンを受けることは許されなかった。他の組織への入会は可能であったが、特別な許可 を得た場合にのみ、そこで役職に就くことができた[21]。
Berufsausübung
Nach dem Deutschen Beamtengesetz von 1937 waren „jüdische Mischlinge“ jeden Grades aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Die Leitung der „Deutschen Evangelischen Kirchenkanzlei“ übernahm 1939 diese Bestimmung sinngemäß und entließ Geistliche und Kirchenbeamte, sofern ein jüdischer Großelternteil nachweisbar war.[22] In der Regel konnten nur „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ weiter als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sein; „Mischlinge ersten Grades“ wurden fast ausnahmslos entlassen. Aus den obersten Reichsbehörden sollten 1944 die „jüdischen Mischlinge“ und „jüdisch Versippten“ restlos entfernt werden.

Der Reichsärzteführer bestimmte Ende 1938, dass „in nächster Zeit“ kein jüdischer Mischling als Arzt bestellt werden dürfe; als Apotheker waren jüdische Mischlinge ersten und zweiten Grades zugelassen.[23] Vom Anwaltsberuf waren jüdische Mischlinge infolge des Beamtengesetzes ausgeschlossen, da im Ausbildungsgang eine dreijährige Beschäftigung im Justizdienst vorgeschrieben war.[24]

Nach einer Richtlinie von Goebbels vom Januar 1939 konnten Mischlinge ersten Grades und arische Männer mit jüdischen Ehefrauen nur mit Genehmigung, Mischlinge II. Grades unbeschränkt Mitglied in der Reichskulturkammer sein, deren Mitgliedschaft eine Voraussetzung für eine entsprechende Berufsausübung war. Vor allem bei prominenten Kulturschaffenden wurden großzügig Ausnahmen gemacht.[25] Auch Anwaltsberufe und ärztliche Berufe waren nicht oder nur beschränkt zugänglich. Sachbearbeiter des Arbeitsamtes entschieden darüber, ob ein „Mischling“ eine Lehrstelle im kaufmännischen oder handwerklichen Bereich erhielt oder aber als Hilfsarbeiter eingesetzt wurde.[26]

Die Gestapo überprüfte noch vor Kriegsbeginn alle Arbeitnehmer in kriegswichtigen Betrieben, um „Mischlinge“ nicht in „wichtigen Stellen“ zu belassen. Dies war mit Fortdauer des Krieges nicht durchzuhalten; 1942 wurde verlautbart, man müsse wegen des Arbeitskräftemangels „im gegenwärtigen Zeitpunkt die grundsätzlichen Bedenken gegen die Beschäftigung jüdischer Mischlinge in Rüstungsbetrieben“ zurückstellen.[26] Nicht wenige „Mischlinge“ konnten als hoch qualifizierte Techniker und sogar Prokuristen in Rüstungsbetrieben bis 1944 ihren Lebensunterhalt verdienen, während ihre Eltern – insbesondere bei „Mischehen“ mit jüdischem Ehemann – verarmten und auf Unterstützung angewiesen waren.[27]
プロフェッショナルな実践
1937年のドイツ公務員法では、「ユダヤの混血児」はその程度を問わず公務員を解雇されることになっていた。1939年、「ドイツ・プロテスタント教会 総局」の経営陣はこの規定を準用し、ユダヤ人の祖父母が証明されれば聖職者や教会関係者を解雇した[22]。原則として、公務員として働き続けられるのは 「ユダヤ人の二親等以内の混血児」であり、「一次以内の混血児」はほとんど例外なく解雇されることになった。1944年、「ユダヤ人混血児」と「ユダヤ人 近親者」は、帝国最高権力者から完全に排除されることになったのである。

1938年末、帝国総統は「近い将来」ユダヤ系混血児を医師として任命してはならないと決定した。ユダヤ系混血児は、公務員法の結果、研修課程で3年間の司法官としての雇用を要求されたため、法律家からは除外された[23]。

1939年1月にゲッペルスが出した指令によると、第一級のミシュリンゲとユダヤ人の妻を持つアーリア人男性は、ミシュリンゲIIという許可を得なければ 入場できないことになっている。グレードは、適切な職業的実践のための前提条件である帝国文化会議所に制限なく所属することができた。特に著名な文化人の 場合には、寛大な例外が設けられていた[25]。法律家や医療関係者もアクセスできないか、限られた範囲にとどまっていた。雇用事務所の事務員は、「ミ シュリング」が商業部門や工芸部門で見習いをするか、非熟練労働者として雇用されるかを決定した[26]。ゲシュタポは依然として「ミシュリング」が職を 持っているかどうかをチェックしていた。

ゲシュタポは開戦前から、「重要な仕事」に「混血児」を残さないために、戦争に重要な会社の労働者をすべてチェックしていたのである。1942年には、労 働力不足のため、「現時点では、軍需工場におけるユダヤ人混血児の雇用に対する基本的な留保」を保留しなければならないと発表された[26]。1944年 まで、かなりの数の「混血児」が軍需工場で高度な技能を持つ技術者や公認署名人として生計を立てることができていたが、彼らの親、特にユダヤ人の夫との 「混血結婚」の場合は貧困に陥り、支援に頼らなければならなかったのである[27]。
Zwangsarbeit
Seit Sommer 1942 erwog man den Einsatz der „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ und „jüdisch Versippten“ (der „arischen“ Ehepartner in Mischehen) in Arbeitsbataillonen. Diese sollten jedoch nach Vorschlag Ernst Kaltenbrunners vom Reichssicherheitshauptamt nicht wie „Wehrunwürdige“ in Bewährungsbataillonen der Wehrmacht zusammengefasst, sondern in gesonderten Formationen der Organisation Todt, dem so genannten Sonderkommando J, „in einem besonders verschärften Einsatz“ verwendet werden.[28] Schließlich fiel nach kontroversen Verhandlungen mit der Kanzlei des Führers und dem Oberkommando der Wehrmacht eine Entscheidung, und im November 1943 befahl Fritz Sauckel als „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“ den Geschlossenen Arbeitseinsatz der „Mischlinge“ bei der Organisation Todt. Ende 1943 lief die Aktion nur langsam an.

Ab März 1944 stellten die Arbeitsverwaltungen Gruppen von jeweils einhundert Zwangsarbeitern aus „Wehrunwürdigen“, „jüdischen Mischlingen ersten Grades“ sowie „in Mischehe lebenden Ariern“ und „Zigeunern“ zusammen. Diese „Sonderdienstverpflichteten“ der Organisation Todt mussten zum Beispiel in Nordfrankreich Militärstellungen ausbauen, in Hamburg als „Sonderkommando J“ Trümmer beseitigen oder in Bedburg eine unterirdische Hydrieranlage errichten. Die reichsweite Durchführung erreichte jedoch nicht den erwarteten Umfang, weil kriegswichtige Betriebe ihre Arbeitskräfte zurückhielten. Im Oktober 1944 wurde die Gestapo beauftragt, alle männlichen „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ und alle „jüdisch Versippten“ aus den Betrieben herauszuziehen.[29] Dennoch war die Aktion erst im Dezember 1944 abgeschlossen. Wahrscheinlich waren weit mehr als zehntausend, vielleicht bis zu zwanzigtausend meist männliche Zwangsarbeiter aus der Gruppe der „Mischlinge“ und „jüdisch Versippten“ zum geschlossenen Arbeitseinsatz eingezogen.[30]
強制労働
1942年の夏から、「第一級ユダヤ人混血児」と「ユダヤ人ヴェルシッペン」(混血結婚の「アーリア人」配偶者)を労働大隊で使うことが検討されるように なった。しかし、エルンスト・カルテンブルンナーの帝国保安本部の提案によると、これらは「軍務に値しない者」のように国防軍の試用大隊にまとめられるの ではなく、組織トッドの別働隊、いわゆるゾンダーコマンドJに「特に強化された展開」で使用されることになっていたのだ。 最終的に、総統府と国防軍最高司令部との論争の末に決定が下され、1943年11月にフリッツ・ザウケルは「労働力配置全権大使」として、トド組織におけ る「ミシュリンゲ」の閉鎖労働力配置を命じた [28].1943年末、キャンペーンはスロースタートとなった。

1944年3月から、労働管理局は「兵役にふさわしくない者」、「第一級ユダヤ人の混血児」、「混血アーリア人」、「ジプシー」からそれぞれ100人の強 制労働者グループを編成した。トド組織の「特別徴用工」は、例えば、北フランスの軍事拠点拡張、ハンブルクの「ゾンダーコマンドJ」としての瓦礫撤去、ベ ドブルクの地下水素化プラント建設などを担当しなければならないのだ。しかし、戦力として重要な企業が人手を控えたため、帝国全体での実施は期待された規 模には達しなかった。1944年10月、ゲシュタポはすべての男性の「第一級ユダヤ人混血児」とすべての「ユダヤ人ヴェルシッペン」を工場から排除するよ う命じた[29]。にもかかわらず、この措置は1944年12月まで完了しなかった。おそらく1万人をはるかに超える、おそらく2万人までの、 「Mischlinge」と「jüdisch Versippten」のグループの男性の強制労働者が、閉鎖的な労働サービスに徴用された[30]。
Wehrmacht
Die wechselhafte Rolle der „Mischlinge“ in der Wehrmacht ist nur teilweise erforscht[31] und unübersichtlich: Bei der Berufsarmee muss unterschieden werden zwischen Offizieren und Mannschaftsdienstgraden; für Wehrpflichtige galten wieder andere Vorschriften, die sich überdies mehrfach änderten und zeitweilig unterlaufen wurden.

Bereits im Februar 1934 übernahm die Wehrmacht die Bestimmungen des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums und entließ Offiziere, wenn ein einziger jüdischer Großelternteil nachweisbar war; längerdienende Unteroffiziere und Mannschaften wurden entsprechend mit einer Verfügung vom 8. Juni 1936 aus dem Dienst entlassen. Ein Heiratsverbot mit „Nichtariern“ galt für Wehrmachtsangehörige schon vor Erlass der Nürnberger Gesetze.

Andererseits ließ eine Verordnung vom 25. Juli 1935 (RGBl. I, S. 1047) zu, dass „jüdische Mischlinge“ aktiven Wehrdienst ableisteten; sie durften allerdings nicht Vorgesetzte werden. Durch Erlass vom 8. April 1940 sollten „Mischlinge ersten Grades“ sowie damit „jüdisch Versippte“ grundsätzlich aus der Wehrmacht entlassen werden,[32] konnten jedoch ausnahmsweise in der Truppe verbleiben, wenn sie sich durch besondere Tapferkeit ausgezeichnet hatten. Derartige Gesuche sollten von Adolf Hitler selbst entschieden werden, der darüber hinaus in Aussicht stellte, diese Personen nach dem Kriege als „deutschblütig“ einzustufen.[33] „Mischlinge zweiten Grades“ konnten grundsätzlich weiter bei der Truppe dienen. Anfang 1943 erwog man, die zuvor entlassenen 8330 wehrpflichtigen Mischlinge und „jüdisch Versippten“ wieder einzuberufen.[34]

Ehemalige Unteroffiziere und Offiziere mit diesem Status durften nur mit „persönlicher Genehmigung des Führers“ wieder eingestellt oder befördert werden.[35] Ab Oktober 1942 wurden solche Ausnahmegenehmigungen nicht mehr erteilt; 1944 wurden derartige Genehmigungen sogar widerrufen.

Offenbar verblieb jedoch eine nennenswerte Zahl von „jüdischen Mischlingen ersten Grades“ mit stillschweigender Duldung ihrer Vorgesetzten in der Wehrmacht.[36] Viele „Mischlinge“ hofften, durch besondere Verdienste in der Wehrmacht später die vollen Staatsbürgerrechte und ihre Gleichstellung erlangen zu können. Außerdem schützte ihr Dienst ihre Angehörigen: Jüdische Elternteile wurden von der Deportation zurückgestellt, wenn bekannt war, dass ein Sohn „im Felde stand“.[37]
国防軍における「混血児」の役割の変化については部分的にしか研究されておらず[31]、混乱し ている。職業軍では将校と下士官を区別しなければならず、徴兵制では別の規定が適用され、しかもその規定は何度か変更され、時には損なわれた。

ドイツ国防軍は1934年2月に早くも職業公務員復権法の規定を採用し、ユダヤ人の祖父母が一人でもいることが証明されれば将校を解雇した。1936年6 月8日の命令により、下士官や下士官兵の長期勤務もこれに準じて解雇された。非アーリア人」との結婚禁止は、ニュルンベルク法制定以前からドイツ国防軍の 兵士に適用されていた。

一方、1935年7月25日の法令(RGBl. I, p. 1047)は、「ユダヤ人の混血児」が現役で兵役に就くことを認めたが、上官になることは許されなかった。1940年4月8日の法令により、「第一級ミ シュリンゲ」と「ユダヤ人ヴェルシプテ」は原則としてドイツ国防軍から除隊させられるが[32]、特別な勇敢さを持っている場合は例外的に部隊に留まるこ とができるようにされた。このような申請はアドルフ・ヒトラー自身が決定することになっており、ヒトラーは戦後これらの人々を「ドイツ血統」に分類する見 通しも示していた[33]。「第二度混血児」は原則として引き続き兵役に就くことができた。1943年の初めには、以前に除隊した8330人のミシュリン ゲと「jüdisch Versippten」を呼び戻すことが検討された[34]。

元下士官やこの身分の将校は、「総統の個人的な許可」がなければ復職や昇進が許されなかった[35]。1942年10月から、このような免除はもはや認められず、1944年にはその許可は取り消された。

しかし、「第一級ユダヤ人の混血児」の中には、上官の暗黙の了解のもとに国防軍に残っていた者も少なくなかったようである[36]。多くの「混血児」は、 国防軍での特別任務を通じて、後に完全な市民権と平等性を得ることができるようになることを望んでいたという。さらに、彼らのサービスは、彼らの扶養家族 をも保護した。ユダヤ人の親は、息子が「野宿」していることが分かれば、強制送還を免れることができた[37]。
Auswanderung
Die Vertreibungspolitik der Nationalsozialisten richtete sich bis 1941 in erster Linie gegen die von ihnen als „Volljuden“ definierte Gruppe. Auswanderungsmotive „jüdischer Mischlinge“ entstanden durch erlittene Demütigungen, die Verfolgung von Angehörigen, Einschränkungen in Ausbildung und Beruf und Heiratsbeschränkungen.[38]

Jüdische Hilfsorganisationen, die vielfach von ausländischen Spendern unterstützt wurden, fühlten sich für „jüdische Mischlinge“ nicht zuständig. Die nur von 1937 bis 1939 bestehende „Vereinigung 1937 e. V.“, in der sich Mischlinge organisierten, wurde amtlich nicht als Auswandererberatungsstelle anerkannt. Unterstützung fanden christliche Nichtarier ab 1938 beim von der Sozialarbeiterin Margarete Sommer betreuten „Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat Berlin“ oder dem „Büro Grüber“, das jedoch ohne Zuschüsse der Amtskirche auskommen musste. In der „Ostmark“ (Österreich) verhalf der Gildemeester Fonds verarmten Juden nicht-mosaischen Glaubens zur Ausreise.
移民
1941年まで、国家社会主義者の追放政策は、彼らが「Volljuden」と定義する集団に主に向けられた。ユダヤ人の混血児」の移住の動機は、受けた屈辱、親族からの迫害、教育や職業における制限、結婚の制限などから生じた[38]。

ユダヤ人援助団体は、その多くが外国の篤志家の支援を受けており、「ユダヤの混血児」に対して責任を感じていなかった。1937年から1939年にかけて のみ存在し、ミシュリンゲが組織した「1937 e. V.」は、公式には移住相談所として認められていなかった。1938年以降、キリスト教系の非アーリア人は、社会福祉家マルガレーテ・ゾンマーが監督する 「Hilfswerk beim Bischöflichen Ordinariat Berlin」または「Büro Grüber」からの支援を受けたが、公式な教会からの補助金なしで運営しなければならない状況であった。オストマルク」(オーストリア)では、ギルデメ スター基金がモザイク以外の信仰を持つ貧困なユダヤ人の移住を支援した。
Besetzte Gebiete
Das Judenreferat im Reichssicherheitshauptamt versuchte, die innerhalb des Reiches strittige Entscheidungsfindung zu beeinflussen, indem es auch in den westlichen Besatzungsgebieten Fakten schuf. Im August 1941 beschloss Adolf Eichmann im Einvernehmen mit Arthur Seyß-Inquart, die in den Niederlanden lebenden „Halbjuden“ grundsätzlich den Volljuden gleichzusetzen und sie zu deportieren. Dies stieß auf Widerstand der Judenreferenten im Reichsinnenministerium. Ab 1. Mai 1942 waren in den Niederlanden auch „Halbjuden“ verpflichtet, den Judenstern zu tragen.[39]

In den besetzten Ostgebieten wurden „Halbjuden“ und sogar „Vierteljuden“ als Mitglied einer jüdischen Kultusgemeinde unterschiedslos als „Volljuden“ eingestuft.[40]
占領地
ドイツ連邦共和国のユーデンレフェラートは、西側占領地でも事実を作り上げることで、帝国内で争われていた意思決定に影響を与えようとしたのである。 1941年8月、アドルフ・アイヒマンはアルトゥール・ゼイス=インカートと共同で、オランダに住む「半ユダヤ人」を基本的に完全なユダヤ人と同一視し、 彼らを強制送還することを決定した。これには、帝国内務省のユダヤ人顧問団が抵抗した。1942年5月1日からは、オランダの「半ユダヤ人」もユダヤ人の 星をつけることが義務づけられた[39]。

占領下の東部地域では、「半ユダヤ人」、さらには「四分の一ユダヤ人」が、ユダヤ人の宗教共同体の一員として無差別に「完全なユダヤ人」に分類されていた[40]。
Beate Meyer: „Jüdische Mischlinge“. Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933–1945. 2. Auflage. Dölling und Galitz, Hamburg 2002, ISBN 3-933374-22-7 (Studien zur jüdischen Geschichte, 6; teilweise zugleich: Hamburg, Universität, Dissertation, 1998: Verfolgung und Verfolgungserfahrungen „jüdischer Mischlinge“ in der NS-Zeit; Erstausgabe: ebenda 1999).
Wolf Gruner: Die NS-Führung und die Zwangsarbeit für sogenannte jüdische Mischlinge. Ein Einblick in die Planung und Praxis antijüdischer Politik in den Jahren 1942 bis 1944. In: Manfred Weißbecker, Reinhard Kühnl: Rassismus, Faschismus, Antifaschismus. Köln 2000, ISBN 3-89438-199-X.
Maria von der Heydt: Auswanderung von „jüdischen Mischlingen“. In: Susanne Heim, Beate Meyer, Francis R. Nicosia (Hrsg.): „Wer bleibt, opfert seine Jahre, vielleicht sein Leben.“ Deutsche Juden 1938–1941. Wallstein, Göttingen 2010.

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